Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Wie betet ein Kranker, der, wenn er sich hinstellt, sich nicht mehr hinsetzen kann, und wenn er sich hinsetzt, dann nicht mehr aufstehen kann?

Frage

Ein Kranker, der, wenn er sich hinstellt (aufsteht), sich nicht mehr hinsetzen kann, und wenn er sich hinsetzt, dann nicht mehr aufstehen kann, wie soll er beten? Soll er im jeden Gebet stehen oder jedes Gebet sitzend verrichten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Die Regel bezüglich der Pflichthandlungen (Wajibat) und Säulen (Arkan) des Gebets ist, dass der Betende das ausführt, wozu er in der Lage ist. Und das, was er nicht ausführen kann, so wird ihm dies erlassen.

Aus diesem Grunde lässt sich sagen, dass wenn der Betende das Gebet stehend eröffnen (beginnen) kann, so ist dies für ihn verpflichtend. Danach verrichtet er die vollständige Verbeugung (Rukuˈ), wenn er dazu in der Lage ist, ansonsten beugt er sich so weit vor, wie er kann.

Wenn er in der Lage ist, die Niederwerfung (Sajdah) auf dem Boden zu verrichten, so ist er dazu verpflichtet.

Und wenn er das nicht kann, so soll er (auf dem Boden oder einem Stuhl) sitzen und sich dann für die Niederwerfung nach vorne beugen.

Ist er aber nicht in der Lage erneut aufzustehen, so soll er das Gebet sitzend vollenden, und soll sich dann für die Verbeugung (Rukuˈ) nach vorne beugen und die Niederwerfung auf dem Boden machen, wenn kann.

Und falls er das nicht kann, und er sich für die Niederwerfung nach vorne beugen muss, so soll sein Verbeugen für die Niederwerfung (Sajdah) tiefer sein, als wenn er sich für die Verbeugung (Rukuˈ) nach vorne neigt.

Auf diese Weise ist der Betende den folgenden Worten Allahs -erhaben ist Er- nachgekommen: „Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.“ (At-Taghabun 64:16)

Sowie den Worten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm:

„Wenn ich euch etwas anbefehle, so kommt dem nach, soweit ihr könnt.“

Überliefert von Al-Bukhary (7288) und Muslim (1337).

In dem malikitischen Werk „Mukhtasar Khalil“ heißt es:

„Und wenn er (der Betende) alles zu tun vermag, jedoch wenn er sich niederwirft, nicht mehr aufstehen kann, so soll er die Gebetseinheit (Rakˈah) vervollständigen und sitzen bleiben.“

Al-Khuraschi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in seiner Erläuterung (1/298):

„Das bedeutet, dass wenn der Betende alle Säulen des Gebets verrichten kann, das Stehen (Qiyam), die Rezitation (Qiraah), die Verbeugung (Rukuˈ), die Niederwerfung (Sajdah) und das Aufrichten nach ihr, und das Sitzen (Julus), er aber nicht mehr aufstehen kann, nachdem er sich hingesetzt hat, so soll er die erste Gebeteinheit (Rakˈah) vollständig verrichten, wonach er dann den Rest des Gebets sitzend verrichten soll.

Zu dieser Ansicht neigten Al-Lakhmi, At-Tunisi und Ibn Yunus.

Und es wurde gesagt, dass er sein ganzes Gebet stehend und nach vorne neigend verrichten soll (für die Verbeugung und Niederwerfung), außer, dass er bei der letzten Gebetseinheit (Rakˈah), sich ganz normal verbeugen und niederwerfen soll.

[Ende des Zitats]

Zweitens:
Wenn der Betende in der Lage ist zu stehen oder zu liegen, aber nicht sitzen kann, so soll er stehend das Gebet verrichten, sich dabei für die Verbeugung (Rukuˈu) und die Niederwerfung (Sajdah) neigen, den Taschahhud und den Taslim im Stehen verrichten.

Zakariyya Al-Ansari Asch-Schafiˈi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Asna Al-Matalib“ (1/146): „Wenn er nur zum Stehen und zum Liegen in der Lage ist, so soll er stehen, anstatt zu sitzen, […] weil es (das Stehen) Sitzen und mehr ist. Er soll sich dann für die Verbeugung und die Niederwerfung nach vorne beugen (neigen) und den Taschahhud stehend verrichten. Dabei soll er sich nicht hinlegen.“ [Ende des Zitats]

In „Haschiyah Al-ˈAbbadi ˈAla Tuhfah Al-Muhtaj“ (2/23) heißt es:
„Wenn er nur zum Stehen und zum Liegen in der Lage ist, also zum Sitzen nicht, so wird er verpflichtenderweise stehen, weil das Stehen (Qiyam) Sitzen und mehr darstellt. Für die Verbeugung und die Niederwerfung soll er sich nach vorne neigen, so gut er kann… Den Taschahhud und den Taslim soll er im Stehen verrichten, und er soll dabei nicht liegen.“ [Ende des Zitats]
Al-Khuraschi Al-Maliki -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte (1/297):
„Derjenige, der die Säulen des Gebets verrichten kann, außer dass er zum Stehen in der Lage ist, so soll er sein ganzes Gebet stehend verrichten. Dabei soll er sich für die Niederwerfung tiefer nach vorne neigen als für die Verbeugung.“ [Ende des Zitats]

Wenn er zum Stehen (Qiyam) nicht in der Lage ist, so soll er sitzend das Gebet verrichten und sich für die Verbeugung und die Niederwerfung nach vorne neigen. Falls er die Niederwerfung auf dem Boden verrichten kann, so ist er dazu verpflichtet.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (2/570):

„Die Gelehrten sind sich ausnahmslos darüber einig, dass derjenige, der zum Stehen nicht in der Lage ist, das Gebet im sitzen zu verrichten hat.“ [Ende des Zitats]

Und in „Haschiyah Ad-Dasuqi Al-Maliki (2/475) heißt es, dass derjenige, der unfähig ist zu stehen, das Gebet im sitzen verrichten soll, samt der Verbeugung und Niederwerfung.“ [Ende des Zitats]

Drittens:
Wenn der Kranke entweder im Stehen oder im Sitzen das ganze Gebet verrichten kann, so soll er im Sitzen beten, worauf Folgendes darauf hinweist:

Die islamische Gesetzgebung (Schariˈah) beinhaltet bereits das Erlassen der Säule des Stehens in einigen Situationen, wie in freiwilligen Gebeten (Nawafil) oder im Falle eines Mannes, der zum Stehen in der Lage ist, aber hinter einem Imam betet, der aufgrund von Krankheit im Sitzen das Gebet verrichtet. Dieser Betende soll das Stehen auslassen und wie sein Vorbeter (Imam) sitzend beten.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Das Stehen im Gebet ist eine leichte(re) Säule (Rukn), die für die freiwilligen Gebete (Nawafil) völlig erlassen wird. Und in Pflichtgebeten wird sie (die Säule) in einigen Situationen erlassen (bzw. die Pflicht wird aufgehoben).“ [Ende des Zitats aus „Scharh Al-ˈUmdah“ (4/515)]

Wenn es eine Unvereinbarkeit zwischen dem Stehen und dem Sitzen gibt, so hat das Verrichten des Gebets im Sitzen Priorität, insbesondere da man im Sitzen andere Säulen verrichten kann, wie die Niederwerfung, das Sitzen zwischen den zwei Niederwerfungen und das Sitzen während des Taschahhud. Aus diesem Grund ist die Verrichtung des ganzen Gebets sitzend vorzuziehen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A