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Bezüglich der Abrogation im Koran und der Anordnung seiner Suren und Verse

16-07-2016

Frage 105746

Gibt es abrogierte Verse, aus dem Koran gelöschte Verse, an deren Stelle ein anderer Vers platziert wurde? Und gibt es Bücher, welche das Thema der Verse und Suren behandeln, also, ob die Prophetengefährten (Sahabah) die Reihenfolge der Verse bestimmt haben, der Gesandte oder Allah selbst, und ebenso deren Namen erwähnt usw.?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..


Erstens:
Die Abrogation (An-Naskh) bedeutet in der Sprache: Das Erheben und die Entfernung.
Fachspezifisch bedeutet sie: Das Aufheben eines islamrechtlichen Urteils oder seiner Formulierung, aufgrund eines Beweises aus dem Koran oder der Sunnah.
Die Abrogation ist durch den Koran, die Sunnah und den Konsens von Ahlu as-Sunnah bestätigt, und in ihr befinden sich zahlreiche Weisheiten. Die Abrogation stellt für die Muslime überwiegend eine Erleichterung oder eine Mehrung der Belohnung dar.

Allah, erhaben sei Er, sagte:

„Wenn Wir eine Aya (Vers) aufheben oder der Vergessenheit anheimfallen lassen, so bringen Wir eine bessere als sie oder eine gleichwertige hervor. Weißt du denn nicht, dass Allah Macht über alle Dinge hat? Weißt du denn nicht, dass Allah die Herrschaft über die Himmel und die Erde gehört? Und außer Allah habt ihr weder Freund noch Helfer.“
[Al-Baqarah 2:106-107]
Schaikh Abdurahman as-Sa'di, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Die Abrogation bedeutet die Beförderung. Daher ist die Wirklichkeit der Abrogation: Die Beförderung der islamrechtlich Angesprochenen (Personen) von einem legitimen Urteil zu einem anderen Urteil oder zu seiner Auslassung. Die Juden pflegten die Abrogation abzustreiten, und sie haben behauptet, dass diese nicht erlaubt ist, und das wird bei ihnen in der Tora erwähnt. Deren Leugnung der Abrogation ist Unglaube (Kufr) und pures Folgen von Gelüsten.

Allah hat uns die Weisheit hinter der Abrogation mitgeteilt, und dass Er keinen Vers abrogiert hat

(oder der Vergessenheit anheimfallen lassen), nämlich Seine Diener dazu veranlasst hat, diese zu vergessen, und Er sie aus ihren Herzen entnommen hat, ohne dass (Wir eine bessere als sie hervorbringen) und nützlichere oder (eine gleichwertige).

Somit deutet das darauf hin, dass die Abrogation nicht von einem geringeren Interesse für euch ist als das ursprüngliche (Urteil), da Seine, erhaben sei Er, Gunst steigt, insbesondere für diese Ummah, deren Religion ihr einfach gemacht wurde, zum Ziel der Erleichterung.
Und Er teilte uns mit, dass wer die Abrogation verleumdet, dass er damit Seine Herrschaft und Macht verleugnet, so sagte Er:

„Weißt du denn nicht, dass Allah Macht über alle Dinge hat?“

[Al-Baqarah 2:106],

„Hast du nicht gewusst, dass Allah es ist, Dem das Königreich der Himmel und der Erde gehört?“ [Al-Baqarah 2:107]
So, wenn Er euer Herrscher ist, Verwalter eurer Angelegenheiten, so bestimmt der Herrscher, der Gütige, der Barmherzige, Seine Urteile, Anordnungen und Verbote. Und so wie es keine Einschränkung bezüglich dessen gibt, was Er an Arten von Bestimmungen Seinen Dienern auferlegt, so kann es auch keinen Einwand gegen das geben, was Er Seinen Dienern an Urteilen vorschreibt. Der Diener untersteht somit Seiner Verwaltung und ordnet sich Seinen Anordnungen unter, sei dies in Bezug auf das Diesseits oder das Jenseits. Wie kann er sich dann eine Beanstandung anmaßen?

Er ist ebenfalls der Schutzherr Seiner Diener und deren Unterstützer. Er hilft ihnen das zu erreichen, was nützlich für sie ist, und unterstützt sie bei der Abwehr dessen, was ihnen einen Schaden zufügt. Zu seiner Schutzherrschaft gehört es auch, dass Er ihnen das an Urteilen vorschreibt, was Seiner Weisheit und Barmherzigkeit ihnen gegenüber entspricht.
Und wer gründlich darüber nachdenkt, was an Abrogation im Koran und der Sunnah vorgekommen ist, so wird er dadurch die Weisheit Allahs erkennen, Seine Barmherzigkeit gegenüber Seinen Dienern und Seine Unterstützung bei der Erreichung dessen, was in ihrem Interesse liegt, und dieses durch seine Huld, ohne dass sie es bemerken."
[Tafisr As-Sa'di (S 61)]

Zweitens:
Durch die Kenntnis über die Arten der Abrogation wird dem fragenden Bruder nicht nur die Antwort auf seine Frage ersichtlich, sondern sogar mehr.
Die Arten von Abrogation sind:

