Alles Lob gebührt Allah..
Das Tier vor seiner Schlachtung mit einem Bolzenschuss zu betäuben kann zur Tötung dieses Tieres führen, wenn dies in einem hohen Grad durchgeführt wird. Es kann jedoch auch (nur) betäubt werden, wenn dies in einem schwachen oder mittleren Grad durchgeführt wird.
Wenn es getötet wird, so ist es nicht erlaubt es zu verzehren, da es nach Übereinstimmung der Rechtsgelehrten (Fuqaha) verendet ist. Wenn es aber nicht getötet und danach direkt auf islamische Weise geschlachtet wird, so ist es Halal (erlaubt) und man darf es essen.
Dr. Muhammad Al-Aschqar, möge Allah ihn bewahren, sagte:
„Wenn der Bolzenschuss tödlich ist, gilt das Tier als Erschlagen (Mauqudh). Und wenn es das Bewusstsein verliert ohne getötet zu werden, dann ist es erlaubt, solange das Tier danach lebt und auf islamische Weise geschlachtet wird. Doch wenn es nicht geschlachtet wird und schon damit begonnen wurde es zu häuten und klein zu schneiden, so ist es nicht erlaubt (Halal).“
(Aus der Zeitschrift „Majma‘ al-Fiqh Al-Islami, Nr. 10, Teil 1, S. 339)
Das islamische Fiqh-Kollegium (Majma‘ Al-Fiqh Al-Islami) ist der Meinung, dass es nicht erlaubt ist, Hühner, vor ihrer Schlachtung, mit dem Bolzenschuss zu betäuben, wegen den Erfahrungen die bestätigt wurden, dass dies zum Tod einer nicht geringen Anzahl von ihnen führt.
Im allgemeinen Beschluss des islamischen Fiqh-Kollegiums, in ihrer zehnten Konferenz in Jiddah, Königreich Saudi-Arabien, zwischen dem 23.-28. Safar 1418 n.H., entsprechend dem 28. Juni – 3. Juli 1997 n.Chr., wird (folgendes) erwähnt:
„Die Tiere, die nach der Betäubung auf islamische Weise geschlachtet werden, dürfen verzehrt werden, insofern die technischen Bedingungen erfüllt werden, durch die man sich vergewissern kann, dass das Schlachttier vor seiner Schlachtung nicht gestorben ist.
Fachmänner der heutigen Zeit haben hierfür folgendes definiert:
1. Dass die Anwendung der beiden elektrischen Pole auf beide Schläfen, oder von Vorne und Hinten (Nacken), durchgeführt wird.
2. Dass die Spannung zwischen 100 bis 400 Volt liegt.
3. Dass die Stromstärke zwischen 0,75 bis 1 Ampere beim Schaf, und zwischen 2 bis 2,5 Ampere bei der Kuh liegt.
4. Dass der elektrische Strom in einer Zeit zwischen 3 bis 6 Sekunden fließt.
c) Es ist nicht erlaubt das Tier, dass man schlachten will, mit einer Pistole, welche eine Betäubungsspritze hat, einer Axt, einem Hammer, oder Gas (Luftzuführung) wie es die Engländer machen, zu betäuben.
d) Es ist nicht erlaubt Geflügel mit elektrischen Schlägen zu betäuben. Die Erfahrungen besagen, dass dies zum Tode einer nicht geringen Anzahl von ihnen, vor ihrer Schlachtung, führt.
e) Die Tiere, die nach ihrer Betäubung, durch Benutzung einer zweiten Mischung aus Kohlendioxid und Luft, oder Sauerstoff, oder durch Benutzung einer Pistole, welche einen kugelförmigen Kopf hat auf einer Weise, die nicht zum Tode (des Tieres) vor seiner Schlachtung führt, sind nicht verboten.“
Dr. Muhammad al-Hawari erwähnte, dass die Betäubung von Hühnern durch den elektrischen Schlag zu 90 % zum Herzstillstand und zu 10 % zu ihrem Tod führt. („Majalla Majma‘ Al-Fiqh Al-Islami, Nr. 10, Teil 1, S. 411-583)
Darauf basierend soll man auf den verantwortlichen Bolzenschuss schauen. Wenn es so, wie es das Kollegium erwähnte, zum Tode einer nicht geringen Anzahl von Hühnern, die man von den lebendigen Hühnern nicht trennen kann, führt, ist diese Betäubung nicht erlaubt. Und wenn der Bolzenschuss jedoch auf einer schwachen Stufe ist, die nicht dazu (zum Tod) führt, so ist das Schlachttier erlaubt.“
Zweitens:
Die Tasmiya ist eine Bedingung, damit das Schlachttier erlaubt wird (verzehrt zu werden), nach der stärkeren Meinung der Gelehrten. Schau auf die Antwort der Frage Nr. 85669.
