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Ich möchte die Sunnah im Handel kennenlernen, wie der Prophet Muhammad - Allahs Segen und Frieden auf ihm - Geschäfte machte, Waren beschrieb, sie tauschte und zurückgab usw.
Alles Lob gebührt Allah..
Die Rechtleitung (und Leitlinien) des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - im Handel, Verkauf und Kauf können wie folgt zusammengefasst werden:
Über Al-Hakim ibn Hizam - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Die beiden Verkäufer haben die Wahl, solange sie sich nicht voneinander trennen. Wenn sie ehrlich sind und klar kommunizieren, wird ihnen in ihrem Verkauf Segen zuteil. Wenn sie jedoch etwas verbergen und lügen, wird der Segen ihres Verkaufs vergehen.“ Überliefert von Al-Bukhari (1973) und Muslim (1532).
Ismail ibn Ubaid ibn Rifa'ah berichtet von seinem Vater und dieser wiederum von seinem Großvater, dass er mit dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zum Gebetsplatz ging. Er sah, wie die Menschen miteinander handelten, und sagte: „O Versammlung der Händler!“ Die Leute reagierten auf den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und erhoben ihre Häupter und Blicke zu ihm. Er sagte: „Die Händler werden am Tag der Auferstehung als Frevler auferstehen, es sei denn, sie fürchten Allah, handeln rechtschaffen und sind ehrlich.“ Überliefert von At-Tirmidhi (1210) und Ibn Majah (2146), und Al-Albani stufte ihn in „Sahih At-Targhib" (1785) als authentisch ein.
Über Qais ibn Abi Ghazalah wird berichtet, der sagte: „Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „O Versammlung der Händler! Der Verkauf ist von Lärm und Schwören begleitet, so mischt ihn mit Almosen.“ Überliefert von At-Tirmidhi (1208), Abu Dawud (3326), An-Nasa'i (3797) und Ibn Majah (2145) und Al-Albani stufte ihn in „Sahih Abu Dawud" als authentisch ein.
Von Jabir ibn Abdillah - möge Allah mit beiden zufrieden sein - wird berichtet, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Möge Allah demjenigen Barmherzigkeit erweisen, der großzügig ist, wenn er verkauft, wenn er kauft und wenn er Forderungen stellt.“ Überliefert von Al-Bukhari (1970).
Ibn Hajar - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Darin liegt eine Aufforderung zur Großzügigkeit im Umgang, zur Anwendung edler Charaktereigenschaften und zum Verzicht auf Streitlust. Es ist eine Aufforderung, die Menschen bei der Einforderung von Rechten nicht zu bedrängen und ihnen Nachsicht zu gewähren.“ „Fath Al-Bari“ (4/307).
Ein Beispiel für seine Großzügigkeit - Allahs Frieden und Segen auf ihm:
Überliefert bei Al-Bukhari (1991) und Muslim (715) - der Wortlaut stammt von Muslim.
Über Abu Huraira - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird berichtet, dass er sagte: „Ein Mann hatte eine Kamelstute bei dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zu fordern. Er kam, um sie einzutreiben, worauf der Prophet sagte: „Gebt sie ihm.“ Sie suchten nach (einem Kamel) in derselben Altersklasse, fanden aber nur eine, die älter und besser war. Da sagte er (der Prophet): „Gebt sie ihm.“ Der Mann sagte: „Du hast mir vollständig gegeben, möge Allah (auch) dir vollkommene Erfüllung gewähren.“ (Daraufhin) sagte der Prophet: „Die Besten unter euch sind diejenigen, die am vorbildlichsten Schulden begleichen.“ Überliefert von Al-Bukhari (2182) und Muslim (1601).
Abu Huraira sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer einem Muslim sein Bedauern abnimmt, dem wird Allah am Tag der Auferstehung seine Fehltritte erlassen.“ Überliefert von Abu Dawud (3460) und Ibn Majah (2199), und von Al-Albani in „Sahih Abu Dawud" als authentisch eingestuft.
Jemandem zu entlasten (und sein Bedauern abzunehmen) bedeutet, nachsichtig zu sein und zu akzeptieren, einen Verkauf oder Kauf zurückzunehmen; dies ist ein Zeichen von Großzügigkeit im Geiste.
„Die Form der Rückabwicklung des Verkaufs ist, wenn jemand etwas von einem anderen kauft und dann aufgrund von Erkennen eines Nachteils, dem Verlust seines Bedarfs oder dem Fehlen des Geldes bereut, es gekauft zu haben. Wenn er die Ware an den Verkäufer zurückgibt und der Verkäufer die Rückgabe akzeptiert, wird Allah am Tag der Auferstehung seine Schwierigkeiten und Fehler beseitigen. Das ist eine Wohltat des Verkäufers gegenüber dem Käufer, da der Verkauf bereits vollzogen war, und der Käufer daher nicht in der Lage war, ihn zu stornieren.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Aun Al-Ma'bud".
Über Suwaid ibn Qais wird berichtet: „Ich und Makhramah Al-Abdi haben einen Stoff aus Hajar gebracht und sind damit nach Mekka gekommen. Da kam der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zu uns und handelte mit uns um Hosen, und wir verkauften sie ihm.“
Überliefert von At-Tirmidhi (1305), der sagte: „Ein guter und authentischer Hadith” (Hasan Sahih), ebenso von Abu Dawud (3336), An-Nasa’i (4592) und Ibn Majah (2220).
Von Suwaid ibn Qais wird berichtet, dass der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - einen Mann sah, der (Dinge) gegen Entgelt wog. Der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte zu ihm: „Wäge und gib ein wenig mehr dazu.“
Dies ist eine Fortsetzung des vorherigen Hadithes.
Über Abu Al-Yasar - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer einem in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Menschen Zeit gibt oder ihm etwas erlässt, den wird Allah am Tag der Auferstehung im Schatten seiner Gnade beschützen.“ Überliefert von Muslim (3006).
Die Beweise dafür sind zahlreich und weit verbreitet.
Es liegen uns keine detaillierten Informationen über alle seine Handelsgeschäfte vor - Allahs Segen und Frieden auf ihm; seine Geschäfte fanden in der Zeit der Unwissenheit (arab. Jahiliyyah) statt, und er war (noch) nicht Prophet, sodass seine Handlungen nicht von seinen Gefährten überliefert werden konnten. Was jedoch von seiner Sunnah überliefert wurde, ist, so Allah will, ausreichend.
Und Allah weiß es am besten.