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Der Vorzug der Pilgerfahrt (Hajj)

23-07-2017

Frage 34359

Werden aufgrund der angenommenen Pilgerreise (Al-Hajj Al-Mabrur) die großen Sünden vergeben?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

In den zwei Sahih-Werken wurde authentisch von Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert, dass er sagte:

„Ich hörte den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen: „Wer für Allah die Pilgerreise (Hajj) unternimmt und während dessen keinen Geschlechtsverkehr und keine Missetat begeht, der kehrt von der Pilgerreise (so sündenfrei) zurück, wie am Tage, an dem seine Mutter ihn zur Welt brachte.“
Überliefert von Al-Bukhary (1521) und Muslim (1350)

Und der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:

„Die Zeit von der kleinen Pilgerreise (`Umra) bis zur nächsten kleinen Pilgerreise (`Umra) ist eine Sühne für die Zeit, die zwischen den beiden liegt. Und für die angenommene Pilgerreise (Hajj) gibt es keinen anderen Lohn als das Paradies!“

Überliefert von Al-Bukhary (1773) und Muslim (1349)

Die Pilgerreise, sowie andere rechtschaffene (gute) Taten gehören zu den Gründen, wegen der die schlechten Taten gelöscht werden, wenn der Diener sie islamrechtlich gesehen richtig ausführt. Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass die rechtschaffenen Taten lediglich die kleinen Sünden auslöschen, und dass bezüglich der großen Sünden das Ablegen von Reue (Tauba) unabdingbar ist. Als Beweis ziehen sie dabei die Überlieferung von Muslim heran, in der Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm, überliefert, dass er sagte:

„Die fünf täglichen Gebete, das Freitagsgebet (Al-Jumu'a) zum Freitagsgebet und der Ramadan zum Ramadan sind Auslöscher der Sünden, die dazwischen liegen, solange die großen Sünden gemieden werden.“
Überliefert von Muslim (1/209)

Imam Ibn Al-Mundhir -möge Allah ihm barmherzig sein- und eine Gruppe der Gelehrten sind der Ansicht, dass die angenommene Pilgerreise (Al-Hajj Al-Mabrur) die gesamten Sünden auslöscht, und dies aufgrund der mittelbaren (äußerlichen) Bedeutung der zwei erwähnten Überlieferungen.

Und Allah weiß es am besten.

Siehe dazu: „Fatawa Al-Islamiyya li Al-Lajna Ad-Da'ima li Al-Ifta“ (11/13).

Urteil zur Hajj und Umra
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