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Ist es erlaubt den Zeitpunkt der Zakah im kommenden Ramadan vorzuziehen, oder nur einen Teil davon, jetzt in dieser Zeit, wenn die Muslime es brauchen? Und wenn sie die Absicht dazu fasst und sie dann im kommenden Ramadan die Zakah vollständig entrichtet, wird dies dann in diesem Fall wie als eine Spende gerechnet? Was ist islamisch gesehen am besten?
Alles Lob gebührt Allah..
Es gibt kein Hindernis den Zeitpunkt der Entrichtung der Zakah vorzuziehen, entsprechend der Mehrheit der Gelehrten.
Der Beweis dafür, dass es erlaubt ist sie vorzuziehen, ist die Überlieferung von Abu 'Ubaid Al-Qasim Ibn Sallam in „Al-Amwal“ (1885), in der 'Ali berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Al-'Abbas hat von der Spende zwei Jahre vorgezogen.“ Al-Albani sagte in „Al-Irwa“ (3/346): „gut (hasan).“
Und in einer anderen Überlieferung berichtete 'Ali, dass Al-'Abbas den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte, ob er die Spende vorziehen kann, bevor das Zakah-Jahr vollständig wird, woraufhin dieser ihm dies erlaubte. Überliefert von At-Tirmidhi (673), Abu Dawud (1624) und Ibn Majah (1795). Schaikh Ahmad Schakir stufte dies in „Tahqiq Al-Musnad“ (822) als authentisch ein.
Es besteht kein Zweifel darin, dass die vertriebenen armen und bedürftigen Muslime und jene, denen ein allgemeines Unglück widerfahren ist, zu den Zakah-Berechtigten gehören. Sie haben das größte Anrecht darauf, aufgrund ihrer schweren Situation.
Die richtige Ansicht der Gelehrten ist, dass es erlaubt die Zakah in ein anderes Land zu befördern.
Siehe die Antwort auf die Frage Nr. 43146 .
Zweitens:
Es ist erlaubt die Zakah vertrauenswürdigen Organisationen zu geben, damit sie diese den Bedürftigen zukommen lassen.
Diese Vertretung ist unter einer Bedingung erlaubt: Diejenigen, die sich darum kümmern, müssen bereit sein die Zakah zu empfangen und den gesamten Betrag für die acht Kategorien der Zakah-Berechtigten auszugeben, über die Allah -erhaben ist Er- sagte: „Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise.“ [At-Taubah:60]
Siehe die Antwort auf die Frage Nr. 46209 .
Und wenn du über die Genauigkeit der Person oder Organisation, die du als Vertreter hinstellst, über Untersuchung der Zakah, hast, oder dass sie es Nicht-Muslimen geben oder für andere Dinge ausgeben, dann sollst du nur eine freiwillige Spende aushändigen. Was die verpflichtende Zakah angeht, so sollst du diese selbst entrichten, bis du sicher bist, dass sie für die richtigen Angelegenheiten ausgegeben wird.
Drittens:
Wenn du jetzt die Absicht fasst die Zakah zu entrichten und es denn im Ramadan wieder tust, dann ist mit der ersten die Pflicht erfüllt und die zweite im Ramadan ist eine freiwillige Handlung. Und wenn es darum geht, ob die Zakah entrichtet werden soll, um eine aktuelle Situation zu decken, oder ob es gelassen werden und die Zakah nicht entrichtet werden soll, bis der Termin eingetroffen ist, dann ist es besser die Zakah vorzuziehen, um den aktuellen Bedarf zu decken.
Und wenn es dir möglich ist mit deinem überschüssigen Geld den Bedarf des Bedürftigen zu decken oder ihn dabei zu helfen, und dies als Spende zu tun, und du dann die Zakah zu ihrer Zeit entrichtest, wenn das Zakah-Jahr vorbei ist, dann ist dies zweifelsohne besser. Hier hast du dann die Eigenschaften des Guten vereint, indem du dabei hilfst mit deinem freiwillig gespendeten Geld eine Notlage zu erleichtern und Notwendigkeiten zu begleichen und dann die Zakah deines Vermögens zu ihrer festgesetzten Zeit entrichtest, und dabei den Segen der Vervielfachung des Lohns im Ramadan erhältst, was im Zakah-Jahr gleichzeitig stattfindet, so wie wir aus der Frage verstanden haben.
Und Allah weiß es am besten.