  1. Die Abrogation der Rezitation und des Urteils zusammen, wie die (Abrogation) des zehnmaligen Stillens, welches die Stillmutter zur Milchmutter (Mahram) gegenüber dem Stillkind macht. So wurden dessen Wortlaut und das Urteil abrogiert.
  2. Die Abrogation der Rezitation ohne der Abrogation des Urteils, wie die Abrogation des Verses bezüglich des fünfmaligen Stillens, welches die Stillmutter zur Milchmutter (Mahram) gegenüber dem Stillkind macht. So wurde dessen Wortlaut abrogiert, jedoch ist das Urteil geblieben. Sowie wie die Abrogation des Verses bezüglich der Steinigung des Ehebrechers und der Ehebrecherin.
  3. Die Abrogation des Urteils ohne der Abrogation der Rezitation, wie die Abrogation des Verses: „Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ [Al-Baqarah, 184], oder wie die Abrogation des Verbotes der Flucht vom Schlachtfeld, wenn der Feind den Muslimen um das Zehnfache oder mehr überlegen ist. So wurde die doppelte Anzahl der Muslime abrogiert.

Ibn 'Atiyah, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte:
„Die vollständige Abrogation ist, dass die Rezitation und das Urteil abrogiert wurden, und das ist zahlreich. Darüber hinaus kann nur die Rezitation abrogiert worden sein und das Urteil nicht, oder es wurde das Urteil abrogiert und die Rezitation nicht. Dabei sind die Rezitation und das Urteil zweierlei Angelegenheiten, sodass es möglich ist, dass das eine unabhängig von dem anderen abrogiert wird.“
[Al-Muharrar al-Wajiz (1/131)]

Schaikh Muhammad 'Abdul 'Adhim az-Zarqani, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
Die im Koran auftretende Abrogation ist von dreierlei Art:

  1. Die Abrogation des Urteils zusammen mit der Rezitation.
    Hierüber sind sich die Fürsprecher der Abrogation unter den Muslime einig. Auf ihr Auftreten weist das hin, was von 'Aischa, möge Allah zufrieden mit ihr sein, gehört wurde, nämlich dass sie sagte: „In dem, was vom Koran herabgesandt wurde, war das bekannte zehnmalige Stillen, durch welches die Stillmutter zur Milchmutter wird (Mahram). Daraufhin wurde dies mit dem bekannten fünfmaligen Stillen abrogiert. Der Gesandte Allahs verstarb und es blieb in dem, was vom Koran rezitiert wird.“

Es ist eine authentische Überlieferung. [Überliefert von Muslim (1452)]

Und selbst wenn die Überlieferung bei 'Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, stehen bleibt (mauquf ist), so ist ihr Urteil dennoch erhoben (marfu'u), da man so etwasnicht nach eigener Meinung behauptet, sondern es eine vorherige Bestätigung erfordert. Und dir ist bereits bekannt, dass der Satz „zehnmalige Stillen, durch welches die Stillmutter zur Milchmutter wird (Mahram)“ weder im Mushaf noch in der Rezitation vorhanden ist. Die Verrichtung der Tat mit ihrer dahinterstehenden Weisheit ist nicht mehr in Kraft. Dadurch ist das Auftreten der Abrogation von der Rezitation zusammen mit der des Urteils bestätigt. Und wenn das Auftreten bestätigt ist, so ist auch sein Möglichsein bestätigt, da das Auftreten der erste Beweis für das Möglichsein ist. Nichtig ist das Dogma derjenigen, welche die Möglichkeit islamrechtlicher Abrogation negieren, wie Abu Muslim ( Al-Asfahani, ein mu'tezilitischer Grundlagengelehrter) und seinesgleichen.

  1. Die Abrogation des Urteils ohne der Abrogation der Rezitation.
    Auf diese Art von Abrogation weisen viele Verse hin. Darunter ist der Vers des Vorausschickens von Almosen für den Propheten, bevor man eine vertraute Beratung mit ihm hat, und das ist Seine, erhaben sei Er, Aussage:

„O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch mit dem Gesandten vertraulich beraten wollt, so schickt eurer vertraulichen Beratung Almosen voraus.“ [Al-Mujadilah, 12], abrogiert durch Seine, erhaben sei Er, Aussage:

„Seid ihr wegen des Gebens von Almosen vor eurer vertraulichen Beratung besorgt? Nun denn, wenn ihr es nicht tut und Allah euch in Seine Barmherzigkeit aufnimmt, dann verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakah und gehorcht Allah und Seinem Gesandten.“ [Al-Mujadilah, 13]

Die Bedeutung ist, dass das Urteil des ersten Verses durch das Urteil des Zweiten abrogiert wurde, wobei die Rezitation beider Verse geblieben ist.
Darunter ist auch Seine, erhaben sei Er, Aussage:

„Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ [Al-Baqarah 2:184] welche durch Seine, erhaben sei Er, folgende Aussage abrogiert wurde:

„Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten.“

[Al-Baqarah, 185]

Mit der Bedeutung, dass das Urteil jenen Verses durch das Urteil dieses Verses aufgehoben wurde, wobei die Rezitation beider Verse, wie man sieht, geblieben ist.

