Alles Lob gebührt Allah..
Ahlu as-Sunnah haben, durch die Gunst Allahs, bezüglich dieser Überlieferung gar kein Problem, da sie nämlich fest daran glauben, dass es Verse vom Koran gibt, welche Allah auf Seinen Propheten Muhammad, Allahs Segen und Friede auf ihm, herabgesandt hat, und die daraufhin abrogiert wurden. Dabei bedeutet die Abrogation die Aufhebung und Beseitigung. Diese Abrogation der koranischen Verse hat vier Arten:
1. Verse, welche die Prophetengefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, auswendig gelernt haben und sie als einen Teil des Korans rezitiert haben. Daraufhin hat Allah deren Rezitation und Urteil abrogiert, doch wurden diese nicht aus ihren Herzen und ihrem Gedächtnis entfernt. Sie haben diese Verse jedoch nicht als Koran wiederholt (weitergegeben).
Ein Beispiel hierfür ist das, was der fragende Bruder in der Überlieferung erwähnt hat, oder das Verbot des zehnmaligen Stillens.
2. Verse, welche
die Prophetengefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein,
auswendig gelernt haben und sie als einen Teil vom Koran rezitiert haben.
Daraufhin hat Allah deren Rezitation und Urteil abrogiert, und sie wurden
ebenfalls aus deren Herzen und Gedächtnis entfernt.
Ein Beispiel hierfür ist das, was von der Surah al-Ahzab abrogiert wurde, welche
in ihrer Länge der Surah al-Baqara entsprach.
As-Suyuti, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Dieses gehört zu dem, dessen Rezitation abrogiert wurde, und worauf Seine
Aussage, Erhaben sei Er, hinweist: „Wir heben keinen Vers auf oder lassen ihn
der Vergessenheit anheimfallen.“
[Al-Baqara 2:106]
So hat Allah die Menschen den Vers vergessen lassen, nachdem sie ihn auswendig gelernt hatten. Und er löschte ihn aus ihren Herzen. Dies geschah ausschließlich zur Zeit des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, denn nach ihm wurde nämlich nichts abrogiert.“
[Ende des Zitates aus „Ad-Dibaju 'ala Sahih Muslim ibn al-Hajjaj“ (3/193)]
3. Verse, deren
Wortlaut aufgehoben wurde, deren Urteil jedoch in Kraft geblieben ist.
Ein Beispiel hierfür ist der Vers der Steinigung:
„Den Greis und die Greisen, wenn sie Ehebruch begehen...“
4. Die letzte vierte Art ist das, dessen Urteil aufgehoben wurde, jedoch der Wortlaut (der Verse) als ein Teil des Korans geblieben ist, welcher bis zum letzten Tag rezitiert wird.
Ein Beispiel dafür ist das, was an Versen im Bezug auf die Erlaubnis vom Alkoholgenuss (Berauschendem) herabgesandt wurde, wie Seine Aussage, Erhaben sei Er:
„Und von den Früchten der Dattelpalmen und den Beeren macht ihr euch Rauschtrank und gute Speise. Wahrlich, darin liegt ein Zeichen für die Leute, die Verstand haben.“
[An-Nahl 16:67]
In dem Hadith, welchen der fragende Bruder erwähnt hat, ist die Erklärung, dass der Satz „Berichtet unserem Volk, dass wir bereits unseren Herrn getroffen haben, so ist er zufrieden mit uns, und wir sind mit ihm zufrieden“ ein Teil des Korans war, welcher rezitiert worden ist. Dann wurde er aufgehoben, und die Aufhebung bedeutet, dass er nicht als Koran rezitiert wird. Das ist von dem, was die Prophetengefährten auswendig gelernt haben und in ihren Herzen bewahrt geblieben ist. Das ist die erste Art, deren Erwähnung vorausgegangen ist. Und dieses ist eine andere Version der Überlieferung, welche einen Wortlaut beinhaltet, welcher dieses verdeutlicht.
Von Anas ibn Malik, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat vierzig Tage Bittgebete gegen diejenigen gesprochen, welche die Gefährten von B'ir Ma'unah getötet haben, und zwar gegen Ri'l, Dhakawan und 'Usayyah, welche sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt haben.“
Anas sagte: „Bezüglich denjenigen, welche am B'ir (Brunnen von) Ma'unah getötet wurden, wurde etwas vom Koran herabgesandt, und danach abrogiert:
„Berichtet unserem Volk, dass wir bereits unseren Herrn getroffen haben, so ist er zufrieden mit uns, und wir sind mit ihm zufrieden.“
[Überliefert von al-Bukhari (2659)]
All diese vier
Arten haben die islamischen Gelehrten erwähnt, wobei einige von ihnen sie
in drei Arten unterteilten, indem sie die ersten zwei Arten zu einer Art zusammenfassten.
Zu ihnen gehören Imam ibn 'Abdul Barr, möge Allah barmherzig mit ihm
sein, in seinem Buch „At-Tamhid lima fi al-Muwatta' min al-Ma'aniy wa al-Asanid“
(4/273-277).
Siehe meine Antwort auf die zwei Fragen (105746) und (110237). Darin sind
Beispiele, welche von den Gelehrten in Bezug auf das Thema der Abrogation,
überliefert wurden.
Und Allah weiß es am besten.