Die Grundlage bei der Tasmiya ist, dass sie auf ein einzelnes (bestimmtes/spezielles) Schlachttier, das man schlachten will, durchgeführt wird.
Aber über das Vorhandensein der mechanischen Geräte, die eine große Anzahl an Hühner in kurzer Zeit schlachten, unterschieden sich die Gelehrten über die bedingte Tasmiya, damit das Schlachten damit erlaubt ist. Das sind die Aussagen:
1. Dass eine einzige Tasmiya für die Person reicht, die die Maschine in Gang setzt, wenn es eine Anzahl von Hühner in einer durchgehenden Zeit schlachtet. Dazu gab das ständige Komitee ein Rechtsgutachten (Fatwa) und das islamische Fiqh-Kollegium veröffentlichte einen Beschluss dazu.
2. Dass eine einzige Tasmiya von der Person, die die Maschine einschaltet ausreicht, unter der Bedingung, dass die Hühner, die man schlachten will, einzeln vor ihm sind. Als würden sie hintereinander gereiht sein. Dazu gab Schaikh ibn 'Uthaimin, Allahs Barmherzigkeit auf ihm, eine Fatwa.
3. Dass es unmöglich (schwierig) ist mit diesen Geräten die Tasmiya auszusprechen. Somit ist es nicht erlaubt damit zu schlachten.
Die stärkere Meinung ist die erste, aufgrund von folgendem:
In den Rechtsgutachten des „Ständigen Komitees“ steht:
„Frage: „Was ist das Urteil der mechanischen Schlachtung? Diese ist, dass die Geräte in einer Zeit dutzende Hühner, natürlich nur mit einer einzigen Tasmiya, schlachten. Und wenn eine Person mit seiner Hand eine große Menge an Hühner schächtet, reicht es ihm dann ein einziges Mal die Tasmiya auszusprechen, oder muss er es für jedes einzelne sagen?“
Antwort:
Erstens: Es ist erlaubt mit den heutigen Maschinen zu schlachten, unter der Bedingung, dass sie scharf sind und die Kehle und Speiseröhre durchschneiden.
Zweitens: Wenn die Maschinen eine Anzahl an Hühner zu einer durchgehenden Zeit schlachten, dann reicht es dem, der die Maschine einschaltet – während er sie einschaltet – ein einziges Mal die Tasmiya auszusprechen, mit der Absicht zu schlachten. Unter der Bedingung, dass der Schächter ein Muslim oder ein Schriftbesitzer (Jude oder Christ) ist.
Drittens: Wenn die Person mit ihrer Hand schlachtet, dann muss sie für jedes Huhn, das sie schlachtet, eine unabhängige Tasmiya aussprechen, weil man sich auf dieses (eine) Huhn (selbst) fixiert.
Viertens: Die Schlachtung muss auf der Position (Stelle) der Schlachtung erfolgen, und dass die Speiseröhre, Kehle und beide Halsadern, oder eine von beiden, durchgeschnitten werden.“
(von Bakr Abu Zaid, Salih al-Fauzan, Abdullah ibn Ghudayyan, Abdul Aziz ibn Abdullah Aali Asch-Schaikh aus Fatawa des ständigen Komitees 22/463)
In „22/462“ steht auch:
„Frage: „Reicht es die Tasmiya beim Einschalten einer Maschine, die kontinuierlich läuft, auszusprechen? Mit dem Wissen, dass die Tasmiya beim Einschalten der Maschine (nur) ein einziges Mal für das Schlachten ausgesprochen wird?“
Antwort: „Es reicht die Tasmiya ein einziges Mal auszusprechen für die Person, die die Maschine einschaltet und die Absicht hat, mehrere Schlachttiere zu schlachten. Unter der Bedingung, dass derjenige, der die Maschine einschaltet ein Muslim oder Schriftbesitzer, Jude oder Christ, ist.“
(von Abdullah ibn Ghudayyan, Abdurrazzaq 'Afifi und Abdul Aziz ibn Abdullah ibn Baz)
Im vorigen Beschluss des islamischen Fiqh-Kollegiums steht:
„Achtens: Die Grundlage ist, dass die Schlachtung von Geflügel und anderen durch die Hand des Schlächters durchgeführt werden soll. Es besteht kein Problem darin, Maschinen für die Schlachtung von Geflügel zu benutzen, solange die erwähnten islamischen Schlachtbedingungen im Absatz „Zweitens“ erfüllt sind. Die Tasmiya reicht auch für jede gesammelte Gruppe (von Schlachttieren), dessen Schlachtungen (ununterbrochen) aufeinander folgen. Wenn sie stehen bleibt (stoppt), soll die Tasmiya wiederholt werden.“
Jedoch wird im Beschluss des Kollegiums die Tasmiya, der Person, die das Gerät anschaltet, nicht definiert.
