Dienstag 9 Ramadhaan 1445 - 19 März 2024
German

Das Urteil darüber den Koran, die Engel, die Propheten und Prophetengefährten als Vermittler zu nehmen

Frage

Ist im folgenden Bittgebet etwas enthalten, was Allah und Seinen Gesandten nicht zufrieden stellt? Ist darin etwas, was verboten ist? Und was ist das Verbotene? Und was ist der Beweis aus dem Koran und der Sunnah?
„Ich bitte Dich beim Koran und seinen Buchstaben! Ich bitte Dich bei Jibra`il und seiner Botschaft! Ich bitte Dich bei Mikail und seinem anvertrauten Gut! Bei Israfil und seinem Hornblasen (durch die Sur am Tag der Auferstehung)! Bei Nuh –der Friede sei auf ihm– und seiner Nachkommenschaft! Bei Ibrahim und seiner Freundschaft! Bei Musa, da er (von Allah) angesprochen wurde! Bei Muhammad und seiner Fürsprache! Bei As-Siddiq (der Wahrhaftige, Abu Bakr) und seines Kalifats! Bei ‘Umar und seiner Trennung (von der Wahrheit und der Falschheit)! Bei ‘Uthman und seiner Schamhaftigkeit! Bei ‘Ali und seiner Tapferkeit!“

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Fragende hat mehrere Arten der Tawassul (Vermittlersuche, sich ein Mittel ergreifen, Mittlungsstreben) angeführt, die man in vier Arten einteilen kann:

1. Den Koran als Vermittler zu nehmen,

2. den Propheten –Allahs Segen und Frieden auf ihm– als Vermittler zu nehmen,

3. die Rechtschaffenen unter den Engeln, Propheten etc. als Vermittler zu nehmen

4. und etwas als Vermittler nehmen, dessen Bedeutung man nicht versteht.

Zu 1.:

Es ist dem Bittenden erlaubt seinen Herrn beim Koran (um etwas) zu bitten, denn es gehört zu der Kategorie einen Vermittler zu Allah, durch eine Seiner Eigenschaften, zu nehmen. Und es ist erlaubt einen Vermittler zu Allah, durch eine Seiner Eigenschaften, zu nehmen, was auch die islamische Gesetzgebung überliefert hat.

Dazu gehört der Hadith, den Muslim (2202) und At-Tirmidhi (2080) von ‘Uthman Ibn Abi Al-‘Aas –möge Allah mit ihm zufrieden sei– überlieferten, welcher berichtete, dass der Prophet –Allahs Segen und Frieden auf ihm– ihn lehrte zu sagen, wenn er etwas beklagte: „A’udhu bi’izzati-Llahi wa Qudratihi min Scharri ma Ajidu wa Uhaadhir.“

(Ich suche Zuflucht bei Allahs Ehre und Seiner Kraft vor dem Übel, das ich finde und vor dem ich auf der Hut bin.)

Er –Allahs Segen und Frieden auf ihm– sagte auch: „Allahumma bi’IlmiKa Al-Ghaib wa Qudratika ‘ala Al-Khalq Ahyini ma ‘alimta Al-Hayaata khairan li wa Tawaffani idha kaanat Al-Wafaat khairan li.“

(Oh Allah, durch Dein Wissen über das Verborgene und Deine Kraft über die Schöpfung. Lass mich leben, wenn Du weißt, dass das Leben gut für mich ist, und lass mich sterben, wenn Du weißt, dass der Tod gut für mich ist.)

Überliefert von Ahmad in „Al-Musnad“ (265/3) und die Prüfer des Drucks des „Ar-Risalah“-Unternehmens haben ihn als authentisch eingestuft. Und es gibt viele Beweise dafür, dass es erlaubt ist die Eigenschaften Allahs als Vermittler zu Ihm zu nehmen.

