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Der Taqlid und das Befolgen der Beweise und war Ibn Hazm ein Hanbali?

03-10-2018

Frage 23280

Wie kann eine Person kein Muqallid (Blindfolger) sein und gleichzeitig einer der vier Rechtsschulen folgen? Ich frage, weil ich in der Biografie von Ibn Hazm gelesen habe, dass er der Rechtsschule von Imam Ahmad folgt, aber kein Muqallid war. Ich bitte um Erklärung.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Jene, die den Rechtsschulen folgen, befinden sich nicht (alle) auf derselben Stufe. So gibt es unter ihnen den Mujtahid in der Rechtsschule und den Muqallid, der seiner Rechtsschule in nichts widerspricht.

So waren Al-Buwaiti, Al-Muzani, An-Nawawi und Ibn Hajar Anhänger von Imam Asch-Schafi'i, jedoch waren sie Mujtahidun und widersprachen ihrem Imam, wenn ihnen ein Beweis dafür vorlag. Genauso gehörte Ibn 'Abdil-Barr zu den Malikiten, jedoch widersprach er Malik, wenn die richtige Ansicht bei jemand Anderem war. Dasselbe wird über die großen Gelehrten der hanafitischen Imame gesagt, wie Abu Yusuf und Muhammad Asch-Schaibani, und ebenso über die Imame der Hanbaliten, wie Ibn Qudama, Ibn Muflih und weitere.

Dass der Student von einer Rechtsschule lernt bedeutet nicht, dass er aus ihr heraustritt, wenn es sich herausstellt, dass er den Beweis hat. Vielmehr macht so etwas jemand unter den Fanatikern, den es an Religion und Verstand mangelt.

Die Anweisung der großen Imame ist, dass der Student von da lernen soll, wovon sie gelernt haben, und dass sie die Ansicht ihrer Imame an die Wand werfen sollen, wenn die dem Hadith des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- widerspricht.

Abu Hanifa sagte: „Dies ist meine Ansicht. Und wer mit einer besseren Ansicht kommt, so nehmen wir diese an.“

Malik sagte: „Ich bin nur ein Mensch, der sowohl richtig als auch falsch liegen kann. So bemesst meine Aussage nacht dem Koran und der Sunnah.“

Asch-Schafi'i sagte: „Wenn der Hadith authentisch ist, dann werft meine Ansicht gegen die Wand. Und wenn du ein Argument auf dem Weg findest, dann ist das meine Ansicht.“

Ahmad sagte: „Mache weder Taqlid nach mir, noch nach Malik, noch nach Asch-Schafi'i, noch nach Ath-Thauri. Und lerne, so wie wir gelernt haben.“

Er sagte auch: „Mache in deiner Religion keinen Taqlid nach Männern, denn sie sind nicht davor sicher Fehler zu begehen.“

So steht es keinem zu, einem bestimmten Imam blind zu folgen (Taqlid) und nicht von seiner Ansicht abzuweichen. Vielmehr muss man das nehmen, was mit der Wahrheit übereinstimmt, egal ob es der eigene Imam ist oder nicht.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah sagte:
„Keiner muss einer bestimmten Person in allem blind folgen (Taqlid machen), was sie gebietet, verbietet oder als erwünscht erachtet, außer dem Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm. Und noch immer bitten die Muslime ihre Gelehrten um Rechtsurteile und folgen mal dem und mal dem. Und wenn der Muqallid dem Gelehrten in einer Sache oder Ansicht folgt, die er für seine Religion am besten oder als stärker erachtet etc., so ist ihm dies nach Übereinstimmung der Mehrheit der Gelehrten der Muslime erlaubt. Keiner hat dies als verboten erklärt, weder Abu Hanifa, noch Malik, noch Asch-Schafi'i, noch Ahmad.“

Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (23/382).

Der Schaikh und Großgelehrte Sulaiman Ibn 'Abdillah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Es ist für den Gläubigen verpflichtend, wenn ihn Allahs Buch und die Sunnah Seines Gesandten erreicht und er die Bedeutung dessen kennt, danach, in jeder Sache, zu handeln, auch wenn ihm die Leute widersprechen. Denn dies haben uns unser Herr -segensreich und erhaben ist Er- und unser Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- geboten. Und alle Gelehrten waren sich diesbezüglich einig, bis auf die unwissenden Muqallidun und jene unter ihnen, mit einem harten Herzen. Und diese Leute gehören nicht zu den Gelehrten.

Unter anderem haben Abu 'Umar Ibn 'Abdil-Barr und andere den Konsens darüber überliefert, dass diese nicht zu den Gelehrten gehören.“

Aus „Taisir Al-'Aziz Al-Hamid“ (S. 546).

Dementsprechend besteht für den Muslim kein Problem darin, einer bestimmten Rechtsschule zu folgen. Wenn er aber sieht, dass die Wahrheit (in einer Angelegenheit) seiner Rechtsschule widerspricht, dann muss er der Wahrheit folgen.

Zweitens:

Was Ibn Hazm angeht, so war er ein Mujtahid-Imam, hat den Taqlid als verboten erachtet und er folgte keinem der Imame, weder Imam Ahmad noch anderen. Sondern er war der Imam der Dhahiriten zu seiner Zeit bis heute. Wahrscheinlich bezieht sich seine Zuschreibung zu Ahmad - wenn diese Überlieferung authentisch ist - auf Thematiken der Glaubenslehre und des Monotheismus, auch wenn er in Thematiken der Namen und Attribute Allahs vielen Ansichten folgte, die der Ahlu As-Sunnah widersprachen und wagemutig waren.

Seine Biografie kannst du in Siyar A'lam An-Nubalaa' (18/184-212) nachschlagen.

Und Allah weiß es am besten.

Quellen der Gesetzgebung
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