Dr. Muhammad Sulaiman al-Aschqar sagte:
„Bei großen Gruppen (von Tieren) die Tasmiya auszusprechen, auch wenn sie mit der Hand auf islamische Weise geschlachtet werden, ist eine Belastung für die Schlächter. Wenn einer beispielsweise 1200 Hühner in einer Stunde schlachten muss, sind es durchschnittlich drei Hühner pro Sekunde. Somit wird die Auferlegung 1200 Mal „Bismiallah wa Allah Akbar“ in einer Stunde zu sagen, eine Belastung und schwere Bedrängnis für ihn. Und die Bedrängnis und Beengung werden in der islamischen Gesetzgebung, aufgrund Allahs Worte, erhaben sei Er: „und (Er hat) euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“, [Al-Hajj 22:78] aufgehoben.
Von hier gab das Fatwa-Komitee Kuwaits ein Rechtsgutachten, und ich war zur Zeit dieses Rechtsgutachtens einer ihrer Mitglieder, dass es bei der Schlachtung einer großen Gruppe von Geflügel reicht, wenn man für sie ein einziges Mal am Anfang die Tasmiya ausspricht, solange die Schlachtung auf eine durchgehende (kontinuierliche) Art, ohne zu stoppen, verläuft. Wenn es nun aus irgendeinem Grund zu einem Stillstand kommt, muss der Schlächter für die restliche Gruppe noch Mal von neu die Tasmiya aussprechen.“ (Aus „Majallah Majma‘ Al-Fiqh Al-Islami“ Nr. 10, Teil 1, S. 346)
Was Schaikh ibn Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, betrifft, so wurde er über folgendes gefragt:
„Ich besuchte staatliche Hühnerfarmen und sah wie sie die Hühner schlachteten. Anfangs hängen sie die Hühner auf, so dass sie sich nicht mehr bewegen können, dann kommen sie an den Schlächter vorbei und er schlachtet sie ohne die Tasmiya auszusprechen. Ich fragte warum sie die Tasmiya nicht aussprechen würden? Er antwortete, weil er sie am Anfang gesprochen habe und nicht auf 50.000 Hühner die Tasmiya aussprechen könne. Somit sage er, wenn er rein kommt „Bismillah, Allahu Akbar“ und dies würde reichen. Ich fragte wen er gefragt habe. Er antwortete er hätte Gelehrte gefragt, die ihm dazu ein Rechtsgutachten gegeben hätten und ihm dies erlauben würden. Ich weiß also nicht, O geehrter Schaikh, ob dies erlaubt ist.“
Er antwortete daraufhin:
„Es muss auf etwas, was bestimmt (festgesetzt) wurde, die Tasmiya ausgesprochen werden, egal ob es eine oder mehrere sind. Wenn man zum Beispiel 1000 Hühner bei der Einschaltung einer Maschine einreiht und „Bismillah“ sagt, reicht es. Wenn dann beispielsweise 1000 Hühner angereiht werden, und sich dann die Maschine und die Messer bewegen, reicht es, wenn man „Bismillah“ für diese Reihe sagt. Wenn noch eine Gruppe angereiht wird, sagt man es für sie nochmal.“
Fragesteller:
„Jemand sagt: „Ich sage ein Mal „Bismillah“.“ Reicht das?“
Schaikh:
„Solange die Maschine still steht ist es nicht erlaubt. Die Tasmiya muss auf etwas, was bestimmt (festgesetzt) ist, sein.
