Donnerstag 16 Shawwaal 1445 - 25 April 2024
German

Die Richtlinien bezüglich der Veränderung von Allahs Schöpfung

Frage

Wir wissen, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- denjenigen verfluchte, der die Schöpfung Allahs verändert. Meine Frage: Wie ist die Definition der Veränderung von Allahs Schöpfung? Ich bin verwirrt, weil ich Schönheitspräparate als Veränderung von Allahs Schöpfung betrachte und wie kann das Zupfen der Augenbrauen eine Veränderung von Allahs Schöpfung sein, wo doch diese Haare wieder nachwachsen? Einige sagen, dass hier die Veränderung zeitbegrenzt ist. Ich möchte wissen, was zur Kategorie der Veränderung von Allahs Schöpfung gezählt wird. Wir verwenden ebenso stets Cremes, damit die Haut der Frau weich wird. Sind diese Dinge erlaubt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Die Überlieferungstexte beweisen, dass es verboten ist die Schöpfung Allahs zu verändern, und berichten uns davon, dass dies zu den Befehlen des Satans gehört, durch denen die Menschen in die Irre gehen. So sagte Allah -erhaben ist Er-: „Sie rufen außer Ihm nur weibliche (Gottheiten) an, und sie rufen nur einen rebellischen Satan an. Allah verfluchte ihn. Und er sagte: ‚Ich werde von Deinen Dienern ganz gewiss einen festgesetzten Anteil nehmen, und ich werde sie ganz gewiss in die Irre führen und ganz gewiss in ihnen Wünsche erwecken und ihnen ganz gewiss befehlen, und da werden sie ganz gewiss die Ohren des Viehs abschneiden; wahrlich, ich werde ihnen befehlen, und da werden sie ganz gewiss Allahs Schöpfung ändern.‘ Wer sich den Satan außer Allah zum Schutzherrn nimmt, der hat tatsächlich einen offenkundigen Verlust erlitten.“ [An-Nisa:117-119]

'Abdullah Ibn Mas'ud -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Allah verfluche diejenigen Frauen, die andere Frauen tätowieren und sich tätowieren lassen, ihre Augenbrauen entfernen, ihre Zähne abfeilen lassen, um deren Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern, und dadurch Allahs Schöpfung zu ändern pflegen!“ Dies erreichte eine Frau aus dem Stamme Asad, die Umm Ya'qub genannt wurde. Sie kam dann zu ihm und sagte: „Mich erreichte über dich, dass du diese und jene verflucht hattest.“ Er antwortete: „Und was ist mit mir, dass ich nicht diejenige verfluche, die der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verflucht hat.“ Überliefert von Al-Bukhary (4886) und Muslim (2125).

An-Nasai (5253) überlieferte mit folgendem Wortlaut: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verfluchte diejenigen Frauen, die andere Frauen tätowieren, die ihre Zähne abfeilen lassen, um deren Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern, die ihre Augenbrauen entfernen und dadurch Allahs Schöpfung zu ändern pflegen.“ Al-Albani stufte dies in „Sahih An-Nasai“ als authentisch ein.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Gemeint sind hier Frauen, welche die Zahnzwischenräume der Vorderzähne feilen. Alte Frauen tun dies, um jung zu wirken und ihre Zähne zu verschönern, denn diese schönen Zahnlücken haben nur kleine Mädchen. Wenn eine Frau dann alt wird, feilt sie ihre Zähne, damit sie schöner aussehen und sie den Anschein erwirkt, als würde sie jung sein. Dies wird im Arabischen auch als „Waschr“ bezeichnet. Diese Handlung ist verboten, egal ob man dies macht oder mit sich machen lässt, aufgrund dieser Ahadith, weil dadurch die Schöpfung Allahs -erhaben ist Er- verändert wird und es Betrug ist.

Der Prophet sagte: ‚die ihre Zähne abfeilen lassen, um deren Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern‘, so bedeutet dies, dass sie es tun, weil sie nach der Schönheit streben. Daraus entnehmen wir, dass das Verbot sich auf jene bezieht, die dies für ihre Schönheit tut. Wenn sie dies aber braucht, aufgrund einer Behandlung oder einem Makel am Zahn etc., so besteht darin kein Problem. Und Allah weiß es am besten.“

Diese Überlieferungen beweisen, dass die genannten Dinge, wie das Tätowieren, Zupfen und Abfeilen der Zähne zur Veränderung von Allahs Schöpfung gehören.

Al-Hafith Ibn Hajar sagte in „Fath Al-Bari“: „Seine Aussage: ‚… und dadurch Allahs Schöpfung zu ändern pflegen‘, ist ein Attribut, das sich auf jene bezieht, die das Tätowieren, Zupfen und Abfeilen der Zähne praktizieren. Dazu gehört auch das Anbringen von Haarverlängerungen, nach einer Überlieferung.“

Der Hadith beweist, dass das Zupfen verboten und die Täterin dessen verflucht ist. Demnach muss man sich diesem beugen, egal ob man den Grund für das Verbot kennt oder nicht.

Über den Grund dieses Urteil gibt es Meinungsverschiedenheiten.

