Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Kommerzielle Versicherungen in all ihren Formen sind haram, sei es Lebensversicherung, Krankenversicherung oder Versicherung von Eigentum. Es gibt jedoch zwei Situationen, in denen es erlaubt ist:
Erstens: Wenn eine Person dazu gezwungen wird, wie zum Beispiel, wenn sie gezwungen wird, ihr Auto zu versichern oder wenn eine Organisation ihre Mitarbeiter zur Krankenversicherung zwingt. In diesem Fall liegt die Sünde bei demjenigen, der den Zwang ausübt.
Zweitens: Wenn eine Person gezwungen ist, eine Krankenversicherung abzuschließen oder dringend darauf angewiesen ist, da sie sich die Behandlung ohne Versicherung nicht leisten kann. Diese dringende Notwendigkeit erlaubt den Umgang mit Krankenversicherung nach Ansicht einiger Gelehrter, denn das Verbot beruht auf Gharar (Unsicherheit) und nicht auf Riba (Zins). Und wenn bei diesen Dingen die Notwendigkeit besteht, sind sie erlaubt.
Der Gharar besteht darin, dass die versicherte Person Geld zahlt, ohne zu wissen, ob sie von gleichwertigen oder besseren medizinischen Leistungen profitieren wird oder ob sie weniger erhalten wird.
Es gibt auch Arten von Versicherungen, die sowohl Gharar als auch Riba beinhalten, wie z.B. Lebensversicherungen, bei denen die versicherte Person Beiträge zahlt, ohne zu wissen, wie viele Zahlungen sie leisten wird, im Gegenzug für eine bestimmte Summe Geld, die höher ist als das, was sie gezahlt hat.
Gelehrte, die die Zulässigkeit von Krankenversicherungen in Fällen der Notwendigkeit befürworten, sind Dr. 'Ali Muhyiddin Al-Qarah Daghi, Dr. 'Abdur Rahman bin Salih Al-Atram, Dr. Yusuf al-Shubayli und Dr. Khalid al-Du'aiji.
Aus den Aussagen der Gelehrten geht hervor, dass das, was aufgrund von Gharar verboten ist, bei dringender Notwendigkeit erlaubt sein kann.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Der Verkauf von Gharar ist eine Art von Maisir (Glücksspiel), von dem einige Arten in Fällen der Notwendigkeit und das Überwiegen der Interessen erlaubt sind.“ Aus „Majmu' al-Fatawa“ (14/471).
Er sagte auch -möge Allah ihm barmherzig sein-: „Der Verkauf von Gharar wird untersagt, weil er eine Art Maisir ist und zur unberechtigten Aneignung von Geld führt. Wenn es jedoch mit einem größeren Schaden konfrontiert ist als der Schaden, den der Gharar verursacht, dann wird es erlaubt, um den größeren der beiden Schäden zu vermeiden, indem der geringere in Kauf genommen wird. Und Allah weiß es am besten.“ Aus „Majmu' al-Fatawa“ (29/483).
Er sagte auch: „Der Schaden durch Gharar ist geringer als der Schaden durch Riba. Daher ist es erlaubt, wenn es eine Notwendigkeit gibt, denn das Verbot kann einen größeren Schaden mit sich bringen als den Schaden, der aus Gharar selbst besteht. Zum Beispiel beim Verkauf von Immobilien, der erlaubt ist, auch wenn nicht bekannt ist, was in den Mauern und im Fundament ist. Ebenso der Verkauf einer trächtigen oder säugenden Kuh, auch wenn die Menge der Trächtigkeit und der Milch nicht bekannt ist. Obwohl der Verkauf einer einzigen Trächtigkeit untersagt ist, genauso die Milch, nach der Mehrheit der Gelehrten. Auch der Verkauf von Früchten, nachdem sie reif geworden sind, was nach der Sunnah erlaubt ist. Dieser Ansicht war die Mehrheit der Gelehrten, darunter Malik, Asch-Schafi'i und Ahmad. Dies gilt auch, wenn die Teile, durch welche die Reifung vollständig wird, noch nicht erschaffen wurden. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- erlaubte demjenigen, der einen Dattelbaum verkauft hatte, der bereits bestäubt wurde, unter der Voraussetzung, dass der Käufer die Früchte bekommt. So hat er vor dem Beginn der Reifezeit eine Frucht gekauft, jedoch basiert dies auf den Verkauf des Ursprungs. Es ist offensichtlich, dass geringer Gharar, der implizit ist und mit dem Verbotenem nicht zusammenfällt, erlaubt ist.“ Aus „Al-Fatawa al-Kubra“ (4/21).
Zweitens:
Es scheint erlaubt zu sein, (z. B.) als Arzt in der Versicherungsabteilung eines Krankenhauses zu arbeiten, da es nicht als Unterstützung für das Verbotene angesehen wird. Einige der Patienten sind auf eine Versicherung angewiesen oder gezwungen, sei es für sich selbst oder ihre Familie. Für diese Menschen ist es erlaubt, die Vorteile der Krankenversicherung zu nutzen, wie zuvor erläutert. Es bleiben noch jene, die nicht darauf angewiesen sind, bei denen es schwierig ist sie zu unterscheiden. Möge Allah ihnen vergeben.
Und Allah weiß es am besten.