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Sie fragt nach den Frauenrechten im Islam

21-02-2017

Frage 70042

Was sind die Rechte der Frau im Islam? Und wie haben sich diese seit dem goldenen Zeitalter des Islam (seit der zweiten Epoche bis zur zwölften Epoche) verändert, falls Veränderungen überhaupt stattgefunden haben.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:
Der Islam hat die Frau gewiss geehrt und ihr Wertschätzung erwiesen. Er hat sie als Mutter geehrt, gegenüber der Sanftmütigkeit, Gehorsam und Güte obligatorisch sind. Er (der Islam) hat ihre Zufriedenheit (Wohlgefälligkeit) an die Zufriedenheit Allahs -erhaben sei Er- gebunden und darüber informiert, dass das Paradies bei ihren Füßen liegt, was bedeutet, dass der naheste Weg zum Paradies durch sie führt. Er hat es verboten, dass man ihr gegenüber undankbar, respektlos und ungehorsam ist, sowie dass man sie erzürnt, selbst wenn es nur durch ein „Uff“ geschehen würde. Er hat ihr Recht gewaltiger gemacht, als das Recht des Vaters und die Fürsorge gegenüber ihr, wenn sie alt und schwach geworden ist, hervorgehoben. All dieses findet sich in zahlreichen Textbelegen aus dem Koran und der prophetischen Tradition (Sunna).

Dazu gehört Seine -erhaben sei Er- Aussage:

„Und Wir haben dem Menschen anbefohlen, gegen seine Eltern gütig zu sein.“ [Al-Ahqaf 46:15]
Und Seine Aussage: „Und dein Herr hat befohlen: "Verehrt keinen außer Ihm, und (erweist) den Eltern Güte. Wenn ein Elternteil oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sage dann nicht »Uff! zu ihnen und fahre sie nicht an, sondern sprich zu ihnen in ehrerbietiger Weise. Und senke für sie in Barmherzigkeit den Flügel der Demut und sprich: Mein Herr, erbarme Dich ihrer (ebenso mitleidig), wie sie mich als Kleines aufgezogen haben.«"
[Al-Isra 17:23,24]
Ibn Majah (2781) überliefert über Mu’awiya Ibn Jaahimata As-Sulami –möge Allah mit ihm zufrieden sein- dass er sagte: „Ich ging zum Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich wollte mit dir in den Jihad (Kampf) ziehen, nach dem Angesicht Allahs und der jenseitigen Wohnstätte damit trachtend.“ Er sagte: „Wehe dir. Ist deine Mutter am leben?“ Ich sagte: „Ja.“ Er sagte: „Kehre zurück und erweise ihr Güte.“ Dann kam ich ihm von der anderen Seite und sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich wollte mit dir in den Jihad ziehen, nach dem Angesicht Allahs und der jenseitigen Wohnstätte damit trachtend.“ Er sagte: „Wehe dir. Ist deine Mutter am leben?“ Ich sagte: „Ja, oh Gesandter Allahs.“ Er sagte: „Kehre zu ihr zurück und erweise ihr Güte.“ Dann kam ich von vorne zu ihm und sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich wollte mit dir in den Jihad ziehen, nach dem Angesicht Allahs und der jenseitigen Wohnstätte damit trachtend.“ Er sagte: „Wehe dir. Ist deine Mutter am leben?“ Ich sagte: „Ja, oh Gesandter Allahs.“ Er sagte: „Wehe dir. Bleib bei ihren Füßen, dort liegt das Paradies.“
Schaikh Al-Albani hat diese Überlieferung in „Sahih Sunan Ibn Majah“ als authentisch eingestuft. Und sie ist auch bei An-Nasaai zu finden, mit dem Ausdruck: „Bleib bei ihr, da das Paradies unter ihren Füßen ist.“

