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Er hat sein Haus als eine Waqf/Stiftung für seine bedürftigen Kinder hinterlassen, jedoch ist es sehr alt und steht vor dem Zusammenbruch

21-06-2020

Frage 315618

Jemand hat sein Haus als Waqf für all seine bedürftigen Söhne und Töchter hinterlassen. Jahre nach seinem Tod ist das Haus sehr alt geworden und steht vor dem Zusammenbruch. Was sollen seine Kinder machen, dürfen sie es verkaufen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Eine Waqf für die Kinder und Nachkommenschaft ist gültig und die Bedingung, die der Stifter stellt, wie dass es nur den Bedürftigen unter ihnen zusteht, muss eingehalten werden.

Al-Bukhary sagte in seinem „Sahih-Werk“: „Az-Zubair hat seine Häuser gespendet und sagte, dass sie für seine geschiedenen Töchter seien, damit sie darin leben, niemandem Schaden zufügen oder Schaden erleiden müssen. Aber wenn eine heiratet und es nicht mehr braucht, dann hat sie daran kein Recht mehr.“

In „Zad Al-Mustaqni'“ steht: „Wenn man eine Waqf für seine Kinder oder die Kinder eines anderen hinterlässt, danach für die Armen, dann gilt sie für die Kinder, gleichwertig für Söhne und Töchter, dann für die Kinder der Söhne, aber nicht für die der Töchter […].“

Zweitens:

Wenn die Waqf still steht und einer Sanierung und Reparatur bedarf, dann ist es erlaubt einen Teil zu verkaufen, um den anderen reparieren zu können. Wenn dies nicht möglich ist, dann kann man sie vollständig verkaufen und für den Preis dann ein anderes Haus kaufen, das ebenso eine Waqf bleibt.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Zusammengefasst: Wenn die Waqf in Verfall gerät und dessen Vorteile still stehen, wie ein Haus, dass zusammengefallen ist, oder ein ruiniertes Stück Land, das unbenutzt ist und nicht repariert werden kann, oder eine Moschee, von der sich die Dorfbewohner abgewandt haben und nun an einem Ort ist, in dem nicht gebetet wird, oder sie zu klein für die Bewohner ist und auf dem Ort, an dem sie sich befindet, nicht erweitert werden kann, oder es haben sich überall Risse gebildet und man kann sie nur reparieren, indem man sie verkauft oder nur einen Teil davon. In diesen Fällen ist es erlaubt einen Teil zu verkaufen, um den Rest zu reparieren. Wenn man aber nichts davon nutzen kann, dann kann man alles verkaufen. Ahmad sagte, in einer Überlieferung von Abu Dawud: „Wenn in der Moschee zwei Holzbretter sind, die einen Wert haben, dann ist es erlaubt sie zu verkaufen, und den Preis für die Moschee zu verwenden.“ Und in der Überlieferung von Salih sagte er: „Die Moschee soll verlegt werden, wenn man Diebe/Räuber befürchtet, oder wenn der Ort schmutzig ist.“ Al-Qadi sagte: „Das bedeutet, wenn diese Dinge es unmöglich machen dort zu beten.““ Aus „Al-Mughni“ (5/368).

Dr. 'Abdul 'Aziz Ibn Sa'd Ad-Dughaithir wurde gefragt: „Ich habe eine Waqf, die repariert und saniert werden muss, und die Mieter sind bereits gegangen. Inwieweit verhält sich der islamische Umgang zur Sanierung dieser Waqf?“

Er antwortete: „Du musst den Ertrag der Waqf nehmen, um sie zu sanieren. Und wenn der Ertrag nicht genügt, dann darf man sich einen Kredit nehmen oder Geld geben lassen, um die Waqf zu sanieren, und mit dem Ertrag soll dies wieder zurückgezahlt werden. Dies, damit sie weiterhin bewohnt und genutzt werden kann. Jedoch unter der Bedingung, dass der Richter damit einverstanden ist und dass man sie nicht vermietet und die Kosten aus der Miete deckt. Die Hanbaliten stellen aber nicht die Bedingung, dass es der Richter erlauben muss. Al-Buhuti sagte: „Man darf sich dafür Geld borgen, ohne die Erlaubnis eines Richters, da es im Interesse der Waqf steht, als würde man etwas für sie verkaufen, […].“

Wenn der Ertrag aber nicht für die Sanierung ausreicht und man sich für die Waqf kein Geld borgen konnte, dann darf man einen Teil der Waqf verkaufen, um den anderen sanieren zu können. Die Hanbaliten haben es erlaubt einen Teil der Waqf zu verkaufen, um den anderen sanieren zu können, wenn sich der Stifter und die andere Seite einig sind, so wie wenn jemand zum Beispiel zwei Häuser als Waqf zur Verfügung stellt, und beide marode sind, dann wird eine verkauft, um die andere zu sanieren, aber sie sollte nicht von einer anderen Waqf repariert werden.“

Drittens:

Wenn der Stifter, nach seinen Söhnen und Töchtern, keinen weiteren Empfänger festgesetzt hat, und nicht gesagt hat, dass sie (die Waqf) für deren Kinder, oder nach ihnen für die Armen ist, dann, wenn seine Kinder sterben oder keiner von ihnen mehr bedürftig ist, wird es zu einer Waqf ohne speziellen Empfänger. In dem Fall wird danach so geurteilt, dass es dann zum Erbe des Stifters wird und eine Waqf für sie ist, entsprechend ihrer Erbanteile, solange der Stifter nichts anderes festgesetzt hat.

Siehe auch „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyyah“ (44/147).

Und Allah weiß es am besten.

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