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Ich habe einen Freund, der mich gefragt hat wie das Urteil ist, dass er im Monat Ramadan masturbiert hat. Als der Ramadan zu Ende ging, hat er diesen Tag nachgeholt. Wie ist das Urteil dessen?
Alles Lob gebührt Allah..
Dein Freund muss wissen, dass diese Praktik, aus islamischer Sicht, verboten ist. So wird dies in Allahs -erhaben ist Er- Buch und in der Sunnah Seines Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bewiesen. Die Beweise dafür wurden in der Frage Nr. 329 im Detail bereits erwähnt. Ebenso gilt diese Praktik als verabscheuungswürdig, sowohl in der Veranlagung als auch im Verstand. Es schickt sich für den Muslim nicht, dass er sich selbst, durch diese Tat, nieder macht.
Er muss wissen, dass die Sünden Unheil über den Täter bringen, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits, wenn er nicht reumütig zu Allah zurückkehrt oder Allah ihn mit Seiner Barmherzigkeit überhäuft. Dies wurde in Nr. 23425 bereits dargelegt.
Außerdem hat diese Praktik viele Schäden inne, so schwächt sie den Körper und stärkt die Kluft zwischen dem Diener und seinem Herrn, und ist ein großer Faktor für Depressionen.
Was das Urteil über die gestellte Frage angeht, so ist sein Fasten ungültig, wenn er durch die Masturbation ejakuliert hat, und begeht (damit) eine Sünde. Er muss trotzdem den restlichen Tag über fasten und ihn dann nachholen.
Und Allah weiß es am besten.