Alles Lob gebührt Allah..
Die islamische Gesetzgebung hat für das Ende des Fastens und den Beginn des Fastenbrechens ein klar und deutliches Zeichen gesetzt. Dieses ist der Sonnenuntergang hinter dem Horizont.
Und wenn die Sonne untergeht, dann ist es dem Fastenden erlaubt sein Fasten zu brechen, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!“ [Al-Baqara:187]
Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn die Nacht von hier (aus dem Osten) kommt, der Tag von dort (in den Westen) vergeht und die Sonne untergeht, dann hat der Fastende bereits sein Fasten gebrochen.“ Überliefert von Al-Bukhary (1954) und Muslim (1100).
An-Nawawi sagte:
„Gemäß dem Konsens der Muslime wird das Fasten beendet und vollkommen, wenn die Sonne untergeht.“
Aus „Al-Majmu' Scharh Al-Muhadhab“ (6/304).
Ibn 'Abdil Barr sagte:
„Der Zeitraum des Tages, in dem es verpflichtend ist zu fasten, beginnt vom Beginn der Morgendämmerung an bis zum Sonnenuntergang. Darin besteht bei den Gelehrten der Muslime ein Konsens.“
Aus „At-Tamhid“ (10/62).
Mit dem Untergang ist der vollständige Untergang und das Verschwinden der Sonnenscheibe gemeint. Hier wird die restliche Röte im Horizont nicht beachtet. Denn, wenn die komplette Scheibe untergeht, dann ist es erlaubt das Fasten zu brechen.
Al-Hafidh Ibn Rajab sagte:
„Dieser Hadith beweist, dass bloß durch den Untergang der Sonnenscheibe die Zeit des Abendgebets eintritt, wodurch auch der Fastende sein Fasten brechen kann. Und hier besteht unter den Gelehrten ein Konsens (Ijma'), den Ibn Al-Mundhir und weitere überlieferten.
Unsere Gefährten, die Schafi'iten und Weitere sagten, dass das (Übrig-)Bleiben der intensiven Röte am Himmel, nachdem die Sonnenscheibe untergegangen und von den Blicken verschwunden ist, nicht beachtet wird.“
Aus „Fath Al-Bari“ (4/352) (leicht abgekürzt).
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte:
„Wenn die Sonnenscheibe untergeht, dann darf der Fastende sein Fasten brechen und die verbotene Zeit (in der es verboten ist zu beten, da zu dieser Zeit die Sonnenanbeter aktiv sind) verschwindet. Und die intensive Röte, die noch am Horizont bleibt, hat gar keinen Einfluss auf die Regeln.“
Aus „Scharh 'Umdah Al-Fiqh“ (S. 169).
An-Nawawi sagte:
„Nachdem die Sonne vollständig untergingen ist, muss man nicht auf die Sonnenstrahlen, die noch bleiben, schauen. Denn die Zeit (des Abgendgebets) tritt ein, obwohl die Sonnenstrahlen noch da sind.“
Aus „Al-Majmu' Scharh Al-Muhadhab“ (3/29).
Zweitens:
Wenn sich der Fastende zur Zeit des Sonnenuntergangs befindet, muss einer von zwei Fällen eintreffen:
Erstens: Dass man an einem Ort ist, in dem es möglich ist den Sonnenuntergang hinter dem Horizont zu sehen, wie in der Wüste, auf einer offenen Fläche, auf einer Bergspitze oder einem erhöhten Platz, an dem es möglich ist zu sehen, wie die Sonne in den Horizont untergeht.
In diesem Fall bricht man das Fasten, wenn die Sonnenscheibe vollständig untergegangen ist.
An-Nawawi sagte:
„Was zählt, ist der Untergang der vollständigen Scheibe, was in der Wüste klar zu sehen ist.“
Aus „Al-Majmu'“ (3/29).
Zweitens: Dass man sich an einem Ort befindet, in dem es einem nicht möglich ist den Untergang der Sonne in den Horizont zu sehen, da man entweder ein Stadtbewohner ist, wo die Gebäude vor einem sind, weil man sich an einer Tiefen Stelle, wie einem Tal, befindet oder weil Berge vor einem sind etc..
In diesem Fall ist es nicht erlaubt das Fasten nur zu brechen, wenn die Sonne vor den Augen untergeht. Denn sie geht zwar vor den Augen unter, aber ist noch nicht (wirklich) untergegangen, da sie sich (z.B.) hinter Gebäuden befindet. In diesem Fall kann man schlussfolgern, dass die Sonne untergegangen ist, wenn die Strahlen nicht mehr scheinen, welche auf hohe Wände zu sehen sind, oder wenn die Nacht aus dem Osten kommt, wenn man sie sehen kann. Mit dem Kommen der Nacht ist das Auftreten der Dunkelheit der Nacht im Himmel, aus dem Osten, gemeint, und nicht, dass sich die Dunkelheit im ganzen Himmel verbreitet. Denn dies geschieht erst eine gewisse Zeit nach dem Sonnenuntergang.