Zu den Eigenschaften Allahs –erhaben sei Er– gehört Seine Rede. Und der Koran gehört zu Seiner Rede –gepriesen sei Er–. Demnach ist es erlaubt ihn als Vermittler zu nehmen. Deshalb argumentierten die Altvorderen, wie Ahmad und andere, dass Allahs Rede/Wort nicht erschaffen wurde, entsprechend dem, womit sie, mit der Aussage des Propheten –Allahs Segen und Frieden auf ihm–, argumentierten: „A’udhu bi Kalimat Allahi At-Tammat.“ (Ich suche Zuflucht bei Allahs vollkommenen Wörtern.)

Sie sagten, dass er Zuflucht bei ihnen suchte und man sucht nicht bei etwas erschaffenem Zuflucht.“

Siehe das Buch: „Qa’idah Jalilah fi At-Tawassul wa Al-Wasilah“ (297/1).

Schaikh Ibn ‘Uthaimin sagte:

„Mit dem Bittgebet beim edlen Koran ist gemeint, dass man seinen Herrn mit Seinen Worten bittet. Und der Koran ist eine der Eigenschaften Allahs –der Mächtige und Gewaltige–. Demnach ist er das Wort Allahs, was Er in der Aussprache gesprochen hat, aber in einer (bestimmten) Bedeutung meint. Denn es ist Seine –der Mächtige und Gewaltige– Rede. Und wenn sie eine Seiner Eigenschaften ist, dann ist es erlaubt sie als Vermittler zu nehmen.“

Aus „Fatawa Nur ‘ala Ad-Darb“

Zu 2.:

Das Wesen des Propheten –Allahs Segen und Frieden auf ihm– als Vermittler zu nehmen. Dies ist über viele der Späteren bekannt und man sagt: „Allahumma inni As`aluka bi Muhammadin salla Allahu ‘alaihi wa sallama.“

(Oh Allah, ich bitte Dich bei Muhammad –Allahs Segen und Frieden auf ihm-.“ Oder: „As`aluka bi Jaah Muhammad salla Allahu ‘alaihi wa sallam.“

(Ich bitte Dich um das Ansehen Muhammads –Allahs Segen und Frieden auf ihm–).

Diese Bedeutung (vom Vermittler) wurde nicht in der Sunnah überliefert.

Abu Hanifa und seine Gefährten sagten bereits darüber, dass es nicht erlaubt sei und sie verboten es, indem sie sagten: „Es darf nicht bei einem Geschöpf gebeten werden und keiner darf sagen: „Ich bitte Dich bei dem Recht Deiner Propheten.“

Az-Zaila’i Al-Hanafi sagte in „Tabyin Al-Haqa`iq“ (31/6): „Abu Yusuf sagte: „Ich hasse (wenn man sagt) „Beim Recht von Soundso und dem Recht Deiner Propheten und Gesandten.““ Da „niemand das Recht über Allah –gepriesen und erhaben sei Er– hat“, so wie es Al-Kasani in „Al-Bada`i‘ As-Sana`i‘“ (126/5) sagte.

Schaikh Ibn ‘Uthaimin sagte:

„Die stärkere Meinung, aus den Aussagen der Gelehrten, ist, dass es verboten ist das Ansehen des Propheten –Allahs Segen und Frieden auf ihm– als Vermittler zu nehmen. Somit ist es nicht erlaubt zu sagen: „Oh Allah, ich bitte Dich beim Ansehen Deines Propheten um das und das.“ Dies ist so, weil das Mittel erst zu einem Mittel wird, wenn es einen Einfluss darauf hat das zu erlangen, was man begehrt. Und das Ansehen des Propheten –Allahs Segen und Frieden auf ihm–, in Bezug auf den Bittenden, hat keinen Einfluss darauf. Und wenn es keinen Einfluss hat, kann es auch kein richtiger Grund sein. Und Allah –der Mächtige und Gewaltige– kann nur mit etwas angerufen werden, was ein richtiger Grund ist, der einen Einfluss darauf hat das zu erlangen, wonach man strebt. Doch das Ansehen des Propheten –Allahs Segen und Frieden auf ihm– istetwas, was nur die Propheten –Allahs Segen und Frieden auf ihm– allein betrifft und es ist nur für ihn eine lobenswerte Eigenschaft. Was uns angeht, so können wir daraus keinen Nutzen ziehen. Vielmehr ziehen wir Nutzen aus dem Glauben an dem Gesandten –Allahs Segen und Frieden auf ihm–.“

