Alles Lob gebührt Allah..
Zur Information über die richtige Vorgehensweise bei der Eheschließung siehe die Frage mit der Nr. (2172).
Was das Veranstalten einer Hochzeitsfeier nach einer islamischen Art und Weise anbelangt, so muss man sich dabei von den islamrechtlich verbotenen Dingen fernhalten, welche viele Leute beim Feiern auf die leichte Schulter nehmen. Zu den verbotenen Dingen gehören:
Verbote, welche die Frau betreffen:
- Das Besuchen eines fremden männlichen Friseurs, um sich dort die Haare machen zu lassen.
- Oder, dass sie zu einer Frau geht, welche sie auf verbotene Art und Weise verschönert, wie durch das Verdünnen der Augenbrauen durch Zupfen, oder (diese) zu tätowieren.
- Oder, dass sie sich das Haar verlängern lässt, oder sonstige verbotene Dinge macht.
Dieses, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- diejenige verflucht hat, welche (anderen) die Augenbrauen zupft, sowie diejenige, die sich die Augenbrauen zupfen lässt; und diejenige, welche (andere) tätowiert, und jene, welche sich tätowieren lässt.
- Dass man die Nichtmuslime bei der Kleidungswahl nachahmt. Und meistens sehen die Hochzeitskleider so aus, dass sie vieles von den Reizen der Frau enthüllen und ihren Körper zeigen, so dass das Hochzeitskleid (eher) der Nacktheit gleichkommt.
Und -Allah bewahre- was es sonst noch an Geldverschwendung dabei gibt.
Verbotene Dinge, welche den Mann betreffen:
- Das Abrasieren des Bartes am Abend vor der Hochzeit und zwar unter dem Vorwand, dass dieses zur Verschönerung gehört, wobei es eine islamrechtlich verbotene (Haram) Handlung ist.
- Al-Isbal, das Hängenlassen der Kleidung unterhalb der Knöchel.
Und hier ist eine Übersicht bezüglich einiger verbotener Dinge, von denen sich Männer und Frauen fernhalten müssen, wenn es um die Hochzeitsfeier geht.
1. Das Vermischen von Männern und Frauen (Al-Ikhtilat), und was darin an Begrüßungen, Händeschütteln und Tanzen zwischen Männer und Frauen stattfindet, da all dieses verbotenund seine Gefahr gewaltig ist.
2. Das Unterlassen des Fotografierens, sei es in Bezug auf die Männer untereinander oder der Frauen unter sich.
3. Alkoholverzehr und der Verzehr von Schweinefleisch.
4. Dass der Bräutigam zu den Frauen geht, um seine Braut zu holen.
5. Dass die Frauen untereinander freizügige, enge und kurze Kleidung tragen, da dieses verboten ist. Wie ist es dann erst mit dem Tragen dieser Kleidung, wenn sie sich unter den Männern befinden?
6. Dass man sich während der Hochzeitsfeier vor Übertreibung, Verschwendung, Prahlerei mit Luxus, sowie Frevel fernhält, da dieses der Feier den Segen entzieht.
7. Das Tragen (Austauschen) von Eheringen, seitens des Ehemanns und der Ehefrau, die Nichtmuslime damit nachahmend, im Glauben, dass dadurch die Liebe zwischen den Ehepartnern verstärkt wird.
Und Letztens:
Das Ehepaar sollte wissen, dass je mehr bei der Hochzeitsfeier die islamischen Lehre befolgt wird, desto gesegneter die Ehe sein wird, harmonischer und es wird weniger Probleme im Eheleben geben. Wenn nun das Eheleben mit verbotenen Dingen, Allahs Anordnungen widersprechend, begonnen hat, so soll man danach keinen Erfolg erwarten. Es gibt einfach sehr viele Heiratsfälle, während derer Dinge geschehen sind, welche im Widerspruch zu der Anordnung Allahs stehen, woraufhin die Ehe nicht lange gehalten hat.
Daher sollt ihr bezüglich dieser Feier Allah fürchten, und sie von den islamrechtlich verbotenen Angelegenheiten fernhalten, auf dass Allah euch darin segnet.
Wir ersuchen Allah um Erfolg für dich und deinen Ehemann.
Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad.
Und Allah weiß es am besten.