An-Nawawi sagte:
„Was bebaute und bergige Gebiete angehen, so zählt, dass keine Sonnenstrahlen mehr auf Mauern und Bergspitzen gesehen werden können und die Dunkelheit aus dem Osten kommt.“
Aus „Al-Majmu'“ (3/29).
In „Al-Fawakih Ad-Dawani“ (1/168) steht:
„Dass der Autor über die Zeit des Abendgebets erwähnt hat, dass sie bei Sonnenuntergang beginnt, so bezieht sich dies nur auf diejenigen, die sich auf Bergspitzen oder Wüsten befinden.
Was diejenigen angeht, die hinter den Bergen leben, so können sie sich nicht auf den Sonnenuntergang verlassen, sondern auf das Aufkommen der Dunkelheit aus dem Osten. Und wenn sie zu sehen ist, dann ist es ein Beweis für den Sonnenuntergang. Demzufolge muss man beten und das Fasten brechen.“
Ibn Daqiq Al-'Id sagte:
„Die Gebiete unterscheiden sich. Wenn es an manchen eine Barriere zwischen dem Sehenden und der Sonnenscheibe gibt, so genügt es nicht, dass die Sonnenscheibe vor den Augen untergeht. Vielmehr muss auf den Sonnenuntergang durch das Aufkommen der Nacht aus dem Osten geschlussfolgert werden.“
Aus „Ihkam Al-Ahkam“ (1/166).
Al-Hattab sagte:
„Die Zeit des Abendgebets, an Orten an denen es keine Berge gibt, beginnt, wenn die Sonnenscheibe untergegangen ist. Was aber Orte betrifft, an denen sie hinter den Bergen untergeht, so muss man gen Osten schauen; wenn die Nacht dann aufkommt, dann ist es ein Beweis für den Sonnenuntergang.“
Aus „Mawahib Al-Jalil“ (392/1).
Und der vorige Hadith beweist die: „Wenn die Nacht von hier (aus dem Osten) kommt, der Tag von dort (in den Westen) geht und die Sonne untergeht, dann hat der Fastende bereits sein Fasten gebrochen.“
Al-Qurtubi sagte:
„Eins dieser Dinge beinhaltet den Rest davon. Denn die Nacht kommt erst auf, wenn der Tag vergeht, und der Tag vergeht erst, wenn die Sonne untergeht. Jedoch kann es sein, dass man nicht in der Lage ist den Sonnenuntergang mit den Augen zu sehen, aber man kann sehen, wie die Nacht aufkommt, sodass man sich dadurch über den Sonnenuntergang vergewissern kann, wodurch es erlaubt ist das Fasten zu brechen.“
Aus „Ikmal Al-Muallim“ (4/35).
An-Nawawi sagte:
„Jedes Einzelne dieser drei beinhaltet zwei Andere und ist mit ihnen verbunden. Sie werden nur gemeinsam erwähnt, da es sein kann, dass man sich in einem Tal o.Ä. befindet, wo man den Sonnenuntergang nicht sehen kann. Und dadurch stützt man sich auf das Aufkommen der Dunkelheit und dem Vergehen des Lichts.“
Aus „Scharh Sahih Muslim“ (7/209).
Ibn Daqiq Al-'Id sagte:
„Das Aufkommen (der Nacht) und Vergehen (des Tages) sind eng miteinander verbunden.
Und es ist möglich, dass Eines der Beiden in manchen Stellen für das Auge sichtbarer ist, wodurch man mit einer deutlichen Sache auf eine Verborgene schlussfolgert. Genauso verhält es sich, wenn im Westen etwas ist, was das Auge daran hindert den Sonnenuntergang wahrzunehmen, der Osten aber deutlich hervorsteht. Dann leitet man mit dem Aufkommen der Nacht den Sonnenuntergang ab.“
Aus „Ihkam Al-Ahkam“ (2/27).
Basierend darauf:
Es ist für diejenigen nicht erlaubt, die in Städten und Orten leben, in denen es nicht möglich ist den Horizont zu sehen, nur durch den Untergang der Sonne vor einem das Fasten zu brechen. Vielmehr muss man sich danach vergewissern, dass die Sonnenscheibe in den Horizont untergegangen ist.
Meistens ist es so, dass es nicht möglich ist in Städten den Sonnenuntergang zu erblicken, aufgrund von Gebäuden und Straßenlaternen. Die Allgemeinheit der Muslime heute leitet die Gebetszeiten mit den bekannten Zeitplänen ab, worin kein Problem besteht, wenn die Verantwortlichen dafür vertrauenswürdig und anerkannt sind.
Siehe für mehr Nutzen die Antwort auf die Frage Nr. 220838 und Nr. 110407.
Und Allah weiß es am besten.