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Was ist das Urteil über das Aufschieben der Segenswünsche für den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, bei der Erwähnung seines Namens?

05-01-2017

Frage 227203

Nehmen wir an, dass man den Namen des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, gehört hat und daraufhin nicht sofort die Segenswünsche für ihn ausgesprochen hat, so was ist das Urteil?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Gelehrten haben bezüglich der Verpflichtung der Aussprache der Segenswünsche für den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, bei der Erwähnung seines Namens, unterschiedliche Ansichten.
Ibn Al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Sie sind sich uneinig darüber, ob es verpflichtend ist die Segenswünsche für ihn, Allahs Segen und Frieden auf ihm, jedes Mal auszusprechen, wenn sein Name erwähnt wird.
So sagten Abu Ja’far At-Tahaawi und Abu ‘Abdillah Al-Hanbali: „Es ist verpflichtend (Wajib) die Segenswünsche für ihn, Allahs Segen und Frieden auf ihm, auszusprechen, und zwar jedes Mal, wenn sein Name erwähnt wurde.
Andere sagten: „Dieses ist gewiss eine erwünschte Sache (Mustahab) und keine Verpflichtung (Fard), deren Unterlassen eine Sünde ist.“

Daraufhin sind ihre Ansichten auseinander gegangen. So sagte eine Gruppe (der Gelehrten), dass das Aussprechen der Segenswünsche, ein einziges Mal im Leben, ausreichend ist, da die Absolutheit des Befehls keine Wiederholung nach sich zieht, so wird dies durch bereits das einmalige Aussprechen verwirklicht. Dieses wird von Abu Hanifa, Malik, Ath-Thauri und Al-Awza’i berichtet. ‘Iyad und Ibn ‘Abdil Barr sagten: „Und dieses ist die Ansicht der Mehrheit (der Gelehrten) der Umma.“

Eine andere Gruppe sagte: „Nein, vielmehr ist es in jedem letzten Taschahhud des Gebetes verpflichtend, und dieses ist die Ansicht von Asch-Schafi’i, Ahmad (in der letzten der zwei überlieferten Aussagen von ihm) und anderen.

Eine Gruppe sagte: „Der Befehl zur Aussprache der Segenswünsche ist eine erwünschte Angelegenheit und keine verpflichtende.““
[Ende des Zitats aus „Jalau Al-Afhami“ (S. 382)]
Die überlieferten Ahadith, welche die Trotzigkeit, das Fernhalten und Elend für denjenigen herbeirufen, welcher bei seiner Erwähnung, Allahs Segen und Frieden auf ihn, keine Segenswünsche für ihn aussprechen, herbeirufen, sowie diese mit Eigenschaften des Geizes und Grobheit beschreiben, sie (die Überlieferungen) stärken die Ansicht jener, welche sagen, dass es verpflichtend ist die Segenswünsche für ihn, Allahs Segen und Frieden auf ihm, auszusprechen, und zwar jedes Mal, wenn sein Name erwähnt wurde.

Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Erniedrigt soll der sein, bei dem ich erwähnt wurde und er die Segenswünsche für mich nicht spricht.“
[Überliefert von At-Tirmidhi (3545), welcher ihn als gut (Hasan) eingestuft hat. Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sunan At-Tirmidhi“ als authentisch (Sahih) eingestuft]
Von Al-Husain ibn Al-‘Ali ibn Abi Talib, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, wird überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Der Geizige ist derjenige, in dessen Anwesenheit ich erwähnt wurde, und er für mich keine Segenswünsche ausspricht.“
[Überliefert von At-Tirmidhi (3546), welcher ihn als gut (Hasan) eingestuft hat.  Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sunan At-Tirmidhi“ als authentisch (Sahih) eingestuft]
Al-Fakihani, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Die Überlieferung („Der Geizige ist derjenige, in dessen Anwesenheit ich erwähnt wurde, und er für mich keine Segenswünsche ausspricht.“) bekräftigt die Ansicht derjenigen, welche sagen, dass das Aussprechen der Segenswünsche für ihn jedes Mal, wenn er erwähnt wurde, verpflichtend ist. Und dieses ist das, wozu ich tendiere.“
[Ende des Zitats aus „Al-Qawlu Al-Badiu’ man dhakartu ‘indehu fa lam yusalli ‘alayya“ (S. 31)

Das ist auch die Ansicht einer Gruppe der Gelehrten. Unter ihnen sind At-Tahaawi von den Hanafiten, At-Turtuschi und Ibn Al-‘Arabi von den Malikiten, Abu ‘Abdillah Al-Halimi und Abu Hamid Al-Isfarabini von den Schafi’iten und Ibn Batta von den Hanbaliten.
[„Al-Mawsu’atu Al-Fiqhiyatu“ (1/2004)]

Zweitens:
Entsprechend der Ansicht, dass man zur Aussprache der Segenswünsche für den Propheten verpflichtet ist, und zwar jedes Mal, wenn sein Name erwähnt wurde, ist es für denjenigen, der seinen, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Namen hört, verbindlich, für ihn die Segenswünsche sofort auszusprechen und dieses nicht aufzuschieben. Der Grund dafür ist, dass dieses eine zeitgebundene ‘Ibada ist, zu ihrer gegebenen Zeit vorgeschrieben und verstreicht mit dem Verstreichen der Zeit.

Darauf weist die äußere Bedeutung des vorangegangenen Hadith
As-Salihi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Die Segenswünsche sollen direkt im Anschluss an seine, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Erwähnung erfolgen, und das Verschieben davon ist zu tadeln.“
[Ende des Zitats aus „Subulu Al-Huda wa Al-Irschad“ (12/421)]

Falls die Zeitspanne zwischen seiner, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Erwähnung und der Aussprache der Segenswünsche lang ist, so ist es eine ‘Ibada, die mit dem Verstreichen ihrer vorgegebenen Zeit verstrichen ist.
Und falls die Zeitspanne dazwischen kurz ist, so ist das unproblematisch.

Falls man es vergisst und die Zeitlücke sich in die Länge zieht und er sich danach erst erinnert und die Segenswünsche für ihn, Allahs Segen und Frieden auf ihm, ausspricht, so ist das ebenfalls unproblematisch.

Dieses ist wie das Gedenken Allahs (Adhkar) nach dem Gebet. Diese sollen direkt nach dem Gebet erfolgen. Wenn (jedoch) die Zeitspanne (dazwischen) sich in die Länge zieht, so verstreicht die Gelegenheit für die Adkhar. Falls es aber eine kurze Zeitlücke ist, so ist dies unproblematisch.

Schaikh Ibn ‘Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Wenn die Zeitspanne zwischen des Gebets und dem Gedenken Allahs (nach dem Gebet) sich in die Länge zieht, so verstreicht auch damit deren Gelegenheit. Die Länge ist dabei eine Frage der Gewohnheit (‘Urf). [Das bedeutet, dass es keinen bestimmten Rahmen hat. Die Bestimmung des Zeitrahmens geht auf den Brauch zurück]
Wenn die Zeitspanne dazwischen kurz ist, wie z.B. wenn dazwischen das Totengebet verrichtet wird, so ist die Gelegenheit dafür nicht verstrichen.“

[Ende des Zitats aus “Scharh ‘Umdati Al-Ahkam“]
Fazit:

Jedem, welcher den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, liebt, ist es Nahe zu legen, dass er die Segenswünsche für den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, jedes Mal ausspricht, wenn sein Name erwähnt wurde.“

Und Allah weiß es am besten.

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