Aus „Fatawa Nur ‘ala Ad-Darb“.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya –möge Allah ihm barmherzig sein– sagte:

„Wenn gesagt würde, dass die Aussage, wenn jemand sagt: „Ich bitte Dich um Deinen Propheten Muhammad“, und damit gemeint ist: „Ich bitte Dich um meinen Glauben an ihn und meine Liebe zu ihm, und ich nehme meinen Glauben an ihn und meine Liebe zu ihm etc. als Vermittler zu Dir“, und ihr habt bereits erwähnt, dass dies, ohne Meinungsverschiedenheit, erlaubt sei. Es wird gesagt, dass, wer diese Bedeutung meint, der liegt, ohne Meinungsverschiedenheit, darin richtig. Und wenn sich diese Bedeutung auf die Salaf bezieht, die den Propheten –Allahs Segen und Frieden auf ihm– nach seinem Tod als Vermittler nahmen – so wie dies von einigen Prophetengefährten, Tabi’in (Befolger/Schüler der Prophetengefährten), von Imam Ahmad und anderen überliefert wurde -, so ist dies gut. Demnach gibt es in der Angelegenheit keine Meinungsverschiedenheit.

Aber viele Laien sprechen diese Worte, doch meinen sie damit nicht diese Bedeutung. Diese sind jene, die diejenigen missbilligen, die sie missbilligen.

Und so wie die Prophetengefährten mit dem Nehmen als Vermittler beabsichtigten, dass sie sein Bittgebet und seine Fürsprache als Vermittler nehmen - was, ohne Meinungsverschiedenheit, erlaubt ist - dann aber beabsichtigen die meisten Menschen in unserer Zeit nicht diese Bedeutung mit diesen Worten.“

Aus „Qa’ida Jalila“ (S.119).

Zu 3.:

Die Geschöpfe als Vermittler nehmen.

Dies gehört, nach dem islamischen Recht und nach der Tradition und den Worten/dem Ausdruck, zu den verwerflichen Neuerungen. Dadurch tritt man vor Allah heran und verkehrt mit dem, was Er nie erlaubt hat und man widerspricht dem, was mit dem, der Bittgebete spricht, dem, der einen Vermittler nimmt und dem, der um Fürsprache bittet, gemeint ist.

Schaikh Al-Islam sagte:

„Was das Bitten um Fürsprache bei dem angeht, der für den Bittenden weder Fürsprache hält, noch für ihn irgendwas verlangt hat, sogar nichts von seiner Bitte weiß, so ist das kein Bitten um Fürsprache: Weder linguistisch, noch in den Worten desjenigen, der weiß, was er sagt.“ Aus „Al-Fatawa“ (242/1).

Er sagte auch:

„Und wenn der Mann einen fragt, der eine große Gefolgschaft hat: „Ich bitte dich, bei der Gehorsamkeit von Soundso dir gegenüber, deiner Liebe zu ihm aufgrund seiner Gehorsamkeit dir gegenüber und seinem Ansehen bei dir, das ihn verpflichtet dir gegenüber gehorsam zu sein“, so hat er ihn bei der Angelegenheit eines Fremden gefragt, der keinen Bezug zu ihm hat. Genauso verhält es sich mit der Güte Allahs gegenüber den Nahegebrachten und Seiner Liebe zu ihnen mit ihrer Anbetung und Gehorsamkeit Ihm gegenüber; darin gibt es nichts, was die Erhörung des Bittgebets desjenigen, der bei ihnen bittet, verlangt/notwendig macht.