Fragesteller:
„Noch etwas, O Schaikh! Wir haben Astra Farmen in Tabuk besucht, die Wachteln schlachten. Was machen diese also? Sie hängen diese Vögel auf und danach kommen sie an einer Maschine vorbei, die den Vogel mit Wasser bespritzt, welches betäubt. Dann kommt es an etwas Wandähnlichem, worauf „Bismillah wa Allahu Akbar“ steht, vorbei. Alsdann wird der Vogel zum Gerät gebracht und sein Kopf wird abgeschnitten. Der Verantwortliche sagt, dass dies ausreichen würde. Reicht also diese Schrift aus?“
Schaikh:
„All dies ist Unwissenheit und du musst, Allah möge dich segnen, jetzt das, was du mit deinen Brüdern gesehen hast darbringen, es unterschreiben und zum Haus des Ifta (Das Erbringen von Rechtsgutachten) schicken. Ihr müsst darlegen wann das geschehen ist, dieses Jahr oder vor (mehreren) Jahren, so dass du von der Schuld dafür frei wirst.“
Fragender:
„O Schaikh, sie sagen, dass eine Gruppe von Maschayikh dafür ein Rechtsgutachten gaben.“
Schaikh:
„Nein! Es mag sein, dass einige Maschayikh für etwas ein Rechtsgutachten gaben, jedoch auf eine andere Weise. Es kann auch sein, dass sie das angaben, was ich sagte. Das heißt, dass sie eine Gruppe (von Vögel/Hühner) sammeln, dann die Maschine über diese Gruppe anmachen, auch wenn sie nicht für jedes (Tier) einzeln die Tasmiya aussprechen, wie wenn man einen Schwarm Vögel sieht, bewirft und dann sagt: „Bismillah“, dann fallen zwanzig Vögel, dann ist es erlaubt.“ (Aus „Al-Liqa Al-Maftuh 35/27)
Das was stärker ist, und Allah weiß es besser, ist das, was der Schaikh erwähnte, keine Bedingung ist und man nicht jedes Huhn einzeln festlegen muss. Weil das Abfinden mit nur einer Tasmiya mit der zwangsmäßigen Schlachtung auf der Jagd gemessen wird. Und auf der Jagd ist die Tasmiya für das Einzelne (Tier) nicht bedingt und voraussetzend. Vielmehr sagt man sie (die Tasmiya) auf das Werkzeug. Wenn man also die Tasmiya auf sein Werkzeug sagt und jagen will und etwas anderes jagt, ist es Halal.
Hier führen wir nützliche Worte des Schaikhs Muhammad Taqiy al-Uthmani, möge Allah ihn bewahren, an, in denen er das bestätigt, was wir sagen. Und zwar dass die (eigentliche) Grundlage beim Schlachttier ist, dass man auf sie einzeln die Tasmiya sprechen soll. Sich nurmit einer Tasmiya zufrieden zu geben, für die Person, die das Gerät einschaltet ist (nur) eine Art der Erleichterung (Erlaubnis), die der Grundlage widerspricht.
Dies wird mit der zwangsmäßigen Schlachtung auf der Jagd gemessen/verglichen. Er legt auch dar, dass die Tasmiya desjenigen keinen Wert hat, der vor dem Gerät steht und keine Funktion, weder in der Ingangsetzung noch im Einschalten, hat.
Er, möge Allah ihn bewahren, sagte:
„Was die Tasmiya betrifft, so ist es sehr schwer sie auf diese Weise anzuwenden. Denn das erste Problem stellt die Festlegung des Schächters dar, weil er verpflichtet ist, die Tasmiya auszusprechen. Es ist nicht mal erlaubt, dass einer die Tasmiya spricht aber ein anderer schlachtet. Die Frage ist also: Wer ist der Schlächter an dieser Maschine? Es ist denkbar, dass wir sagen: Derjenige, der dieses Gerät beim ersten Mal einschaltet, wird als Schächter angesehen, weil die Tätigkeiten der elektrischen Maschinen auf dem zurückgeführt werden, der sie eingeschaltet hat, da diese Maschinen keinen Verstand haben, so dass die Tat auf sie zurück zu führen ist. Demnach wird die Tat auf den zurückgeführt, der sie benutzt. Somit ist er dann durch die Maschine der Täter. Jedoch ist das Problem hier, dass der, der die Maschine zum Beispiel vormittags einschaltet, sie nur ein Mal einschaltet. Dann hört die Maschine in der gesamten Arbeitszeit nicht auf zu laufen, jedoch manchmal für eine Stunde (z.B. Pausen), und es werden die Hälse tausender Hühner durchgeschnitten. Reicht diese eine Tasmiya, wenn der, der sie am Vormittag einschaltet, für tausende Hühner, die durch diese Ingangsetzung den gesamten Tag über geschlachtet werden? Das Äußere des quranischen Wortlautes (sagt): „Und esst nicht von dem, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist.“ [Al-An’aam 6:121]
(Das heißt,) Dass jedes Tier eine eigene Tasmiya benötigt und sofort danach geschlachtet werden muss. Nach diesem Fundament leiten die Rechtsgelehrten (Fuqaha) Urteile her, die beweisen, dass die Tasmiya auf jedes Tier oder jeder Tat ausgesprochen werden muss.
