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Das Urteil über die Teilnahme an der Ostershow

20-12-2018

Frage 101347

Ich würde gerne erfahren, ob es verboten (Haram) ist die „Sydney Royal Oster Show“ zu besuchen. Auch wenn es als „Oster Show“ bezeichnet wird, so hat es in Wirklichkeit mit dem Ostern nichts zu tun. Ich würde gerne hingehen und mir die Pferde-, Früchte- und Tiershows anschauen. Und all diese Sachen haben mit dem Begriff des Ostern nichts zu tun.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Dem Muslim ist es nicht erlaubt an den erfundenen Festen und Feierlichkeiten der Nichtmuslime (Kuffar) teilzunehmen, wie z.B. Ostern, Weihnachten und andere. Dies, da sich in der Teilnahme und dem Beiwohnen die Unterstützung dieses Übels widerspiegelt, man vergrößert dadurch deren Anzahl und ahmt sie nach. All dies ist verboten. Allah -erhaben ist Er- sagte:
„Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.“ (Al-Maidah 5:2)

Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer ein Volk nachahmt, gehört zu ihnen.“ Überliefert von Abu Dawud (4031), und Schaikh Al-Albani hat ihn in „Irwau-l-Ghalil“ (5/109) für authentisch (Sahih) erklärt.

Ibnu-l-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Den Muslimen ist es nicht erlaubt, den Festtagen der Götzendiener (Polytheisten) beizuwohnen, und das in Übereinstimmung der Gelehrten, deren Worte auch Gewicht haben. Die Rechtsgelehrten der vier Rechtschulen haben diese Ansicht in ihren Büchern vertreten… Al-Bayhaqi überlieferte mit einer authentischen Überlieferungskette von ˈUmar Ibn Al-Khattab -möge Allah zufrieden mit ihm sein-, dass er sagte: „Tretet nicht zu den Götzendienern (Polytheisten) in ihre Kirchen an ihren Festtagen ein, da der Zorn Allahs auf sie hinabsteigt.“ Und ˈUmar sagte auch:

 „Meidet die Feinde Allahs an ihren Festtagen.“ Und Al-Bayhaqi überlieferte auch mit einer guten (jayyid) Überlieferungskette von ˈAbdullah Ibn ˈAmr, dass er sagte: „Wer am Land der Perser (Nichtaraber) vorbeizieht und dann ihrem Fayruz- und Mahrajan-Festtag  beiwohnt, sie nachahmt und in diesem Zustand stirbt, so wird er am Jüngsten Tag mit ihnen versammelt.““
[Ende des Zitats aus „Ahkamu Ahli-dh-Dhimmah“ (1/723)]

„Das Ständige Komitee für Rechtsfragen“ wurde bezüglich der argentinischen Nationalfeiern und jener Feiern, die in ihren Kirchen stattfinden gefragt, wie die Feier der Unabhängigkeit, oder Feiern der arabischen Christen, wie Ostern.

Es antwortete:
„Die Muslime dürfen sie (solche Feiern) weder veranstalten, ihnen beiwohnen, noch mit den Christen daran teilnehmen, weil diese dadurch in Sünde und Feindschaft unterstützt werden, was Allah verboten hat.

Und bei Allah liegt die Gewährung des Erfolgs.“

[Ende des Zitats aus „Fatawa Al-Lajnatu-d-Daimah“ (2/76)]

Fazit:

Es ist nicht erlaubt die Feste (Festtage) der Nichtmuslime zu feiern oder daran teilzunehmen, ungeachtet dessen, ob sie irgendwas Religiöses dabei tun oder sich dem Spiel und Vergnügen hingeben, weil das Feiern an sich eine verbotene Neuerung ist, wobei das Beiwohnen ihren religiösen Ritualen noch verbotener ist.

Der Muslim sollte diesen Tag wie einen gewöhnlichen Tag verbringen und ihn weder mit besonderen Trank noch Essen hervorheben, noch mit anderen Dingen, die Freude ausdrücken, welche seitens der Teilneher an diesem Tag zum Ausdruck ausgeübt werden, wie der Besuch von Gärten, Parks und Spielen und derergleichen. Das, damit es sich von der Sünder der Bestätigung und Teilnahme lossagt.

Und Allah weiß es am besten.

Loyalität und Lossagung
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