Jedoch wird das Bittgebet entweder aus einem Grund von ihm (selbst), wegen seiner Gehorsamkeit Ihm gegenüber oder aus einem Grund von ihnen, wegen ihrer Fürsprache für ihn, erhört. Wenn aber diese beiden entfallen, gibt es keinen Grund.“

Er sagte auch:

„Wenn jemand sagt: „Oh Allah, ich bitte Dich bei dem Recht von Soundso und Soundso, unter den Engeln, Propheten, Rechtschaffenen usw. oder beim Ansehen und bei der Unverletzlichkeit von Soundso“, beinhaltet dies, dass diese bei Allah ein (gewisses) Ansehen haben, was richtig ist. Denn diese haben bei Allah eine Stellung, ein Ansehen und eine Unverletzlichkeit, die erfordert, dass Allah ihre Stufen erhöht, ihre Angelegenheit ehrt und ihre Fürsprache annimmt, wenn sie Fürsprache halten. Wenn aber von ihnen weder ein Bittgebet noch eine Fürsprache ausgeht, so bittet man bei der Angelegenheit eines Fremden, der kein Mittel für sein Nutzen ist.“

In einer anderen Stelle sagte er:

„In der Ehrung Allahs jenem gegenüber gibt es kein Mittel, das die Erhörung (des Bittgebets) erfordert. Doch wenn man sagt, dass das Mittel seine Fürsprache oder sein Bittgebet sei, dann ist es richtig, wenn er bereits für ihn Fürsprache gehalten oder ein Bittgebet gesprochen hat.“

Der Imam und Großgelehrte, Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya –möge Allah ihm barmherzig sein– hat bereits diese Angelegenheit, auf heilende Weise, in seinem gesegneten Buch „Qa’ida Jalila fi At-Tawassul wa Al-Wasila“ entfaltet.

Zu 4.:

Was der Fragende anführte, dass man das Hornblasen (im Sur von Israfil), die Nachkommenschaft Nuhs, das Kalifat des Wahrhaftigen, die Tapferkeit von ‘Ali usw. als Vermittler nimmt, was das Halten von Reimen vom Bittenden erfordert, ohne auf die Bedeutung zu schauen, so ist es eine Rede ohne Bedeutung und sie kommt nicht von einem Bittenden, der (alles) sammelt, heraus. Dies wurde, bezüglich dessen, womit man das Bittgebet spricht, verpönt.

Wie soll denn die Nachkommenschaft Nuhs ein Mittel für die Erhörung der Bittgebete sein, obwohl es unter ihnen den Muslim, den Ungläubigen, den Rechtschaffenen und den Sündigen gab? Und wie soll das Kalifat des Wahrhaftigen, die Tapferkeit ‘Alis, die Trennung (zwischen der Wahrheit und der Falschheit) von ‘Umar, die Schamhaftigkeit ‘Uthmans oder sogar die Freundschaft Allahs mit Ibrahim ein Mittel für die Erhörung der Bittgebete sein?

Und was hat dieser Bittende mit der Freundschaft Ibrahims zutun? Und welchen Anteil hat er an diese erhabene und hohe Stellung?

Dies entstand nur aufgrund der Widersetzung der Sunnah, der Neigung zu sich ausgedachten Bittgebeten und der Umständlichkeit Reime zu verfassen. Dadurch wird erst die Weisheit vom überlieferten Verbot über die Umständlichkeit der Reime in Bittgebeten klar.

Ibn Battal –möge Allah ihm barmherzig sein– sagte:

„Da das Verlangen von Reimen umständlich und schwer ist. Dies behindert die Demut und die Aufrichtigkeit sich Allah –erhaben sei Er– gegenüber zu demütigen. Denn im Hadith steht: „Gewiss, Allah nimmt nicht von einem Herz an, welches unachtsam, achtlos ist.“ Und derjenige, der, in seinem Bittgebet, nach einem Reim verlangt, dessen Motivation besteht darin die Worte mit seinem Reim zu vereinen. Und wer seine Gedanken damit beschäftigt und sich bei etwas anstrengt, was ihnen umständlich ist, dessen Herz ist gegenüber der Demut unachtsam, achtlos.“

Aus „Scharh Sahih Al-Bukhary“ (97/10).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A