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Ein junges Mädchen trank vor dem Eintritt des Monats Ramadan Alkohol. Hierauf fastete am Anfang des Ramadans, jedoch sagte eine Schwester zu ihr, dass ihr Fasten zurückgewiesen und Allah es nicht akzeptiert wird, da sie vor kurzer Zeit noch Alkohol getrunken hat. Und sie müsse 40 Tage warten, bis ihre Gebete und ihr Fasten (wieder) akzeptiert werden. Ist dies so richtig?
Alles Lob gebührt Allah..
Das Trinken von Alkohol gehört zu den großen Sünden, und dies zählt zu der „Mutter des Übels“, und ist ein Schlüssel zum Schlechten, und beraubt den Verstand, und entzieht das Vermögen und bringt Kopfschmerzen hervor, und ist auch eine übelriechende Kost, und zählt zu den Greuelwerken des Satans. Dies verleitet zu Feindschaft und Hass unter den Menschen, und hält vom Gedenken Allahs und dem Gebet ab, und ruft zur Unzucht. Es kann sogar sein, dass es zur Unzucht mit der eigenen Tochter, Schwester oder anderen Verwandten führt. Und es lässt die Eifersucht vergehen, und vererbt Erniedrigung und Reue und Blamagen. Der Trinker wird der untersten Art der Menschen angeschlossen, welche die Geisteskranken sind. Und es zerreißt den Schleier (der Bedeckungen der Sünden), und bringt die Makel zum Vorschein, und weist auf die Blößen hin, und schätzt die Begehung der Schandtaten und Sünden gering, und lässt die Ehrung der (Unterlassung der) Verbotene entschwinden. Und wer süchtig ist, ist wie derjenige, der eine Götze anbetet.
Wie viele Kriege wurden deswegen angefangen? Wie oft wurde ein Reicher (deswegen) arm und ein Starker erniedrigt und ein Geehrter wurde zum Fallen gebracht und eine Gunstgabe wurde entrissen und ein Unheil herbeigeholt?
Wie oft hat es zwischen dem Mann und seiner Ehefrau deswegen zur Trennung geführt?
Wie oft hat es ein Bedauern verursacht?
Wie viele Tore des Guten wurden für denjenigen, der trinkt, geschlossen und stattdessen wurden Tore zum Schlechten geöffnet?
Wie oft hat es zu einer Plage geführt und einen Tod verursacht?
Wie oft wurde derjenige, der trinkt, einer Heimsuchung ausgesetzt?
Somit ist es die Sache, die die Sünden vereint und ein Schlüssel zum Schlechten und es nimmt die Gunstgaben hinweg und führt die Probleme herbei.
Und es reicht ihr an Übel, dass derjenige, der es trinkt, so wird er es im Paradiesgarten nicht trinken dürfen.
Und das Übel des Alkohols ist noch um ein Vielfaches mehr als das, was wir erwähnt haben. (Ende der Worte von Ibn Al-Qayyim – möge Allah ihm barmherzig sein – aus dem Werk „Hadi Al-Arwah“.)
Allah hat uns bereits in Seinem Buch davor gewarnt und auch über die Zunge Seines Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm.
Mit „seine Gebete werden nicht angenommen“ ist nicht gemeint, dass sie nicht richtig sind oder dass er das Gebet unterlässt, vielmehr ist damit gemeint, dass er nicht dafür belohnt wird. Somit ist der Nutzen von dem Gebet (in dieser Zeit), dass er sich lediglich freigesprochen hat (und seiner Pflicht nachgekommen ist) und nicht für die Unterlassung bestraft wird.
