Alles Lob gebührt Allah..
Diese Frage beinhaltet zwei Themen:
- Die Bid'ah - Eine Neuerung (in der Religion).
- Der Shirk - Die Beigesellung Allahs.
Die Bid'ah - Eine Neuerung (in der Religion)
Dieses Thema umfasst drei Punkte:
- Die Definition der Neuerung
- Ihre Unterteilungen
- Das Urteil über denjenigen, der eine Erneuerung begeht - wird er dadurch ungläubig oder nicht?
Die Definition der Neuerung
Shaikh Muhammad bin Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Neuerung im religiösen Kontext ist definiert als 'Die Anbetung Allahs mit dem, was Allah nicht vorgeschrieben hat'. Oder man könnte sagen, es ist 'Die Anbetung Allahs auf eine Weise, die weder der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - noch seine rechtgeleiteten Nachfolger (die Kalifen) praktiziert haben.'
(Diese) erste Definition ist aus der Aussage Allahs - erhaben ist Er - zu entnehmen: „Oder haben sie (etwa) Teilhaber, die ihnen als Religion festgelegt haben, was Allah nicht erlaubt hat?” (Ash-Shura:21)
Die zweite Definition stammt aus der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Euch obliegt meine Sunnah und die Sunnah der rechtschaffenen, rechtgeleiteten Kalifen nach mir. Haltet daran fest und beißt darauf fest mit euren Zähnen. Und wehe euch vor den neu eingeführten Angelegenheiten.“
Wer Allah mit etwas (d.h. auf eine Art und Weise) anbetet, das Allah nicht vorgeschrieben hat, oder mit etwas, das weder der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - noch seine rechtschaffenen Kalifen getan haben, so ist er jemand, der eine Neuerung in der Religion eingeführt hat (arab. Mubtadi‘), egal ob diese Anbetung sich auf die Namen und Eigenschaften Allahs oder auf die Gesetze und Vorschriften bezieht.
Die gewöhnlichen Angelegenheiten, die der Gewohnheit und dem Brauch folgen, werden nicht als Neuerung im religiösen Kontext bezeichnet, auch wenn sie in der Sprache als Neuerung bezeichnet werden könnten. Sie sind jedoch keine religiöse Neuerung und gehören nicht zu den Dingen, vor denen der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - gewarnt hat.
Und niemals gibt es eine gute Neuerung im religiösen Kontext.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Majmu‘ Fatawa Ibn Uthaimin“ (Band 2, S. 291).
Die Einteilung der Neuerung
Die Neuerung wird in zwei Kategorien unterteilt:
Erstens: Bid'ah Mukaffirah - Die Neuerung, die großen Unglauben (arab. Al-Kufr Al-Akbar) darstellt.
Zweitens: Bid'ah ghayr Mukaffirah - Die Neuerung, die keinen großen Unglauben darstellt.
Wenn du nun fragst: ‘Was ist der Unterschied zwischen der Bid'ah Mukaffirah und der Bid'ah ghayr Mukaffirah?‘
Die Definition der Bid'ah Mukaffirah
So lautete die Antwort:
Ash-Shaikh Hafizh Al-Hakami - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Definition der Bid’ah Mukaffirah ist, dass jemand etwas leugnet, das im islamischen Recht allgemein anerkannt, mehrfach überliefert und Teil des Wissens über die Religion ist, das notwendigerweise gewusst werden muss, sei es durch Leugnung eines verpflichtenden Gebots, die Verpflichtung von etwas, was nicht (durch Allah) verpflichtet wurde, das Erlauben von Verbotenem oder das Verboten von Erlaubtem, oder der Glaube an eine Vorstellung über Allah, Seinen Gesandten und Sein Buch, die weit über das hinausgeht, was ihnen zusteht, sei es in Form von Ablehnung oder Bestätigung. Denn dies stellt eine Leugnung des Qurans und dessen dar, was Allah durch Seinen Gesandten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - gesandt hat.
Wie die Neuerung der Jahmiyyah in der Leugnung der Eigenschaften Allahs - mächtig und majestätisch ist Er -, die Aussage, dass der Quran erschaffen sei, oder das jegliche Eigenschaft Allahs erschaffen seien; (oder ebenso) wie die Innovation der Qadariyya in der Leugnung des Wissens und der Taten Allahs; und wie die Innovation der Mujassima, die Allah - erhaben ist Er - mit Seiner Schöpfung vergleichen. Und weitere.
Die Definition der Bid'ah ghayr Mukaffirah
Die zweite Einteilung: Die Neuerung, die einen nicht zum Ungläubigen macht - und ihr Kriterium ist, dass sie nicht mit einer Leugnung des Qurans oder etwas, mit dem Allah seine Gesandten gesandt hat, verbunden ist.
