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Ein Mann hat seine Frau ohne Einverständnis ihrer Eltern geheiratet, jedoch haben sie dann einen seiner Freunde als ihren Vormund eingesetzt. Nach einer Zeit war er verwirrt, ob seine Ehe gültig oder ungültig ist. Deshalb schaute er sich einige Videoclips an und begann Texte einiger Gelehrten zu lesen, woraufhin er festgestellt hat, dass seine Ehe ungültig ist. Er glaubte fest daran, dass, wenn seine Ehe ungültig ist, er ihr dann die Scheidung aussprechen muss (er hat die Fatwa falsch verstanden, aus der hervorging, dass die falsche Ehe durch die Scheidung annulliert werden müsse), damit es ihm möglich ist noch einmal zu heiraten, mit der Einverständnis ihres Vormundes. Er rief sie an und sagte: „Du bist dreimal geschieden, weil unsere Ehe ungültig ist.“ Er wusste nicht, dass es bei der ungültigen Ehe keine Scheidung gibt. Kurz darauf fand er heraus, dass seine Ehe nach der hanafitischen Rechtsschule gültig sei und ließ seine Frau ausrichten, dass er sie zurücknimmt, wenn die Ehe gültig ist. Meine Frage jetzt: Sind die Scheidungen tatsächlich eingetroffen?
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Die Eheschließung ohne Vormund ist ungültig, und dies nach der Mehrheit der Rechtsgelehrten, bis auf den Hanafiten.
Braucht man die Scheidung, wenn man die ungültige Eheschließung beenden will?
Diesbezüglich gibt es eine Meinungsverschiedenheit. Die Hanbaliten sind der Ansicht, dass die Scheidung ausgesprochen werden muss, im Gegensatz zu den Schafi'iten.
Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn die Frau auf ungültige Weise verheiratet wird, dann darf man sie erst jemand anderem verheiraten, wenn er die Scheidung ausspricht oder ihre Eheschließung annulliert wird. Wenn er sich weigert die Scheidung auszusprechen, dann annulliert der Richter/Herrscher ihre Eheschließung. Dies sagte Imam Ahmad. Asch-Schafi'i sagte, dass weder eine Annullierung noch Scheidung von Nöten sei, da die Eheschließung nicht stattfand. […]
Bei uns ist es eine Eheschließung, in der der Ijtihad erlaubt ist. Es bedarf einer Trennung beider […]. Und wenn man sie verheiratet, ohne sie vom Ersten vorher zu trennen, dann führt dies dazu, dass zwei Ehemänner über sie sind. Jeder von ihnen glaubt fest daran, dass seine Eheschließung gültig und die des anderen ungültig sei. Von beiden Aspekten aus, wird die falsche Eheschließung getrennt. Und wenn sie mit dem anderen verheiratet wird, noch bevor sie vom Ersten getrennt wird, dann ist die zweite Eheschließung auch ungültig.“
Aus „Al-Mughni“ (7/11).
Dies, wenn beide Eheleute die Eheschließung beenden wollen.
Wenn sie jedoch weiterhin zusammenbleiben und die Ehe korrigieren wollen, dann brauchen sie keine Scheidung, sondern nur eine Erneuerung der Eheschließung.
Zweitens:
Wenn der Ehemann die Scheidung aus einer falschen Annahme heraus, dass die Scheidung vor dem Korrigieren der Eheschließung, ausspricht, dann findet die Scheidung, nach der richtigen Ansicht, nicht statt.
Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn der Mann zu seiner Frau sagt: „Du bist dreimal geschieden, weil du mit Zaid gesprochen und das Haus verlassen hast“, und sich dann herausstellt, dass sie ihn weder angesprochen noch das Haus verlassen hat, dann ist sie nicht geschieden. Gemeint ist, dass, wenn man die Scheidung mit einem Grund versieht, und sich dann herausstellt, dass dieser nichtig ist, dann die Rechtsschule von Ahmad besagt, dass die Scheidung dadurch nicht stattfindet. Bei unserem Schaikh ist es nicht bedingt, dass der Grund mit den Worten erwähnt wird. Bei ihm gibt es nämlich keinen Unterschied zwischen demjenigen, der aus einem der genannten Gründe, in Worte, oder nicht die Scheidung ausgesprochen hat. Wenn die Nichtigkeit dessen klar wird, hat die Scheidung nicht stattgefunden. Dies gibt nur seiner Rechtsschule und beinhaltet nur seine Grundregeln.
Wenn zu ihm dann gesagt wird: „Deine Frau hat mit dem Soundso getrunken oder bei ihm übernachtet“, und er dann sagt: „Seid meine Zeugen, dass sie dreimal geschieden ist.“ Danach findet er heraus, dass sie in dieser Nacht Zuhause war und betete. Diese Scheidung findet keineswegs statt. Zwischen dieser Aussage und jener: „Wenn es so ist, dann ist sie dreimal geschieden“, gibt es gar keinen Unterschied. Weder beim Schwörenden noch in der Tradition noch in der islamischen Gesetzgebung. Dass die Scheidung dadurch stattfindet, ist pure Einbildung, da klar und deutlich ist, dass er nicht die Scheidung bei einer Frau ausgesprochen hätte, die nicht so ist. Vielmehr wollte er die Scheidung von einer Frau, die dies getan hat.“
Aus „I'lam Al-Muwaqqi'in“ (4/90).
Schaikh Ibn 'Uthaimin sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (6/245): „Wer seine Aussage auf einen Grund aufbaut, der sich als falsch herausstellt, so hat diese Aussage keinen Wert.
Dies ist eine Grundregel, die viele Verzweigungen innehat. Die wichtigste ist, was manchen Leuten bei der Scheidung geschieht. Er sagt beispielsweise zu seiner Frau: „Wenn du das Haus von Soundso betrittst, dann bist du geschieden, weil es bei ihm verbotene Musikinstrumente etc. gibt“, dann aber stellt sich heraus, dass nichts davon bei ihm ist. Ist sie dann geschieden, wenn sie das Haus betritt, oder nicht?
Antwort: Sie ist nicht geschieden, da es auf einem Grund basiert, der sich als nichtexistierend herausgestellt hat. Das ist die Analogie, sowohl nach der islamischen Gesetzgebung als auch der Realität.“
Demnach hat die erwähnte Scheidung nicht stattgefunden.
Ebenso müssen sie die Eheschließung, in Anwesenheit des Vormunds der Frau oder seines Vertreters und zwei muslimischen Zeugen, korrigieren.
Und Allah weiß es am besten.