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Vom Gläubigen (Muslim) wird gefordert, dass er sich von verbotenen Dingen fernhält, weil er diese im Paradies vorfinden wird. Ist diese Aussage richtig, dass nämlich jede verbotene Sache und jedes im Diesseits verbotene Gelüst/Neigung im Jenseits erlaubt sein werden? Es gibt ja Gelüste wie die gleichgeschlechtliche Liebe, über die gesagt wird, dass sie im Diesseits und Jenseits verboten ist. Wie soll ein Muslim davon Abstand nehmen, wenn er daran verzweifelt, da er sie im Jenseits vorfinden wird? Welchen starken Grund gibt es, diese im Diesseits zu unterlassen?
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Die Aussage „vom Gläubigen (Muslim) wird gefordert, dass es sich von verbotenen Dingen fernhält, weil er diese im Paradies vorfinden wird“ ist nicht richtig, wenn sie allgemein zu verstehen ist. Daher werden wir nicht alles, was uns Allah -erhaben ist Er- (im Diesseits) verboten hat im Jenseits vorfinden. Vielmehr sind einige wenige Dinge davon umfasst, wie das Verbot des Tragens von Seide (für Männer), das Verbot des Trinkens von Berauschendem (Khamr) und das Verbot des Trinkens aus goldenen und silbernen Gefäßen. Diese gewissen Dinge wird der Muslim zwar im Paradies vorfinden, jedoch in einer Form, die Allahs Gunsterweisung entspricht, sowie dieser ewigen Wohnstätte angemessen ist.
Von Abu Hurairah -möge Allah zufrieden mit ihm sein- wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Wer Seide im Diesseits anzieht, wird sie nicht im Jenseits nicht tragen; wer Berauschendes (Khamr) im Diesseits trinkt, wird es nicht im Jenseits trinken; und wer aus einem silbernen oder goldenen Gefäß trinkt, wird im Jenseits nicht daraus trinken.“ Danach sagte er: „Die Kleidung der Paradiesbewohnern, der Trank der Paradiesbewohner und die Gefäße der Paradiesbewohner.“
Überliefert von An-Nasai in „As-Sunan Al-Kubra“ (6869) und von Al-Albani als authentisch (Sahih) eingestuft in „As-Silsilah As-Sahihah“ Nr. (384).
Und wenn etwas Verbotenes (im Diesseits) im Jenseits ein Gleiches hat, so waren einige Gelehrten der Ansicht, dass derjenige, das dieses Verbotene im Diesseits beging, ihm dieses als Strafe im Jenseits verwehrt sein wird, wie beispielsweise Gesang oder Vergnügung mit einer Frau, die ihm verboten ist (sprich nicht seine Ehefrau ist).
[Ende des Zitats aus „Raudatu Al-Muhibbin“ (S. 365-368)]
Was die Homosexualität (unter Frauen oder Männern) anbelangt, so hat Allah das Seinen Dienern im Diesseits verboten, und die Paradiesbewohner sind absolut frei von solchen Abscheulichkeiten.
Und Allah weiß es am besten.