Unterstützen sie IslamQA

Bitte tragen Sie großzügig dazu bei, die Kontinuität unserer Website - so Allah will - zu gewährleisten.

Eine neue Muslima heiratete einen Muslim ohne Wissen ihrer Eltern

10-04-2017

Frage 48992

Ich bin eine junge Frau aus China. Ich heiratete einen muslimischen Mann aus Libanon, was auch der primäre Hauptgrund meiner Annahme des Islams war. Wir heirateten auf islamische Art und Weise, jedoch wurde die Eheschließung, aufgrund einiger schwieriger Umstände, ohne Wissen unserer beider Familien vollendet. Glauben Sie, dass dieses verboten (Haram) ist? Ich meine, steht es in Widerspruch zum Koran?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn deine Familie sich gegen deine Heirat dieses jungen Mannes sträubt, weil er Muslim ist, und weil sie möchten, dass du einen nichtmuslimischen Mann heiratest, so bist du nicht dazu verpflichtet ihnen Gehorsam zu leisten, und du kannst diesen muslimischen jungen Mann ohne ihr Einverständnis heiraten.

Dir obliegt es auf eine milde Art und Weise sie (deine Eltern) von dieser Ehe (Heirat) zu überzeugen, und ihnen zu erläutern, dass deine Religion es in keinem Fall erlaubt einen Nichtmuslim zu heiraten.
Falls sie sich dieser Heirat widersetzen, weil sie mit dem Charakter, Verhalten oder anderen nichtreligionsgebundenen Angelegenheiten dieses Mannes nicht zufrieden sind, so solltest du dir eher einen anderen Ehemann suchen, mit dem ihr alle zufrieden seid, da dieses zum geziemendem Umgang mit ihnen gehört, welchen Allah den Gläubigen gegenüber seinen nichtmuslimischen Eltern anbefohlen hat, wie Er -erhaben sei Er- es sagte: „Und gehe mit ihnen (begleite sie) im Diesseits in rechtlicher (geziemender) Weise um (Maˈrufan).“ [Luqman 31:15]
At-Tabari sagte:
„Gehe mit ihnen im Diesseits in rechtlicher/geziemender Weise um, mit Gehorsam ihnen gegenüber, solange das für dich keine (negativen) Konsequenzen für deine Beziehung zu deinem Herrn hat, oder (solange) es keine Sünde darstellt.“ [Aus "Jamiˈu Al-Bayani" (18/553)]
Ibn ˈAschur sagte:
„“Al-Maˈruf“, das Geziemende, Rechtliche und Gute ist etwas Anerkanntes und Wohlbekanntes, dass nicht geleugnet werden kann. Es ist somit etwas Gutes. Es bedeutet: Begleite sie, gehe mit ihnen im Diesseits in guter Weise um.“

[Ende des Zitats aus „At-Tahrir At-Tanwir“ (21/161)]
Es besteht kein Zweifel daran, dass dieses den frommen/freundlichen Umgang umfasst, die Konsultation und Rücksprache (mit ihnen) und das Streben nach deren Zufriedenheit. Und falls ihr euch nicht auf einen muslimischen Mann einigen könnt, liegt die Entscheidung in dieser Sache bei dir alleine, und sie haben diesbezüglich keine Macht über dich, da ein Nichtmuslim keine Vormundschaft (Wilaya) über eine muslimische Frau hat, weder in Bezug auf die Heirat, noch bezüglich anderer Angelegenheiten.
Wie auch immer. Es ist jedenfalls erforderlich (verpflichtend), dass bei deiner Eheschließung (Nikah) ein muslimischer Verwandter die Rolle des Vormundes (Wali) übernimmt, und falls es ihn nicht gibt, so soll dich der Vorsitzende des islamischen Zentrums oder der Imam der Moschee verheiraten.

Und Allah weiß es am besten.

Bedingungen de Heirat
Auf der Seite von Islam Q&A anzeigen