Abu ‘Abdillah Muhammad Ibn Nasr Al-Marwazi sagte: „Seine Aussage ‚seine Gebete werden nicht angenommen‘ bedeutet: Er wird für seine Gebete 40 Tage lang nicht belohnt, und dies als Strafe dafür, dass er Alkohol getrunken hat. So sagen (z. B.) auch über denjenigen, der während der Freitagspredigt spricht, während der Imam die Predigt hält, dass er zwar das Freitagsgebet verrichtet hat, ihm jedoch kein Freitagsgebet niedergeschrieben wird; damit meinen sie, dass ihm die Belohnung des Freitagsgebets nicht zusteht, und dies als Strafe für seine Sünde. [„Ta’zim Qadar As-Salah“ (2/587-588)]
An-Nawawi sagte: „Was die nicht-Annahme der Gebete angeht, so ist damit gemeint, dass er keine Belohnung dafür erhält, auch wenn es für ihn hinsichtlich des Wegfalls der Pflicht davon ausreichend ist und er sie nicht wiederholen muss.“ (Ende seiner Aussage)
Was über die Fragestellerin erwähnt wurde, dass ihr Fasten zurückgewiesen und nicht angenommen wird, so ist dies darauf aufgebaut, was manche Gelehrten hinsichtlich des Gebets und dem vorigen Hadith gesagt haben und dass dies(e Gebete) nicht angenommen werden. Damit meinen sie den Hinweis auf die restlichen Anbetungen und dass diese auch nicht angenommen werden.
Al-Mubarakfuri sagte in „Tuhfatu Al-Ahwadhi“: „Und es wurde gesagt: Das Gebet wurde spezifisch erwähnt, weil es die beste körperliche Anbetung ist. Wenn dies nun nicht angenommen wird, werden die restlichen Anbetungen erst recht nicht angenommen.“ Ende der leicht gekürzten Aussage aus „Tuhfatu Al-Ahwadhi“. Und Gleiches sagten auch Al-‘Iraqi und Al-Munawi.
Laut der Aussage, dass das Fasten auch nicht angenommen wird, wobei damit nicht gemeint ist, dass derjenige, der Alkohol getrunken hat, nicht fasten soll, vielmehr wird ihm dies angeordnet, jedoch wird es nicht von ihm (hinsichtlich der Belohnung) angenommen und dies als ein Zurückschrecken davor.
Und es gibt keinen Zweifel daran, dass derjenige, der Alkohol trinkt, das Gebet in den (vorgeschriebenen) Zeiten verrichten muss und auch im Ramadan zu fasten hat. Sollte er bei einer Sache bei seinem Gebet oder seinem Fasten zu kurz kommt, dann hat er keine große und gewaltige Sünde begangen, und dies ist noch gewaltiger als das Trinken von Alkohol.
Und man soll wissen, dass der Muslim eine Sünde begeht und dann unfähig ist, davon zu bereuen und sein Iman schwach ist, jedoch darf dies nicht dazu führen, dass er mit der Sünde fortfährt und süchtig danach wird und die Anbetungen unterlässt und hierbei nachlässig ist. Vielmehr muss er dem nachkommen, wozu er imstande ist hinsichtlich der Anbetungen und sich anstrengen, das an großen Sünden zu unterlassen, die er begangen hat.
Die Pflicht für den Muslim liegt darin, Allah zu fürchten und sich vor der Verführung des Satans in Acht zu nehmen, und er soll sich nicht zu einem Spielzeug des Satans machen lassen, denn wenn sein Satan ihn besiegen sollte und ihn in eine Sünde gegenüber seinem Schöpfer – erhaben ist Er – stürzt, dann soll er sich mit der Reue beeilen, denn: „Der Reumütige ist wie jener, der keine Sünde begangen hat.“ Überliefert von Ibn Majah (2450) und von Al-Busiri als authentisch eingestuft, so wie es in „Az-Zawaid“ zu der „Haschiyah“ von „Sunan Ibn Majah“ steht.
Demnach ist diese Strafe für denjenigen, der Alkohol getrunken hat darauf bezogen, wenn man nicht bereut. Wer jedoch bereuen sollte und zu Allah zurückkehrt, so vergibt ihm Allah und nimmt von ihm seine Taten an.
Wir bitten Allah, dass Er uns vor den Verführungen des Satans bewahrt und uns vor den offenkundigen und verborgenen Versuchungen beschützt.
Und alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Weltenbewohner.