Louange à Allah.
Solange du nicht fest die Absicht gefasst hast mit diesem Land zu handeln, dann musst du dafür keine Zakah entrichten. Die Grundlage besagt, dass es zum eigenen Gebrauch genutzt wird. So kann es nur durch eine klare Absicht zum Handel gehören. Was das Zögern betrifft, so muss dafür keine Zakah entrichtet werden.
Schaikh ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Ein besitzt Land, doch ist er sich in seiner Absicht diesbezüglich unschlüssig. Er weiß nicht, ob er es verkaufen, etwas darauf bauen, es vermieten oder bewohnen soll. Muss er dafür die Zakah entrichten, wenn das Zakah-Jahr vergangen ist?“
Antwort: „Für dieses Land muss grundsätzlich keine Zakah entrichtet werden, solange er nicht vollkommen sicher ist es für den Verkauf zu nutzen. So muss er keine Zakah dafür entrichten, da er zögert. Und wenn man nur zu einem Prozent zögert, dann muss die Zakah dafür nicht entrichtet werden.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (18/232).
Er sagte auch: „Wenn jemand zögert und sagt: „Bei Allah, ich weiß nicht, ob ich damit handeln oder es lassen soll.“ Zum Beispiel besitzt er Land und sagt: „Ich weiß nicht, ob ich damit handeln, es behalten oder ein Gebäude darauf bauen soll. Muss ich dafür die Zakah entrichten?“
Antwort: „Dafür muss keine Zakah entrichtet werden, denn die Grundlage besagt, dass es nicht verpflichtend ist die Zakah zu entrichten, bis man vollkommen beabsichtigt es für den Handel nutzen zu wollen.“ Aus „Al-Liqa Asch-Schahri“ (3/5).
Und Allah weiß es am besten.