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Was ist das Urteil bezüglich des Beischlafs in der Nacht zum Festtag (Al-ˈId) oder am Tag des Festes. Meine Frage bezieht sich auf beide Festtage. Ich hörte nämlich von einigen Brüdern und Freunden, dass dies nicht erlaubt ist.
Alles Lob gebührt Allah..
Was du von einigen Brüdern und Freunden gehört hast ist nicht richtig. Der Beischlaf in der Nacht zum Festtag oder tagsüber ist erlaubt. Der Beischlaf ist dabei nur an den Tagen des Ramadans (sprich tagsüber) verboten, sowie im Weihezustand (im Ihram-Zustand) während der Verrichtung der Hajj und der ˈUmrah, oder wenn die Frau ihre Menstruation hat oder Wöchnerin ist (Im Zustand des Nifas ist).
Und Allah weiß es am besten.