Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
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Das Urteil über das Durchkämmen des Bartes (mit den Fingern) bei der rituellen Gebetswaschung

Frage

Was ist das Urteil über das Durchkämmen des Bartes (mit den Fingern) bei der rituellen Gebetswaschung? Und was ist die vorrangige Meinung unter den Gelehrten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Wenn der Bartwuchs dünn ist und die Haut des Gesichts darunter sichtbar ist, dann ist es verpflichtend, den Bart (mit den Fingern) zu durchkämmen und die darunterliegende (Haut) zu waschen, da er innerhalb der Grenzen des Gesichts liegt.

Wenn der Bartwuchs jedoch dicht ist und die Haut des Gesichts darunter nicht sichtbar ist, ist es nicht verpflichtend, die darunterliegende Haut zu waschen. Es ist (jedoch) empfohlen, ihn (mit den Fingern) zu durchkämmen, gemäß der überwiegenden Meinung der Gelehrten.

Ibn Qudamah – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte: „Wenn der Bart dünn ist und die Haut sichtbar ist, muss die darunterliegende Haut gewaschen werden. Wenn er (d.h. der Bart) jedoch dicht ist, ist es nicht erforderlich, die darunterliegende Haut zu waschen, aber es ist empfohlen, den Bart (mit den Fingern) zu durchkämmen.”

Ishaq sagte: „Wenn jemand absichtlich das Durchkämmen seines Bartes (mit den Fingern) unterlässt, sollte er es (d.h. die Gebetswaschung) wiederholen, denn der Prophet – Allahs Frieden und Segen auf ihm – pflegte seinen Bart (mit den Fingern) zu durchkämmen.” Dies wurde von Uthman ibn Affan überliefert. At-Tirmidhi sagte: „Dies ist eine gute und authentische Überlieferung.” Und Al-Bukhari sagte: „Dies ist die authentischste Überlieferung in diesem Bereich.” Abu Dawud überlieferte von Anas: „Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – nahm bei der rituellen Gebetswaschung (arab. Wudu) eine Handvoll Wasser und führte es unter sein Kinn, um damit seinen Bart zu durchkämmen, und sagte: ‘So hat mein Herr – mächtig und majestätisch ist Er – es mir befohlen.'” Ibn Umar berichtete: „Wenn der Gesandte Allahs – Allahs Frieden und Segen auf ihm – die rituelle Gebetswaschung (arab. Wudu) vollzog, benetzte er einige Haare seines Bartes und strich dann mit seinen Fingern unterhalb davon.” Überliefert von Ibn Majah.

‘Ata und Abu Thawr sagten: „Es ist verpflichtend, die Innenseite der Bartwurzeln zu waschen, auch wenn der Bartwuchs dicht ist, genauso wie es beim (Zustand) der großen rituellen Unreinheit (arab. Janabah) erforderlich ist. Denn ihm ist anbefohlen, sein Gesicht während der rituellen Gebetswaschung (arab. Wudu) zu waschen, genauso wie es ihm anbefohlen ist, es während der Ganzkörperwaschung (aufgrund) des Zustandes der großen rituellen Unreinheit zu waschen. Was in einem Fall erforderlich ist, ist im anderen Fall ebenfalls erforderlich.

Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass dies nicht verpflichtend ist und dass das Durchkämmen des Bartes (mit den Fingern) nicht verpflichtend ist. Unter denen, die das Durchkämmen des Bartes (mit den Fingern) zu vernachlässigen erlaubten, sind Ibn Umar, Al-Hasan ibn Ali, Tawus, An-Nakha’i, Ash-Sha’bi, Abul Al-’Aliya, Mujahid, Abu Al-Qasim, Muhammad ibn Ali, Sa’id ibn Abdul Aziz und Ibn Al-Mundhir. Denn Allah – erhaben ist Er – hat das Waschen angeordnet, aber das Durchkämmen des Bartes (mit den Fingern) nicht erwähnt. Die meisten Überlieferungen über die rituelle Gebetswaschung (arab. Wudu) des Gesandten Allahs – Allahs Frieden und Segen auf ihm – erwähnen das Durchkämmen des Bartes (mit den Fingern) nicht. Wenn es verpflichtend wäre, hätte er es bei der rituellen Gebetswaschung (arab. Wudu) getan. Wenn er – Allahs Frieden und Segen auf ihm – es bei jeder Gebetswaschung getan hätte, hätte es jeder erwähnt, der seine rituelle Gebetswaschung überlieferte, oder (zumindest) die meisten von ihnen. Ihre Vernachlässigung dessen zeigt, dass das Waschen unter dichtem Haar nicht verpflichtend ist, da der Prophet – Allahs Frieden und Segen auf ihm – einen dichten Bart hatte und das Wasser nicht ohne das Durchkämmen (mit den Fingern) und Übertreibung unter sein Haar gelangen würde. Seine Handlung, dass er (seinen Bart) manchmal (mit seinen Fingern) durchkämmte, zeigt (jedoch), dass dies empfohlen (arab. mustahab) ist. Allah weiß es am besten.” Ende des Zitats, entnommen aus „Al-Mughni” (1/74).

An-Nawawi – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte: „Es gibt keinen Meinungsunterschied darin, dass der äußere Teil eines dichten Bartes gewaschen werden muss, (aber) es ist nicht erforderlich, den inneren Teil oder die Haut darunter zu waschen. Dies ist die korrekte und bekannte Meinung, die von Imam Ash-Shafi’i – möge Allah ihm barmherzig sein – festgelegt wurde und von der Mehrheit seiner Gefährten. (Ebenso) ist dies die Meinung von Malik, Abu Hanifa, Ahmad und den meisten Gelehrten von den Gefährten, ihren Nachfolgern und anderen sind dieser Meinung. Ar-Rafi’i berichtete von einer anderen Meinung, die besagt, dass die Haut gewaschen werden muss, und dies ist die Meinung von Al-Muzani und Abu Thawr.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Majmu’” (1/408).

Eine der Beweise, die von der Mehrheit der Gelehrten angeführt werden, um zu belegen, dass das Durchkämmen des Bartes (mit den Fingern) nicht obligatorisch ist und dass das Innere des dichten Bartes nicht gewaschen werden muss, ist das, was von al-Bukhari (140) überliefert wurde: Ibn Abbas  – möge Allah mit beiden zufrieden sein – berichtete, dass er (der Prophet, Allah Frieden und Segen auf ihm) die Gebetswaschung vollzog und dann Wasser nahm und sich damit den Mund ausspülte und die Nase reinigte, dann nahm er erneut Wasser und tat dasselbe, indem er es in die andere Hand gab und sein Gesicht damit wusch… Dann sagte er: „So habe ich den Gesandten Allahs – Allah Frieden und Segen auf ihm -, die rituelle Gebetswaschung vollziehen sehen.”

Die Schlussfolgerung aus dem Hadith (ist folgende): Der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – hatte einen dichten Bart, und eine Handvoll Wasser reicht nicht aus, um das Gesicht und (die Haut) unter dem Bart zu waschen. Daraus kann geschlossen werden, dass er (d.h. der Prophet) – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sich damit begnügte, nur die Oberfläche des Bartes zu waschen.

Siehe: „Al-Majmu” (1/408), „Nail Al-Awtar” (1/190).

Zweitens:

Diejenigen, die das Durchkämmen des Bartes (mit den Fingern) für verpflichtend halten, stützen sich auf die Überlieferung von Abu Dawud (145) über Anas ibn Malik – möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm) – wenn er die rituelle Gebetswaschung vollzog, eine Handvoll Wasser nahm, es unter sein Kinn führte und seinen Bart durchkämmte, und sagte: ‘So hat mein Herr – mächtig und majestätisch ist Er – es mir befohlen.’

