Sonntag 28 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 29 Dezember 2024
German

Das Urteil darüber, dass der Nichtmuslim (Kafir) den Mushaf berührt

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Herausgabedatum : 21-09-2018

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Frage

Ich hörte einen Prediger in China sagen: „Der Muslim darf im unreinen Zustand (ohne Taharah) den Mushaf nicht berühren. Was den Nichtmuslim anbelangt, so ist ihm dieses gestattet, um sich über den Islam informieren zu können.“ Ist diese Aussage richtig?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Jemandem, der sich im unreinen Zustand befindet, ist es nicht erlaubt den Mushaf zu berühren. Dies aufgrund des Briefes von ˈAmr Ibn Hazm, welchen der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- der jemenitischen Bevölkerung geschrieben hat und worin steht, dass der Qurˈan im unreinen Zustand nicht berührt werden darf. Dies überlieferten Malik (468), Ibn Majah (793) und Al-Bayhaqi (1/87).

Al-Hafidh Ibn Hajar sagte: „Die erwähnte Überlieferung bezüglich des Briefes hat eine Gruppe der Imame als authentisch erklärt, und zwar nicht aufgrund der Überlieferungskette, sondern aufgrund des Bekanntheitsgrades. Asch-Schafiˈi sagte in seiner Abhandlung: „Diese Überlieferung wurde von ihnen nicht akzeptiert, bis bestätigt wurde, dass der Brief vom Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- stammt.“

Ibn ˈAbdilbarr sagte:
„Dieser Brief ist unter den Historikern allbekannt. Sein Inhalt ist bei den Gelehrten derart bekannt, dass er aufgrund dieser Bekanntheit keine Überlieferungskette benötigt, weil er bezüglich seiner Kenntnis und Akzeptanz seitens der Menschen, wie eine Mutawatir-Überlieferung ist.“

[At-Takhlis Al-Habir (4/17)]
Die Überlieferung wurde von Shaikh Al-Albani in „Irwau-l-Ghalil“ (1/158)als authentisch (Sahih) eingestuft.

Dieses umfasst die große und kleine Unreinheit. Der Nichtmuslim (Kafir) ist in seiner Gänze (moralisch) unrein. Wenn er sich im unreinen Zustand aufgrund des Beischlafs befindet, so nimmt er keine Ganzkörperwaschung (Ghusl) vor. Und auch wenn er sich reinigen würde, so wäre seine Ganzkörperwaschung ungültig.
Aus diesem Grund vertritt die Mehrheit (Jumhur) der Rechtgelehrten die Ansicht, dass der Nichtmuslim den Mushaf nicht berühren darf, und man ihm dieses auch nicht ermöglichen darf. Und er verdient es eher, dass es ihm verboten ist, als einem Muslim, weil beim ihm zu befürchten ist, dass er dass missachtungsvoll macht. Aus diesem Grund verbat der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, dass man auf der Reise in das Land des Feindes einen Quran (Mushaf) mit sich nimmt. Dies überlieferten Al-Bukhary (2990) und Muslim (1869) vonˈAbdillah Ibn ˈUmar -möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein-, der sagte, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- es verbat, dass man sich auf der Reise in das Land des Feindes begibt und den Qurˈan mit sich nimmt.“
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmuˈ“ (2/85):
„Unsere Gefährten sagten: „Dem Nichtmuslim (Kafir) ist es nicht verboten den Quran zu hören, aber den Mushaf zu anzufassen.“ [Ende des Zitats]

Und Ar-Ramli sagte:
„Dem Nichtmuslim ist es verboten seine Hand auf den Mushaf zu legen, um ihn (in Buchform) zu binden, wie es Ibn ˈAbdussalam sagte. Und das selbst dann, wenn erhofft wird, dass er den Islam annimmt.“ [Ende des Zitats aus „Nihayatu-l-Muhtaj“ (3/389)] 

Al-Baji sagte in „Al-Muntaqa“ (3/165):
„Selbst wenn ein Nichtmuslim sich wünschen würde, dass man ihm einen Mushaf zuschickt, um ihn zu lesen und darüber nachzudenken, so wird ihm dieser nicht zugeschickt, weil er (der Nichtmuslim) unrein ist, nach dem Beischlaf ungewaschen (unrein) (ohne Ghusl). Es ist ihm nicht erlaubt den Mushaf zu berühren, noch ist es jemandem erlaubt ihm einen zu überreichen. Dies erwähnte Ibn Al-Majaschaun.“ [Ende des Zitats] 

In „Al-Mawsuˈat Al-Fiqhiyyah“ wurde angeführt:
„Das Berühren des Mushafs seitens des Nichtmuslims und seine Arbeit bei der Reproduktion und Herstellung der Mushaf-Bücher: „Dem Nichtmuslim ist das Berühren des Mushafs nicht erlaubt, so wie es dem Muslim im unreinen Zustand nach dem Beischlaf (Janabah) nicht erlaubt ist. Der Nichtmuslim verdient es am ehesten, dass es ihm verboten ist.“ [Ende des Zitats]
Darin wurde auch gesagt:
„Die Malikiten, Schafiˈiten, Hanbaliten und Abu Yusuf von den Hanafiten vertraten die Ansicht, dass der Nichtmuslim den Mushaf nicht berühren darf, weil darin eine Art Missachtung gegenüber dem Mushaf ausgedrückt wird.