  1. Die Abrogation der Rezitation ohne die des Urteils.
    Auf ihr Auftreten weist das hin, was von 'Umar ibn Al-Khattab und Ubay ibn Al-Ka'b authentisch überliefert wurde, dass sie beiden sagten: „Darunter, was vom Koran herabgesandt wurde, war (der Vers) „Wenn der Greis und die Greisin Ehebruch begehen, so steinigt sie beide.“ Und du weißt, dass dieser Vers sich weder zwischen den zwei Umschlägen des Mushaf befindet, noch auf den Zungen der Koranrezitatoren vorhanden ist, wobei sein Urteil in Kraft geblieben ist und nicht abrogiert wurde.
    Ebenfalls weist auf diese Art der Abrogation jenes hin, was authentisch von Ubay ibn Ka'ab überliefert wurde, dass er sagte: „Die Sura „Al-Ahzab“ war von der Länge der Sura „Al-Baqara“ oder länger.“
    [Überliefert von Abu Dawud At-Tayalisi in seinem „Musnad“ (Nr. 540), Abdurrazzaq in „Al-Musannaf“ (Nr. 5990) und An-Nasa'i in „As-Sunan Al-Kubra“ (Nr. 7150), und seine Überlieferungskette ist authentisch]

Wenngleich, diese große Menge, dessen Rezitation abrogiert wurde, ist sie nicht vollkommen frei von Urteilen bezüglich des Glaubens ('Aqidah), deren Abrogation nicht angenommen werden kann.
Auf das Auftreten von der Abrogation weist ebenfalls das hin, was von Abu Musa al-Asch'ari authentisch überliefert wurde, dass sie es nämlich pflegten, zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, eine Sura von der Länge der Sura „Bara'a“ (At-Taubah) zu rezitieren, wobei sie vergessen wurde (Wir wurden veranlasst sie zu vergessen), außer ein Vers von ihr, welche wäre: „Wenn dem Sohn Adams zwei Täler von Vermögen gehören würden, so würde er ein Drittes begehren. Und nichts kann die Bauchhöhle des Sohn Adams füllen außer der Erde. Und Allah wendet sich in Vergebung demjenigen zu, welche sich in Reue ihm zuwendet.“
[Überliefert von Ahmad (1928), seine Überlieferungskette ist authentisch, und die Überprüfer des „Al-Musnad“ haben ihn als authentisch eingestuft]
[„Manahil Al-'Irfan“ (2/154-155)]

Drittens:
Hinsichtlich der Reihenfolge der Verse, so gibt es einen bestehenden Konsens darüber, dass die Reihenfolge der Verse einer einzelnen Sura „Tauqifi“ ist (nämlich so von Allah und Seinem Gesandten vorgegeben). Dabei wurde dem Ijtihad (selbstständige Urteilsfindung) der Prophetengefährten kein Raum geboten.
Betreffend der Reihenfolge der Suren selbst, so gibt es diesbezüglich einen Meinungsunterschied unter den Gelehrten. Die Mehrheit der Gelehrten vertritt die Ansicht, dass die Reihenfolge durch den Ijtihad der Prophetengefährten, möge Allah zufrieden mit ihnen sein, erfolgt ist, wobei die Anordnung einiger Suren schon zur Zeit des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, vorhanden war. Siehe zur Vertiefung der zwei Fragestellungen die Antwort auf die Frage Nr. (3214)
Was die Namensgebung der Suren anbelangt, so wurden einige vom Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, benannt. Die Benennung anderer Suren ist das Ergebnis des Ijtihad von den Prophetengefährten, möge Allah zufrieden mit ihnen sein.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees wurden gefragt:
„Wer war derjenige, welcher die Suren des Korans benannt hat? War es der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, oder wer?
Sie antworteten:
„Wir kennen keinen Text von dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, welcher auf die Namensgebung aller Suren hinweist. Es gibt jedoch einige authentische Überlieferungen, welche die Namensgebung einiger Suren seitens des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, bestätigen, wie die (Benennung) der Sura „Al-Baqara“ und „Aali 'Imran“. Was den Rest anbetrifft, so ist das Ersichtliche, dass dies durch die Prophetengefährten, möge Allah zufrieden mit ihnen sein, geschehen ist.“
Schaikh 'Abdul'aziz ibn Baz, Schaikh 'Abdurrazzaq 'Afifi, Schaikh 'Abdullah ibn Ghudyan, Schaikh 'Abdullah ibn Qu'ud

Und alles an vorangegangenen Fragestellungen ist in Büchern zu finden, welche das Thema der Koranwissenschaften behandeln, wie „Al-Itqanu„ von As-Suyuti, „Al-Burhan“ von Az-Zarkaschi, „Manahil Al-'Irfan“ von Az-Zarqani.
Und Allah weiß es am besten.

Bestimmungen des Mushaf (Qur'an)
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