Diese Erklärungen erwähnte ich in meiner Abhandlung und schlussfolgerte daraus, dass die Mehrheit der Imame, die die Tasmiya bei der Schlachtung als Bedingung sehen, als Bedingung auferlegten, dass die Tasmiya auf ein einzelnes Tier ausgesprochen werden muss, dass es (während) der Schlachtung geschehen muss und dass zwischen der Tasmiya und der Schlachtung keine bemerkbare Unterbrechung gemacht wird. Diese Bedingungen fehlen in der (in der Frage) erwähnten Art und Weise bei der Maschine. Derjenige, der sie einschaltet und beim ersten Mal (nur) die Tasmiya ausspricht, der hat sie nicht für ein einzelnes Tier ausgesprochen und zwischen seiner Tasmiya und seiner Schlachtung von tausenden Hühnern ist eine große Unterbrechung entstanden, die sich vielleicht bis zu einem ganzen Tag oder (sogar) zwei Tage in die Länge zieht. Somit ist klar, dass diese Tasmiya nicht für die Schlachtung dieser ganzen Tiere ausreicht.
Dann schaute ich auf einige Schlachthöfe aus Kanada, wie sie einen Mann am Drehmesser stehen ließen und dieser sprach die ganze Zeit „Bismillah Allahu Akbar“ aus. Ich sprach über diese Maschine und sagte: „Dass diese Tasmiya islamisch anerkannt werden soll, hat folgende Probleme:
1. Dass die Tasmiya vom Schlächter kommen soll. Dieser Mann, der vor diesem rotierenden Messer steht hat keinen Bezug zur Tätigkeit des Schlachtens, denn er hat weder das Gerät eingeschaltet, noch das Messer zum rotieren gebracht, noch wurde das Huhn zu ihm gebracht. Vielmehr ist er ein Mann, der von der Tätigkeit des Schlachtens komplett ausgeschlossen ist. Somit gehört seine Tasmiya nicht zum Schlächter.
2. Dass zum rotierenden Messer etliche Hühner mit einer Pause von Sekunden kommen. Dieser Mann, der (da) steht, ist nicht dazu imstande für jede dieser Hühner, ohne Pause die Tasmiya auszusprechen.
3. Dass der Mann, der da steht ein Mensch, und kein Automatikgerät, ist. Er schafft es nicht sich nicht mit einer anderen Arbeit, als die Tasmiya auszusprechen und zu beschäftigen. Vielleicht stehen ihm Bedürfnisse gegenüber, die ihn von der Tasmiya ablenken. In diesen Sekunden kommen dutzende Hühner am rotierenden Messer vorbei.
Es gibt, im Thema über die Tasmiya auf Automatikgeräten, noch einen Blickpunkt. Dieser ist, dass wir das Einschalten der Automatikmaschine mit dem Senden des Jagdhundes vergleichen, wo doch die Tasmiya, beim Tod des Jagdopfers, nicht verpflichtend ist, vielmehr ist sie beim Senden des Hundes verpflichtend. Es kann sein, dass zwischen dem Senden und dem Sterben des Jagdopfers eine große Pause entsteht und es kann sein, dass der Jagdhund mehrere Tiere, wenn er (der Hund) geschickt wird, tötet. Klar ist, dass eine Tasmiya reicht, damit alle erlaubt (Halal) sind.