Dies ist ein umstrittener Hadith. Al-Hafith Ibn Hajar – möge Allah ihm barmherzig sei – sagte: „Was den Hadith von Anas betrifft, so wurde er von Abu Dawud überliefert, und in seiner Überlieferungskette befindet sich Al-Walid ibn Zurwan, dessen Zustand unbekannt ist (…). Es gibt auch andere schwache Überlieferungswege über Anas.” Ende des Zitats, gekürzt, entnommen aus: „At-Takhlis Al-Khabir” (1/86).

Ibn Al-Qayyim stufte ihn als authentisch ein in „Tahdhib As-Sunan” und ebenso so Al-Albani in „Sahih Abi Dawud”.

Und selbst wenn man seine Authentizität annimmt, wird die Anweisung als Empfehlung betrachtet, um es mit den anderen Beweisen in Einklang zu bringen. Denn die meisten Überlieferungen, die die Gebetswaschung Waschung (arab. Wudu) des Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm – beschreiben, erwähnen das Durchkämmen (mit den Fingern) nicht. Wäre es verpflichtend gewesen, hätte er es bei jeder Gebetswaschung getan und alle, die seine Gebetswaschung beschrieben haben, oder (zumindest) die meisten von ihnen, hätten es überliefert.

Und selbst wenn seine Authentizität angenommen werden sollte, deutet dies darauf hin, dass es (lediglich) empfohlen ist, da es mit anderen Beweisen vereinbar ist. Denn die Mehrheit derjenigen, die über die rituelle Gebetswaschung (arab. Wudu) des Propheten – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – berichteten, dass er das Durchkämmen (mit den Fingern) seines Bartes nicht erwähnte. Wenn es eine Pflicht gewesen wäre, hätte er es bei der rituellen Gebetswaschung (arab. Wudu) nicht ausgelassen. Und wenn er es bei jeder Gebetswaschung getan hätte, dann hätten diejenigen, die die Eigenschaft seiner Gebetswaschung überliefert haben, es erwähnt, und sie hätten sich bemüht, klar zu beschreiben, wie er es gemacht hat, oder die meisten von ihnen (hätten das getan).

Drittens:

Es ist (jedoch) notwendig darauf hinzuweisen, dass die Oberfläche eines dichten Bartes gewaschen werden muss, auch wenn er lang und herabhängend ist, da er zum Gesicht zählt. Daher ist es verpflichtend, die äußere Oberfläche des Bartes zu waschen.

Shaikh Ibn Uthaimin – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte: „Zu den Sunnah-Handlungen der rituellen Gebetswaschung (arab. Wudu) gehört das Durchkämmen des dichten Bartes (mit den Fingern). Ein Bart kann entweder dünn oder dicht sein.

Der dünne Bart ist derjenige, der die Haut nicht bedeckt, und dieser muss zusammen mit der Haut darunter gewaschen werden, da die Haut darunter sichtbar ist und somit zum Gesicht gehört, das gewaschen werden muss. Der dichte Bart hingegen bedeckt die Haut, und bei diesem muss nur die äußere Oberfläche gewaschen werden. Nach der bekannten Ansicht der hanbalitischen Rechtsschule muss auch der herabhängende Teil des dichten Bartes gewaschen werden.

Und es wurde gesagt: Es ist nicht verpflichtend, genauso wie es nicht verpflichtend ist, (über) den herabhängenden Teil des Kopfhaares zu streichen. Die naheliegende Ansicht ist jedoch die Verpflichtung. Der Unterschied zwischen dem Bart und dem Kopf besteht darin, dass der Bart, selbst wenn er lang ist, immer noch Teil des Gesichts ist und somit in den Bereich des Gesichts fällt. Der herabhängende Teil des Kopfhaares gehört jedoch nicht zum Kopf, da das Wort „Kopf” von „Erhöhung” abgeleitet ist, und was unterhalb der Grenze des Haares liegt, gehört nicht mehr zum Kopf. Ende des Zitats, entnommen aus „Sharh Al-Mumti'” (1/106).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A