Und Muhammad Ibnu-l-Hasan sagte: „Es ist unproblematisch, dass der Nichtmuslim den Mushaf berührt, wenn er vorher die Ganzkörperwaschung vorgenommen hat, weil der Verbotsgrund der unreine Zustand ist, der durch die Ganzkörperwaschung aufgehoben wurde. Es bleibt dann nur noch die Unreinheit seines Glaubens, die sich in seinem Herzen befindet und nicht auf seiner Hand.“ [Ende des Zitats] 

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Was ist das Urteil bezüglich des Anfassens vom Mushafs seitens eines Christen, sowie bezüglich des Berührens der ungefähren Übersetzung des edlen Qurˈans?“
Er antwortete:
„Diesbezüglich gibt es einen Rechtsstreit unter den Gelehrten. Bekannt bei den Gelehrten ist, dass der Christ, Jude und sonstige Nichtmuslime den Mushaf nicht berühren dürfen, weil der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verbat, dass man sich mit dem Quran auf die Reise in das Land des Feindes begibt und sagte: „Damit ihn ihre Hände nicht erreichen.“ Somit weist dies darauf hin, dass ihnen diese Möglichkeit nicht geboten werden darf. Jedoch darf ihnen die Möglichkeit eröffnet werden seiner Rezitation zuzuhören. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und wenn jemand dich von den Götzendiener um Schutz bittet, dann gewähre ihm Schutz, bis er das Wort Allahs hört.“ (At-Taubah 9:6)
Das bedeutet, dass er ihnen vorrezitiert werden darf und sie zuhören, aber er darf ihnen nicht gegeben werden.
Einige Gelehrten vertraten die Ansicht, dass dies erlaubt ist, wenn man sich davon erhofft, dass der Nichtmuslim den Islam annimmt. Als Argument führen sie dafür an, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- einen Brief an Herakleios, den Kaiser von Rom, sandte, in dem die Worte Allahs -majestätisch und mächtig ist Er- zu lesen waren: „Sag: O Leute der Schrift, kommt her zu einem zwischen uns und euch gleichen Wort: dass wir niemandem dienen außer Allah und Ihm nichts beigesellen und sich nicht die einen von uns die anderen zu Herren außer Allah nehmen. Doch wenn sie sich abkehren, dann sagt: Bezeugt, dass wir (Allah) ergeben sind.“ (Alu ˈImran 3:64)
Sie sagten: „Dieser gewaltige Vers ist ein Vers aus dem Buche Allahs, und doch hat er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ihn an Herakleios geschrieben.

Richtig ist, dass dies kein gültiges Argument ist, sondern nur darauf hinweist, dass es erlaubt ist ein zwei Verse aus dem Buche Allahs niederzuschreiben. Was das Überreichen eines Mushafs anbelangt, so ist dies nicht vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- authentisch überliefert worden.

Was die ungefähre Übersetzung der Bedeutung  des Qurans anbelangt, so gibt es nichts dagegen zu sagen, dass der Nichtmuslim diese anfasst, weil die Übersetzung die Funktion einer Erläuterung hat und nicht der wirkliche Quran ist. Die Übersetzung ist die Erläuterung der Bedeutung des Qurans. Und wenn der Nichtmuslim sie berührt, oder jemand anderer, der im unreinen Zustand, so ist das nicht unproblematisch, weil sie (die Übersetzung) im Urteil dem Quran nicht gleichzusetzen ist. Das Urteil bezüglich des Qurans bezieht sich auf den in der arabischen Sprache niedergeschriebenen Qurantext alleine, ohne Erläuterung. Wenn die Übersetzung jedoch dabei ist, so fällt es unter das Urteil der Quranerläuterung, die seitens einer Person im unreinen Zustand, sei sie Muslim oder Nichtmuslim, getragen werden darf. Es gilt nicht als der Quran in seiner Buchform, sondern zählt zu den Erläuterungen.“

[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Fatawa Schaikh Ibn Baz“ (24/340)]

Hieraus entnehmen wir, dass es dem Nichtmuslim erlaubt ist die Übersetzung zu berühren, weil die Übersetzung nicht Quran ist. Wenn man ihn nun zum Islam einladen möchte, so gibt man ihm eine Übersetzung der Bedeutung des edlen Qurans.
Siehe die Antwort auf die Frage Nr. (96646)
Möge Allah uns allen Erfolg gewähren das zu tun, was Er liebt und womit Er zufrieden ist.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A