Al-Qurtubi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Ahadith bezeugen über all diese Angelegenheiten, dass der Täter verflucht ist und sie zu den großen Sünden gehören. Es gab aber Meinungsverschiedenheiten über den Grund des Verbots. So wird gesagt, dass es zum Betrug gehört. Andere sagten, dass es zur Veränderung von Allahs -erhaben ist Er- Schöpfung gehört, wie Ibn Mas'ud sagte, was auch die richtigere Ansicht ist. Und diese (zweite Ansicht) beinhaltet auch den ersten Grund. Dann wurde gesagt, dass sich das Verbot auf das bezieht, was permanent bleibt, da dies zur Veränderung von Allahs -erhaben ist Er- Schöpfung gehört. Was demnach nicht permanent bleibt, wie Kajal und Schminke für Frauen, so haben dies die Gelehrten erlaubt.“ Aus „Tafsir Al-Qurtubi“ (5/393).

In der Aussage von Al-Qurtubi -möge Allah ihm barmherzig sein- wird auf die Richtlinie der Veränderung von Allahs Schöpfung hingewiesen. So ist es die Veränderung die permanent bleibt. Diese Richtlinie ist gut, denn dadurch können die verbotenen Dinge, die im Hadith erwähnt wurden, von den erlaubten Dingen, über die keiner ein Verbot ausgesprochen hat, wie Kajal und Henna, unterschieden werden. Jedoch wird hier etwas erwähnt, worauf du in deiner Frage hingewiesen hast, und zwar, dass die Haare durch das Zupfen nicht permanent verschwinden, sondern nachwachsen.

Die Antwort darauf ist, dass die nachwachsenden Haare nicht wenige sind, weshalb unter das Urteil von permanenter Veränderung fallen, denn wenn bei derjenigen, die zupft, die Haare nachwachsen, entfernt sie diese. Dadurch bleibt die Form des Zupfens größtenteils, weshalb es permanent bleibt.

Zweitens:

Innerhalb des Erlaubten gibt es mehrere Arten:

1. Was für die Behandlung oder Entfernung von Krankheiten ist. So überlieferten Abu Dawud (4232), At-Tirmidhi (1770) und An-Nasai (5161), über 'Abdurrahman Ibn Tarafah, dass die Nase seines Großvaters, 'Arfajah Ibn As'ad, am Tage von Kulab abgeschnitten wurde. Daraufhin nahm er sich eine Nase aus Silber, die aber anfing übel zu riechen, weshalb ihm der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- befahl eine Nase aus Gold zu nehmen. Diesen Hadith stufte Al-Albani in „Sahih Abi Dawud“ als gut (hasan) ein.

Abu Dawud (4170) überlieferte, dass Ibn 'Abbas -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Diejenige Frau ist verflucht, die Haarverlängerungen anbringt und jene, die dies bei sich machen lässt, diejenige, die bei anderen die Augenbrauen entfernt und jene, die dies bei sich machen lässt, diejenige, die andere Frauen tätowiert und jene, die dies bei sich machen lässt, wenn dies nicht aufgrund einer Krankheit vollzogen wird.“ Diesen Hadith hat Al-Albani in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch eingestuft.

Ahmad (3945) überliefert, dass Ibn Mas'ud -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, wie er das Zupfen, Abfeilen der Zähne, Anbringen von Haarverlängerungen und Tätowieren verboten hat, wenn dies nicht aufgrund einer Krankheit getan wird.“ Schaikh Ahmad Schakir sagte, dass die Überlieferungskette authentisch (sahih) ist.

Asch-Schaukani -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Seine Aussage: ‚wenn dies nicht aufgrund einer Krankheit getan wird‘, zeigt offensichtlich, dass sich das genannte Verbot nur darauf bezieht, wenn man sich schön machen will, und nicht wenn man krank ist. In dem Fall ist es nicht verboten.“ Aus „Nail Al-Autar“ (6/229).

2. Wenn dadurch plötzlich aufgetretene Mäkel entfernt werden sollen, wie das Entfernen von Sommersprossen, Muttermalen etc., denn das ist eine Wiederherstellung von dem, was Allah erschaffen hat und keine Veränderung.

Ibn Al-Jauzi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Was Medikamente anbelangt, die Sommersprossen entfernen und das Gesicht für den Ehemann verschönern, so sehe ich darin kein Problem.“

Dazu gehört auch die Verwendung von Cremes zur Hautverschönerung, denn dies ist ebenso eine Wiederherstellung der Grundlage.

3. Schönheit, die nicht permanent bleibt und die Grundlage der Schöpfung nicht verändert, wie Kajal, Henna, Rouge und Lippenstift. Kajal und Henna waren unter den Frauen, zu Lebzeiten des Propheten, bekannt, ebenso die Verwendung von Safran und anderen Farben, die dem Parfüm der Frauen beigemischt wurden. Deshalb besteht kein Problem darin Schönheitspräparate zu verwenden, wenn sie unschädlich sind.

Und im Hadith von 'Abdurrahman Ibn 'Auf -möge Allah mit ihm zufrieden sein- steht, dass er geheiratet hat und zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- mit Spuren von gelbem Parfüm kam. Überliefert von Al-Bukhary (5153) und Muslim (1427).

Die Gelehrten nahmen an, dass dieses gelbe Parfüm von seiner Frau war, da authentisch überliefert wurde, dass es den Männern verboten ist Safran (als Parfüm) aufzutragen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A