Al-Bukhary (5971) und Muslim (2548) überliefern über Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- dass er sagte: „Ein Mann kam zum Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagte: „Oh Gesandter Allahs, wer von den Menschen hat das größte Anrecht, dass ich ihm Gefolgschaft leiste?“ Er sagte: „Deine Mutter.“ - Er sagte: „Und wer dann?“ – Er sagte: „Und dann, deine Mutter.“ Er sagte: „Und wer dann?“ sagte: „Und dann, deine Mutter.“ Er sagte: „Und wer dann?“ – Er sagte: „Und dann, dein Vater.“
Diese und andere solcher Textbelege, für die es keinen Raum gibt, jetzt erwähnt zu werden.
Der Islam hat es zu den Rechten der Mutter gegenüber ihrem Sohn erklärt, dass er (der Junge, wenn er groß geworden ist) sie finanziell unterstützt, wenn sie das benötigt, solange er dazu in der Lage ist. Aus diesem Grund ist es durch Epochen hindurch dem Islam fremd gewesen, dass eine Frau ins Altersheim gesteckt wird, dass ihr Kind sie aus dem Haus wirft, dass ihr Kind ihr die finanzielle Unterstützung verweigert oder dass sie trotz deren Dasein dazu genötigt ist zu arbeiten, um sich mit Essen und Trinken zu versorgen.
Der Islam hat auch die Frau als Ehefrau geehrt. So hat er den Ehemännern auferlegt, ihnen Gutes zu tun und hat ihnen (den Ehemännern) anbefohlen, gütig mit ihnen zu verkehren. Und er hat uns darüber informiert, dass die Frau die gleichen Rechte wie der man hat, außer dass er eine Stufe über ihr ist, aufgrund seiner Verantwortung bei der Finanzierung des Lebensunterhalts und der Regelung familiärer Angelegenheiten. Und er (der Islam) hat erläutert, dass die besten Muslime jene sind, die am besten mit ihren Ehefrauen umgehen. Und er hat es verboten, dass man gegen ihren Willen, von ihrem Vermögen (Vermögen der Frau) etwas nimmt.
Das verdeutlich unter anderem Seine -erhaben sei Er- Aussage: „und verkehrt in Billigkeit mit ihnen;“[An-Nisa 4:19]
Und Seine Aussage: „Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und Allah ist Allmächtig, Allweise.“ [Al-Baqara 2:228]

Und seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage: „Seid gütig zu den Frauen.“
[Überliefert von Al-Bukhary (3331) und Muslim (1468)]
Und seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage: „Der beste von euch ist derjenige, der am gütigsten zu seiner Ehefrau (Familie) ist und ich bin der gütigste zu meiner Familie.“
[Überliefert von At-Tirmidhi (3895), Ibn Majah (1977). Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sahih At-Tirmidhi“ als authentisch eingestuft]
Er hat sie als Tochter geehrt, so spornt er zu ihrer Erziehung und Bildung an und er hat für die Erziehung der Töchter einen gewaltigen Lohn vorgesehen. Darunter ist seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage: „Wer sich um zwei Mädchen kümmert, bis sie das Erwachsenenalter erreicht haben, kommt am letzten Tag, wobei ich und er (so sind), und er hielt seine Finger zusammen.“ [Überliefert von Muslim (2631)]
Ibn Majah (3669) überliefert über ‘Uqba Ibn ‘Arin -möge Allah mit ihm zufrieden sein- dass er sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs –Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen: „Wer drei Töchter hat und geduldig mit ihnen ist, sie ernährt, tränkt und von seinem Reichtum (Vermögen) bekleidet, so werden sie am letzten Tag seine Abschirmung vor dem Feuer sein.“
[Schaikh al Al-Albani hat ihn in „Sahih Ibn Majah“ als authentisch (Sahih) eingestuft]
Der Islam hat die Frau als Schwester und Tante geehrt, so hat er es angeordnet die Verwandschaftsbande zu pflegen und spornt dazu an, und in vielen Textbelegen verbat er es, dass man sie unterbricht. Dazu gehört seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage: „Oh ihr Menschen, verbreitet den Friedensgruß, speist (die Bedürftigen), haltet die Verwandschaftsbande intakt und verrichtet des Nachts das Gebet, während die Menschen schlafen, so werdet ihr das Paradies mit Salam (in Frieden) betreten.“
[Überliefert von Ibn Majah (3251) und von Schaikh Al-Albani in „Sahih Ibn Majah“ als authentisch eingestuft]
Und Al-Bukhary (5988) überliefert über den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dass er sagte: „Allah -erhaben sei Er- sagte über die Verwandschaftsbande: „Wer dich verbindet, so verbinde Ich ihn (unterstütze Ich ihn). Und wer dich trennt, so trenne Ich ihn ab.“

Manchmal trifft dies alles auf eine einzige Frau zu, indem sie eine Ehefrau ist, Tochter, Mutter, Schwester und Tante, so dass sie von all diesen Seiten allesamt geehrt wird.
Abschließend:
Der Islam hat die Ehre (und das Ansehen) der Frau erhoben und hat sie, in den meisten Regelungen (Angelegenheiten) dem Mann gleichgesetzt. So ist ihr, genauso wie ihm, der Glaube (Iman) und der Gehorsam anbefohlen und sie sind bezüglich der Belohnung im Jenseits gleichgesetzt. Sie genießt Redefreiheit, erteilt Ratschläge, gebietet das Gute und verwehrt das Verwerfliche und ruft zu Allah auf. Sie hat Recht auf Besitz (Vermögen). Sie verkauft und kauft, vererbt, spendet und schenkt. Keinem ist es erlaubt ohne ihr Einverständnis von ihrem Vermögen zu nehmen. Sie hat das Recht auf ein ehrenvolles Leben. Es darf ihr weder Aggression noch Unrecht angetan werden. Sie hat (auch) das Recht auf Bildung. Sie ist sogar verpflichtet das zu lernen, was sie für ihre Religion benötigt.