Ibn Qudama, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Wenn der Jäger auf seinem Jagdopfer die Tasmiya ausspricht, doch dann ein anderes (Tier) trifft, ist es erlaubt. Und wenn man die Tasmiya auf einen Pfeil ausspricht, ihn dann wegwirft und einen anderen nimmt, diesen dann schießt, dann ist das, was man damit fängt (jagt) nicht erlaubt.“
Auch wenn dies mit dem zwangsmäßigen Schlachten zusammenhängt, bezieht sich unsere Thematik auf das freiwillige Schlachten. Und die freiwillige Situation darf nicht mit der zwangsmäßigengemessen werden. Aber wenn wir auf den Bedarf des Vermehrens der Produktion, in kürzester (schnellster) Zeit aufgrund des Bevölkerungszuwachses, den vermehrten Verbraucher und der wenigen (Anzahl an) Schlächtern schauen. Und auf die islamische Gesetzgebung, dass sie, aufgrund der Mühe, vielmehr die Betrachtung entfallen ließ, dass man das Jagdopfer einzeln (jagen soll), so wie es Ibn Qudama, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte.
Und von der islamischen Gesetzgebung ist beispielsweise bei sowas bekannt, dass sie die Enge (Bedrängnis) zurückweist. Es mag sein, dass dies als Rechtfertigung für einen Analogieschluss zwischen dem freiwilligen und dem zwangsmäßigen Zustand, nur im Thema der Tasmiya erscheint, um so die Enge zurückzuweisen und es dem Menschen leicht zu machen. Jedoch bin ich mir über den Umfang der Stärke dieses Blickpunktes unsicher, jedoch wollte ich es zur Erörterung vor den Gelehrten, zur Entfaltung in diesem Thema, vorlegen. Ich habe dazu bis jetzt noch kein Rechtsgutachten gegeben, speziell in einer Zeit, in der wir einen passenden Ersatz für das rotierende Messer haben. Und dieser erfüllt alle Erfordernisse der Produktion zur selben Zeit. Dieser ist, dass das rotierende Messer aus seinem Platz von dieser Maschine entfernt wird und an dessen Stelle vier muslimische Personen kommen und sich dabei miteinander abwechseln die Kehle der Hühner durchzuschneiden und dabei den Namen Allahs, erhaben sei Er, erwähnen, immer wenn die Haken (das woran die Hühner hängen) mit Hühner vorbeikommen.
Diese Sache schlug ich einem Schlachthof in der Réunion-Insel vor, die sie auch in die Tat umsetzen. Die Erfahrung bewies, dass dies nichts von der Quantität der Produktion verminderte. Dies, weil diese Personen die Kehlen der Hühner zur gleichen Zeit durchschnitten, wie es das Drehmesser tat.“ (von Schaikh Muhammad Taqiy al-Uthmani, aus „Majalla Majma‘ Al-Fiqh Al-Islami“, Nr. 10, Teil 1, S. 541-544)
Das Ergebnis von dem, was erwähnt wurde:
1. Man soll sich davon fernhalten Hühner mit dem Bolzenschuss zu betäuben. Und es ist der Vereinigung, die diese Schlachtung beaufsichtigt, nicht erlaubt ihnen dafür eine Genehmigung zu erteilen, solange sie sich nicht vergewissert haben, ob dies zur Tötung von diesen Hühner führt.
2. Es reicht, dass der, der die Maschine einschaltet, während der Einschaltung, die Tasmiya ausspricht und wenn sie ausgeschaltet wird, soll die Tasmiya wiederholt werden (sobald die Maschine wieder eingeschaltet wird).
3. Die Tasmiya der fünf Personen, die bei der Maschine stehen, hat keinen Wert. Vielmehr ist es sinnlos und man sollte sich davon fernhalten.
4. Die Vereinigung, die die islamische Schlachtung beaufsichtigt, muss die notwendigen Bedingungen und Regeln dafür berücksichtigen, sie darf nicht bei der Anwendung davon nachlässig werden und muss sich bemühen, dass die Schlachtung mit der Hand, anstelle der Maschine erfolgt, so wie es im Vorschlag des Schaikhs Muhammad Taqiy al-Uthmani angeführt wurde. Dies zur Behebung des Problems des Stromschlages und der Tasmiya, und zur Behebung der Möglichkeit, dass die Schlachtung einiger Hühner nicht an der Stelle (Kehle und Speiseröhre) der Schlachtung geschieht, wenn diese am rotierenden Messer vorbei kommen, aufgrund der Unterschiede der Hühner bzgl. ihrer Länge und Kürze. Auf dieses Problem wiesen einige Forscher/Prüfer hin.
Und Allah weiß es besser.