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Ist es erlaubt, dass mein Ex-Mann und ich gemeinsam mit unseren Kindern für längere Zeit rausgehen, damit sie, wie alle Kinder, mit ihren Eltern zusammen sind, an öffentlichen Orten, obwohl er nicht betet? Ist dann das Geld, was er für sie ausgibt, verboten?
Alles Lob gebührt Allah..
Wenn sich der Mann von seiner Frau dreimal, zweimal oder einmal scheiden lässt, und ihre Wartefrist vorüber ist, dann ist sie für ihn eine fremde Frau und es ist ihnen nicht erlaubt alleine in einem Raum zu sein, sich zu berühren oder anzuschauen.
Die Beziehung der Mannes mit seiner Ex-Frau ist wie die Beziehung mit jeder anderen fremden Frau. Und die Kinder, die zwischen ihnen sind, sind kein Rechtfertigungsgrund dafür, dass sie sich anschauen, miteinander alleine sind oder mit ihnen verreisen. Er kann mit seinen Kindern rausgehen, ohne dass sie dabei ist oder indem ein Mahram von ihr anwesend ist, ohne dass sie dabei etwas begehen, das aus islamischer Sicht verboten ist, wie bereits erwähnt.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Diejenige, die dreimal geschieden wurde, ist dem (Ex)Mann fremd, so wie alle anderen fremden Frauen. So darf der Mann nicht mit ihr alleine sein, so wie er mit einer fremden Frau nicht alleine sein darf. Ebenso darf er sie nicht so anschauen, so wie er eine fremde Frau nicht anschauen darf. Und er hat grundsätzlich keine Urteilsgewalt über sie.“ Aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (3/349).
Und was die Annahme der Ausgaben des Ex-Mannes für seine Kinder angehen, so dürfen diese nicht verwehrt werden, auch wenn er nicht betet. Du musst deine Kinder daran erinnern, dass sie ihren Vater auf das Gebet aufmerksam machen müssen, damit Allah ihn vielleicht durch diesen Rat rechtetet.
Und Allah weiß es am besten.