Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
German

Der Islam löscht die Sünden, die vor ihm gewesen sind, aus

Frage

Ein Bruder von uns ist vor kurzer Zeit Muslim geworden. In seiner Zeit vor dem Islam (Jahiliya) hat er durch Drogenhandel viel Geld verdient. Er nahm dieses große Vermögen mit (in den Islam) und erbaute eine große Bücherei und finanzierte damit auch seine Heirat. In diesen letzten Tagen wurde er darüber informiert, dass es ihm nicht erlaubt ist von diesem Vermögen zu spenden, da Allah der Gute ist und auch nur das Gute annimmt. Daher fragt er, was er mit diesem Vermögen machen muss und wie die Richtigkeit dieser Aussage ist?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:
Wir danken Allah, welcher ihn zum Islam rechtgeleitet hat. Und wir bitten Allah, gepriesen sei Er, dass er ihn im Glauben festigt und ihm Erfolg in dem gewährt, worin Gutes für sein Diesseits und Jenseits ist.

Zweitens:

Zu der Gnade und Barmherzigkeit Allahs gehört es, dass Er den Islam zum Auslöscher aller Sünden und Ungehorsamkeiten, welche vor ihm getan wurden, gemacht hat. Wenn dann ein Nichtmuslim (Kafir) den Islam annimmt, so vergibt ihm Allah das, was er in der Zeit seines Unglaubens getan hat, und er wird somit frei von jeglicher Sünde.

Imam Muslim (121) überlieferte von 'Amr Ibn Al-'As, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass er sagte: „Als Allah den Islam in mein Herz gesetzt hat, kam ich zum Gesandten Allahs, Allah Segen und Frieden auf ihm, und sagte: „Streckt deine Hand aus damit ich dir den Treueschwur leiste.“ So streckte er seine Hand aus. Er sagte: „Ich zog dann meine Hand zurück.“ Er sagte: „Was ist mit dir O 'Amr?“ Er sagte: „Ich sagte: „Ich will eine Bedingung stellen.““ Er sagte: „Was möchtest du als Bedingung aufstellen?“ „Dass mir vergeben wird.“ Er sagte: „Wusstest du denn nicht, dass der Islam das löscht, was vor ihm gewesen ist?““

An-Nawawi sagte in „Scharh Muslim“: „dass der Islam das löscht, was vor ihm gewesen ist“ - bedeutet: Er lässt es untergehen und radiert seine Spuren aus.“
Schaikh Ibn 'Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde eine ähnliche Frage gestellt, in Bezug auf jemanden, der vor dem Islam, ein Vermögen durch Drogenhandel verdient hat. So antwortete er:
„Wir sagen zu diesem Bruder, dem Allah durch den Islam eine Gnade erwiesen hat, nachdem er ein  verbotenes (Haram) Vermögen verdient hat: Freue dich, da dieses Vermögen dir nun erlaubt ist (Halal), und du trägst dafür keine Sünde, weder dafür, dass du es behältst, noch wenn du davon spenden würdest. Dieses, da Allah, erhaben sei Er, in Seinem edlen Buch sagte:

„Sprich zu denen, die ungläubig sind, dass ihnen das Vergangene verziehen wird, wenn sie (von ihrem Unglauben) absehen; kehren sie aber (zum Unglauben) zurück, dann wahrlich, ist das Beispiel der Früheren schon dagewesen.“

[Al-Anfal 8:38]

Das bedeutet: Alles was vorangegangen ist. Und dieses „was“ (Ma) steht hier für das Allgemeine, weil es ein Relativpronomen ist. Daher bedeutet es: Alles was vorausgegangen ist, ist ihm damit vergeben. Das  Vermögen, welches er seinem Besitzer durch Gewalt weggenommen hat, so muss er es ihm zurückgeben. Was das Vermögen anbelangt, was er auf dem Weg von Verträgen (gegenseitiger Zustimmung) zwischen Menschen verdient hat, selbst wenn es verboten war (Haram), wie jenes, was durch Wucher (Zinsen, Riba) verdient wurde, oder Drogenhandel und anderes, so ist es ihm erlaubt (Halal), nachdem er den Islam angenommen hat. Dies aufgrund der Seiner Aussage, erhaben sei Er:

„Sprich zu denen, die ungläubig sind, dass ihnen das Vergangene verziehen wird“ 

[Al-Anfal 8:38]
Und der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte ebenfalls zu 'Amr Ibn Al-'As, als er den Islam angenommen hat: „Wusstest du denn nicht, dass der Islam das löscht, was vor ihm gewesen ist?“

Viele der Nichtmuslime (Kuffar) haben den Islam angenommen, wobei sie vorher Muslime getötet haben. Nichtsdestotrotz werden sie für das, was sie taten, nicht zur Verantwortung gezogen. Berichtet daher diesem Bruder, dass sein Vermögen ihm erlaubt ist (Halal), und dass es nichts dagegen einzuwenden gibt. So soll er davon spenden und heiraten. Was jene Aussage anbelangt, welche ihm gemacht wurde, dass es ihm nicht erlaubt wäre davon zu spenden, so hat diese Aussage keine Grundlage.“
[Ende des Zitats aus „Liqa'at Al-Bab Al-Maftu“ (373-374)]
Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A