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Allah -erhaben ist Er- und Sein edler Gesandter -Allahs Segen und Frieden auf ihm- haben angewiesen, dass man die Bindung zur Verwandtschaft pflegt.
Meine Frage ist:
Wer sind die Verwandten, deren Bindung zu pflegen verpflichtend ist? Sind sie väterlicherseits, mütterlicherseits oder seitens der Frau?
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Die Gelehrten waren sich darüber uneinig inwieweit die Verwandtschaft, deren Bindung zu pflegen verpflichtend ist, festzulegen sind. Hier gibt es drei Ansichten:
1. Die Verwandten im Mahram-Bereich.
2. Die erbberechtigten Verwandten.
3. Alle Blutsverwandte, ob sie nun erbberechtigt sind oder nicht.
Die richtige Ansicht der Gelehrten ist die dritte Ansicht, und zwar, dass die Verwandtschaftsbande die Blutsverwandten (nicht jene durch Muttermilch), väterlicher- und mütterlicherseits, sind.
Die Verwandten der Ehefrau gehören nicht zur Verwandtschaft des Ehemannes und die Verwandten des Ehemannes gehören nicht zur Verwandtschaft der Ehefrau.
Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Wer sind die Verwandten? Manche sagen, dass die Verwandten der Ehefrau nicht zur eigenen Verwandtschaft gehören.“
Antwort: „Die Verwandtschaft sind die Blutsverwandten väterlicher- und mütterlicherseits. Es sind diejenigen, die in Allahs -erhaben ist Er- Worten, in den Suren Al-Anfal und Al-Ahzab, gemeint sind: „Aber die Blutsverwandten stehen einander am nächstens.“ [Al-Anfal:75 u. Al-Ahzab:6]
Die nächsten sind: Väter, Mütter, Großväter, Kinder und deren Kinder, egal wie weit. Dann die allernächsten unter den Brüdern, deren Kinder, Onkel und Tanten väterlicherseits und deren Kinder, Onkel und Tanten mütterlicherseits und deren Kinder. Es wurde vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- authentisch überliefert, dass er gefragt wurde: „Wen soll ich gut behandeln, o Gesandter Allahs?“ Er antwortete: „Deine Mutter!“ Er fragte: „Wen dann?“ Er antwortete: „Deine Mutter!“ Er fragte: „Wen dann?“ Er antwortete: „Deine Mutter!“ Er fragte: „Wen dann?“ Dann antwortete er: „Deinen Vater und dann die allernächsten (Verwandten).“ Überliefert von Muslim in seinem „Sahih“. Diesbezüglich gibt es viele Ahadith.
Was die Verwandten der Ehefrau angeht, so gehören sie nicht zur Verwandtschaft des Ehemannes, wenn er sie von vornerein nicht schon mit ihnen verwandt ist. Sie gehören aber zur Verwandtschaft seiner Kinder. Und Allah verleiht den Erfolg.“
Aus „Fatawa Islamiyah“ (4/195).
Somit sind die Verwandten der Eheleute nicht die Verwandten ihrer Partner. Trotzdem sollte man sie gut behandeln, da dies zum guten Umgang der Eheleute gegenseitig gehört und ein Grund für mehr Zuneigung und Liebe untereinander ist.
Zweitens:
Die Bindung der Verwandtschaft zu pflegen, wird auf etliche Weisen vollzogen. Dazu gehört sie zu besuchen, zu spenden, sie gut zu behandeln, die Kranken zu besuchen, ihnen das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten etc.
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Bindung der Verwandtschaft zu pflegen, ist die Verwandten entsprechend gut zu behandeln. So entsteht dies einmal durch Geld, ein anderes Mal durch Dienstbarkeit, Besuch, den Friedensgruß etc.“ Aus „Scharh Muslim“ (2/201).
Schaikh Muhammad As-Salih Al-'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Bindung der Verwandtschaft zu pflegen, wird der Tradition der Menschen entsprechend durchgeführt, da weder im Quran noch in der Sunnah die Art oder das Maß dargelegt wurden, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat dies nicht auf eine bestimmte Sache beschränkt. Vielmehr ist man hier frei! Deshalb wird hier auf die Tradition zurückgeführt. Was in der Tradition als Pflegen der Verwandtschaft erachtet wird, so ist dies auch das Pflegen der Verwandtschaft. Und was in der Tradition der Menschen als Abbruch der Verwandtschaft erachtet wird, so ist dies ein Abbruch der Verwandtschaft.“ Aus „Scharh Riyad As-Salihin“ (5/215).
Und Allah weiß es am besten.