Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Die Zakah aus verpfändetem Vermögen

Frage

Ich habe einen gewissen Geldbetrag geliehen und dem Gläubiger dafür etwas Gold als Pfand gegeben. Muss ich für dieses Gold nun die Zakah entrichten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn dieses Gold den Mindestwert der Zakah erreicht hat oder du noch anderes Gold hast, der mit dem verpfändeten Gold gemeinsam diesen erreicht, dann musst du dafür die Zakah entrichten, wenn das Zakah-Jahr um ist. Dass das Gold aufgrund von Schulden verpfändet wurde, verhindert die Verpflichtung des Entrichtens der Zakah nicht, da es nach wie vor vollkommen in deinem Besitz ist.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmu'“ (5/318): „Wenn Vieh oder andere Vermögenswerte, für die die Zakah entrichtet werden müssen, verpfändet werden, und das Zakah-Jahr um ist, muss die Zakah entrichtet werden, da sie nach wie vor vollkommen zum Besitz zählen.“

Schaikh Mansur Al-Bahuti -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Zakah muss auch […] bei verpfändetem Gut entrichtet werden. Und derjenige, der etwas verpfändet muss die Zakah für das verpfändete Gut entrichten, wenn der Gläubiger es ihm erlaubt.“ Aus „Kaschaf Al-Qina' 'an Matn Al-Iqna'“ (2/175).

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Muss die Zakah für verpfändetes Vermögen entrichtet werden?“

Antwort: „Für verpfändetes Vermögen muss die Zakah entrichtet werden, wenn es sich hier um einen Vermögenswert handelt, für das auch die Zakah entrichtet werden muss. Derjenige, der es verpfändet, darf es aber nur dann entrichten, wenn sein Gläubiger damit einverstanden ist. Ein Beispiel: Jemand verpfändet sein Vieh und dieses Vieh gehört zu den Vermögenswerten, für welche die Zakah entrichtet werden müssen. Hier muss die Zakah unbedingt entrichtet werden, da das Pfand die Zakah nicht entfallen lässt. Somit muss die Zakah entrichtet werden, jedoch nur mit Einverständnis des Gläubigers.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (18/34).

Wenn der Gläubiger nicht damit einverstanden ist, dass vom Pfand die Zakah entrichtet wird, dann soll derjenige, der Geld leiht, sie (die Zakah) entweder von anderem Vermögen entrichten, wenn er welches hat, oder warten, bis das Pfand aufgelöst ist und die Zakah für die gesamten letzten Jahre dann entrichten.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A