Wer die Frauenrechte im Islam mit denen vergleicht, die sie davor hatte, in der vorislamischen Zeit,oder in anderen Zivilisationen, so wird er sehen, dass es wahr ist, was wir gesagt haben. Wir sind sogar der festen Meinung, dass der Frau niemals das Maß an Wertschätzung (und Ehre) entgegengebracht wurde, wie es ihr der Islam zugestanden hat.

Wir brauchen nicht die Situation der Frau in der griechischen, persischen oder jüdischen Gesellschaft zu erwähnen. Sogar die christlichen Gesellschaften hatten eine schlechte Haltung (Einstellung) gegenüber der Frau. So sind die Theologen im „Konzil von Makun“ zusammengekommen, um über die Frage zu diskutieren, ob die Frau bloß ein Körper ist, oder Körper und Seele hat. Sie gelangten zu der Ansicht, dass sie nicht jene Seele besitzt, die errettet werden kann. Dabei haben sie lediglich Maria (Maryam) ausgenommen -Friede sei auf ihr.

Die Franzosen hielten im Jahre 586 n.Chr. eine Konferenz darüber ab, ob die Frau eine Seele besitzt oder nicht und ob sie im Falle, dass sie eine Seele hat, diese Seele tierischer Natur ist oder menschlich. Am Ende entschieden sie, dass sie ein Mensch ist, jedoch nur erschaffen, um dem Mann untertänig zu sein.
Während der Herrschaft von Henri VIII hat das englische Parlament beschlossen, dass die Frau „Das Neue Testament“ nicht lesen darf, da sie als unrein angesehen wurde.
Bis ins Jahr 1805 hat das englische Gesetz dem Mann gestattet sich eine Frau käuflich zu erwerben und dabei beschlossen sie den Preis von 6 Pennies.

In der heutigen (modernen) Zeit wird die Frau, nachdem sie 18 geworden ist, (aus dem Haus) geworfen, auf dass sie einer Beschäftigung nachgeht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Und falls sie das nicht macht, so bleibt sie zu Hause, doch bezahlt sie ihren Eltern Miete für ihr Zimmer, sowie für die Lebensmittel und das Waschen der Kleidung!
Siehe dazu „‘Awdatu Al-Hijab“ (47/2-56)
Wie kann man dann den Islam, welcher Sanftmut, Güte, Wertschätzung (Ehrung) und finanzielle Unterstützung ihr gegenüber anbefohlen hat, mit etwas vergleichen?

Zweitens:
Was die Veränderung dieser Gesetze durch die Zeit hindurch anbelangt, so hat es sich prinzipiell und theoretisch nicht verändert. Was die Implementierung angeht, so gibt es keinen Zweifel darüber, dass die Muslime im goldenen Zeitalter des Islam, die Implementierung der Gesetze ihres Herrn stärker ausgeübt haben. Zu den Regeln dieser Gesetzgebung gehört: Die Sanftmütigkeit gegenüber der Mutter, die Güte gegenüber der Ehefrau, der Tochter, der Schwester und den Frauen im Allgemeinen. Je mehr die Religiosität abnimmt, desto mangelhafter ist die Etablierung dieser Rechte. Es wird jedoch bis zum letzten Tag immer eine Gruppe geben, die an ihrer Religion festhält und die Gesetzgebung ihres Herrn implementiert. Und diese Menschen sind am ehesten diejenigen, die der Frau ihre Wertschätzung erweisen und ihr ihre Rechte zusichern.
Trotz der schwachen Religiosität vieler Muslime heute, behielt die Frau ihren Rang und Stellung, als Mutter, Tochter, Schwester, während wir einsehen, dass es bei einigen Menschen Unzulänglichkeiten, Unrecht und Aggression gegenüber den Rechten der Frauen gibt, und dabei ist jeder für sich selbst verantwortlich.

Und Allah weiß es am besten.

Nicht-Muslime zum Islam rufen
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