Samstag 18 Shawwaal 1445 - 27 April 2024
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Das Urteil über die 'Aqiqah und entfällt sie, wenn jemand arm ist?

Frage

Allah versorgte mich mit einem Neugeborenen und ich habe gehört, dass mein Ehemann zwei Schafe als 'Aqiqah schlachten müsse. Wenn seine Situation ihm dies aber, aufgrund seiner vielen Schulden, nicht erlaubt, entfällt dies dann bei ihm?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Die Gelehrten waren sich über das Urteil der 'Aqiqah uneinig. Dabei gibt es drei Ansichten: Einige von ihnen waren der Ansicht, dass sie verpflichtend sei, andere, dass sie erwünscht sei, und wiederum andere, dass es eine dringliche Sunnah (Sunnah Muakkadah) sei, was wahrscheinlich die vorgezogene Ansicht ist.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten: „Die 'Aqiqah ist eine dringliche Sunnah. Für den Jungen zwei Schafe, bei denen jede von ihnen als Schlachtopfer genügt. Und für das Mädchen ein einziges Schaf. Es wird am 7. Tag (nach der Geburt) geschlachtet. Und wenn es nach dem 7. Tag aufgeschoben wird, kann es zu jeder Zeit geschlachtet werden. Man begeht keine Sünde, wenn man dies aufschiebt, jedoch ist es besser dies, soweit möglich, vorzuziehen.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah” (11/439).

Sie waren sich jedoch nicht darüber uneinig, dass es für den Armen nicht verpflichtend ist, geschweige denn dem Verschuldeten. Es wird nicht einmal das, was gewaltiger als die 'Aqiqah ist, und zwar die Hajj, dem Begleichen der Schulden vorgezogen.

Deshalb müsst ihr die 'Aqiqah aufgrund der finanziellen Lage deines Mannes nicht durchführen.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees wurden gefragt: „Wenn ich eine Anzahl an Kindern bekomme und für keinen von ihnen die 'Aqiqah durchgeführt habe, aufgrund der finanziellen Lage, da ich angestellt bin und mein Gehalt begrenzt ist und nur für die monatlichen Ausgaben genügt. Wie ist dann das Urteil über die 'Aqiqas meiner Kinder im Islam?“

Antwort: „Wenn es so ist, wie du erwähnt hast, dass du nicht viel Geld hast und dass dein Einkommen nur für die Ausgaben für dich und deiner Familie genügen, dann ist es kein Problem, wenn du Allah nicht durch eine 'Aqiqah für deine Kinder näherkommst. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“ [Al-Baqarah:286] Er sagte auch: „Und Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“ [Al-Hajj:78] Auch sagte Er: „Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.“ [At-Taghabun:16] Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn ich euch etwas gebiete, dann kommt dem nach, soweit ihr könnt, und wenn ich euch etwas verbiete, dann haltet euch davon fern.“ Und sobald du genügend finanzielle Mittel dafür hast, kannst du es tun.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (11/436, 437).

Die Gelehrten des Ständigen Komitees wurden auch gefragt: „Ein Mann hat Söhne, aber er hat für sie noch keine 'Aqiqah durchgeführt, da er arm war. Nach einigen Jahren hat Allah ihn durch Seinen Vorzug reich gemacht. Muss er 'Aqiqah nun durchführen?“

Antwort: „Wenn es so ist, wie erwähnt wurde, dann sollte er für die 'Aqiqah durchführen. Für jeden Sohn zwei Schafe.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (11/441, 442).

Schaikh Ibn 'Uthaimin wurde gefragt: „Ein Mann hat mehrere Söhne und Töchter, jedoch hat er für keinen von ihnen die 'Aqiqah durchgeführt, ob aus Unwissenheit oder Leichtfertigkeit. Manche von ihnen sind nun erwachsen. Was muss er tun?“

Antwort: „Wenn er jetzt für sie die 'Aqiqah durchführt, dann ist es eine schöne Angelegenheit, wenn er unwissend war oder immer gesagt hat, dass er es morgen tue, bis eine lange Zeit verging. Wenn er jedoch arm war, als er die 'Aqiqah hätte durchführen sollen, so lastet dann nichts auf ihm.“ Aus „Liqa Al-Bab Al-Maftuh“ (2/17, 18).

Außerdem müssen seine Familienangehörigen nicht an seiner Stelle die 'Aqiqah durchführen, auch wenn es ihnen erlaubt ist, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- für seine Enkel Al-Hasan und Al-Husain die 'Aqiqah durchführte. Überliefert von Abu Dawud (2841) und An-Nasai (4219). Schaikh Al-Albani stufte dies in „Sahih Abi Dawud“ (2466) als authentisch ein.

Zweitens:

Wenn die Möglichkeiten für die Hajj und 'Aqiqah zur gleichen Zeit aufkommen, dann wird die Hajj absolut vorgezogen. Und wenn ihr (irgendwann) die 'Aqiqah für eure Kinder durchführen wollte, dann ist es euch erlaubt, auch wenn sie erwachsen ist. Ihr müsst den Leuten, die eingeladen wurden, auch nicht erzählen, dass es sich dabei um eine 'Aqiqah handelt. Sie dürfen sich auch nicht über euch lustig machen, da ihr das Richtige tut. Ihr müsst die 'Aqiqah auch nicht kochen und die Leute dazu einladen. Es ist euch auch erlaubt das Fleisch roh zu verteilen.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten: „Die 'Aqiqah ist das, was im siebten Tag nach der Geburt geschlachtet wird, aus Dankbarkeit Allah gegenüber für das Kind, das Er einem schenkt, egal ob Junge oder Mädchen. Es ist eine Sunnah, aufgrund der überlieferten Ahadith diesbezüglich. Derjenige, der für sein Kind die 'Aqiqah durchführt, soll die Leute dazu einladen bei sich Zuhause oder woanders davon zu essen. Er darf das Fleisch aber roh und frisch an Arme, Verwandte, Nachbarn, Freunde etc. verteilen.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (11/442).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A