Freitag 10 Shawwaal 1445 - 19 April 2024
German

Ein Student des Wissens leitet Rechtsurteile der Gelehrten, als Antwort auf die Fragen der Leute, weiter und ist sich über dessen Urteil unsicher.

Frage

Ich bin ein Anfänger im Studieren des Wissens und lebe im Königreich (Saudi-Arabien). Ich habe einige Verwandte in Syrien, die Fragen stellen und verlangen nach einer Antwort (bezüglich ihrer Fragen) zu suchen, so bemühe ich mich mit der Suche danach, wie beispielsweise nach dem Witr-Gebet und leite eure Rechtsurteile diesbezüglich weiter. Und sie fragen nach dem Urteil des Hijab und dessen Beweise, worauf ich ihnen die Rechtsurteile von Gelehrten, wie Schaikh Ibn Baz und Schaikh Ibn 'Uthaimin weiterleite. Und sie stellen Fragen über einfache Dinge und ich suche danach und frage die Gelehrten, um ihnen die Antwort zu schicken und berichte ihnen über die Art und Weise des Gebets des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, um das Wissen zu verbreiten. Und zu ihren meisten Fragen leite ich ihnen Eure Rechtsurteile und die von Islamweb weiter. Ist diese Art der Antwort auf jede Frage eine gute Sache? Denn manchmal kommen Einflüsterungen, … und von jetzt an leite ich weiter, sage und suche ich, wobei ich schnell sage, wenn ich etwas nicht weiß: „Ich weiß es nicht“, ohne mich dabei zurückzuhalten und sie stellen manchmal viele Fragen. Was ist nun Ihre Meinung? Wobei ich im Internet nur nach sicheren Antworten suche und nur etwas weiterleite, wenn ich mich darüber vergewissert habe.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Möge Allah dir dein Interesse dafür deine Religion zu lernen und es den Menschen zu lehren mit Gutem vergelten. Wir bringen dir die frohe Botschaft, dass, wenn deine Absicht rein für Allah -erhaben ist Er- ist, dass du dafür reichlich Lohn erlangen wirst. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Gewiss, Allah, Seine Engel und die Bewohner der Himmel und Erden, selbst die Ameise in ihrer Höhle und der Wal, beten für denjenigen, der den Menschen Gutes lehrt.“ Überliefert von At-Tirmidhi (2609) und Al-Albaani stufte dies in „Sahih Al-Jami'“ (1838) als authentisch ein.

Zweitens:

Es besteht für dich kein Problem darin den Anderen das weiterzuleiten, was du an Wissen erlangt hast, unter folgenden Voraussetzungen:

- Du musst dich über die Thematiken vergewissern und sie aus den vertrauenswürdigen Quellen des Wissens weiterleiten.

- Du musst dich vergewissern/sicher sein, dass du das, was du weiterleitest, auch richtig verstanden hast, so dass du beim Weiterleiten keinen Fehler begehst.

Und für denjenigen, der das Wissen weiterleitet, ist nicht vorausgesetzt, dass er ein Mujtahid-Gelehrter sein soll, aber, dass er verstehen muss, was er weiterleitet, so wie 'Umar Ibn Al-Khattab -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „O ihr Menschen, ich werde euch etwas sagen. Wer es versteht und sich dessen bewusst wird, so soll er es dort weitererzählen, wo ihn sein Reitkamel hinbringt. Und wer befürchtet es nicht zu verstehen, so erlaube ich keinem über mich zu lügen.“ Überliefert von Al-Bukhary (6830).

Ibn Battaal -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„„Wer es versteht und sich dessen bewusst wird, so soll er es weitererzählen“, bedeutet entsprechend dem, was man versteht und wessen man sich bewusst wird.

Daraus entnimmt man auch, dass diejenigen, die im Wissen genau sind und es verstehen, es weitervermitteln und verbreiten sollen.

Und seine Aussage: „Und wer befürchtet es nicht zu verstehen, so erlaube ich keinem über mich zu lügen“, ist ein Verbot an jene, die wenig bis kein Wissen über den Hadith, mit dem, was sie weder gelernt noch genau kennen, haben.“ Aus „Scharh Sahih Al-Bukhary“ (459/8).

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragte:

„Was ist das Urteil darüber ein Rechtsurteil zu geben, wenn man das Rechtsurteil einer Frage von einem Schaikh unter den großen Gelehrten kennt?“

Er antwortete:

„Es besteht kein Problem darin ein Rechtsurteil mit der Aussage einiger Gelehrten zu geben, denen man vertraut. Jedoch soll die Form des Rechtsurteils sein zu sagen: „Der Soundso sagte das und jenes“, wenn du von seiner Aussage aber überzeugt bist und davon, dass diese Art, über die du befragt wurdest, dieselbe ist, welche der Gelehrte meinte.

Wenn man damit aber entschieden ein Rechtsurteil gibt, so geziemt sich dies nicht, denn wenn du es entschieden gibst, so schreibst du das Rechtsurteil dir selbst zu, doch wenn du es von jemand anderem weiterleitest, so bist du lediglich ein Überlieferer und von der Verantwortung dieses Rechtsurteils und davor, dass dir etwas zugeschrieben wird, wofür du nicht geeignet bist, sicher.

Denn der Mensch, der den Gelehrten folgt, sollte die Aussage dem zuschreiben, dem er folgt und nicht sich selbst. Im Gegensatz dazu verhält es sich mit demjenigen, der über das Urteil einer Thematik den Koran und die Sunnah als Beweis anführt und zu denjenigen gehört, die für die Beweisführung geeignet sind. Demnach besteht kein Problem darin, dass man ein Rechtsurteil gibt und die Sache sich selbst zuschreibt.“

[Aus „Majmu' Fatawa wa Rasa'il Al-'Uthaimin“ (409/26)]

Wenn du in der Lage bist die Frage, die dir gestellt wurde, und die Antwort, welche du von den Worten der Gelehrten erlangt hast, einem dir nahen Schaikh oder einem fortgeschrittenen Studenten des Wissens vorzuzeigen, damit er dich beruhigen kann, dass dein Verständnis richtig ist und damit die Antwort der Art und Weise des Befragten übereinstimmt, so ist es besser und sicherer für dich. Doch wenn dir dies nicht möglich ist, dann lasse einen Nutzen von den Worten der Gelehrten, von dem du überzeugt bist, nicht verloren gehen, weil du vor etwas Angst hast.

Siehe die Antwort auf die Frage Nr. 103895.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A