Wie die Innovationen der Umayyaden - die von den angesehenen Gefährten (des Propheten) abgelehnt wurden und nicht billigten, ohne sie jedoch dafür zu Ungläubigen zu erklären oder von ihrem Treueschwur (arab. Bay’ah) abzuziehen -, wie das Hinauszögern einiger Gebete auf das Ende ihrer Zeit, das Vorziehen der Predigt vor dem Eid-Gebet und das Halten der Predigt während des Sitzens am Freitag usw.. „Ma‘arij Al-Qabul" (2/503-504).
Was ist das Urteil über denjenigen, der eine Neuerung begeht? Wird er dadurch ungläubig oder nicht?
Die Antwort: Hierin gibt es (einige) Details:
Wenn es sich um eine Bid'ah Mukaffirah handelt, gibt es zwei mögliche Zustände für den Täter:
Erstens: Es wird bekannt, dass seine Absicht darin besteht, die Grundsätze des Glaubens zu zerstören und die Gläubigen an deren Wahrheit zu zweifeln, so ist in diesem Fall sein Unglaube eindeutig festzustellen. Vielmehr ist er ein Außenstehender in Bezug auf die Religion und gehört zu den Feinden der Religion.
Zweitens: Wenn er in die Irre geführt wurde und ihm etwas Falsches vorgemacht wurde, dann wird erst mit dem Unglauben über ihn geurteilt, nachdem ihm die Erbringung des Beweises (arab. Iqamatu Al-Hujjah) erfolgte und er mit diesen konfrontiert wurde.
Wenn es sich jedoch um eine Bid'ah grayr Mukaffirah handelt, so wird er nicht für ungläubig erklärt. Er bleibt weiterhin im Islam bestehen, auch wenn er (mit dieser Tat) eine gewaltige Sünde begangen hat.
Wie soll man mit den Anhängern von Neuerungen umgehen?
Wenn du nun fragst: ‘Wie soll man mit den Anhängern von Neuerungen umgehen?‘
So lautete die Antwort:
Shaikh Muhammad ibn Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „In beiden Fällen müssen wir diejenigen, die sich dem Islam zugehörig fühlen und eine Neuerung praktizieren, sei es eine Bid'ah Mukaffirah oder eine geringere Form, zur Wahrheit aufrufen; (indem wir) die Wahrheit klar darlegen, ohne das, was sie praktizieren, angreifen, es sei denn, wir erkennen von ihnen eine Arroganz gegenüber der Annahme der Wahrheit. Denn Allah - erhaben ist Er - sagte: „Und schmäht nicht diejenigen, die sie außer Allah anrufen, damit sie nicht in Übertretung ohne Wissen Allah schmähen!” (Al-An’am:108)... Wenn jedoch Hartnäckigkeit und Arroganz vorhanden sind, dann zeigen wir ihren Irrtum auf, da es eine Pflicht ist, ihren Irrtum darzulegen.
Was das Meiden von ihnen betrifft, so hängt es von der Art der Neuerung ab. Wenn die Neuerung eine Bid’ah Mukaffirah ist, ist es erforderlich, die Person zu meiden. Wenn die Neuerung jedoch weniger (schwerwiegender) ist, dann bleiben wir (zunächst) stehen, ob wir sie meiden sollten. Wenn es im Meiden einen Nutzen gibt, tun wir es, aber wenn kein Nutzen darin liegt oder wenn es die Sünde und den Trotz verstärken würde, dann vermeiden wir es. Weil es kein Nutzen ist, das zu lassen, was Nutzen bringt, und weil der Grundsatz (im Umgang) mit einem Gläubigen ist, dass es verboten ist, ihn zu meiden. Dies gemäß der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Es ist einem Mann nicht erlaubt, seinen Bruder mehr als drei (Tage) zu meiden." Ende des Zitats, entnommen aus: „Majmu’ Fatawa von Ibn Uthaimin“ (Band 2, S. 293) mit Anpassungen.
Der Shirk - Die Beigesellung Allahs
Die Arten des Shirks
Shaikh Muhammad bin Uthaimin sagte:
„Der Shirk (unterteilt sich in) zwei Arten:
- „Shirk Akbar” (große Beigesellung), der einen aus dem Glauben befördert.
- „Shirk Asghar” (kleine Beigesellung), der nicht den Glauben zunichtemacht.
Die erste Art: Shirk Akbar: Jeder Shirk, den der Gesetzgeber bezeichnet hat, und er beinhaltet den Austritt des Menschen aus seinem Glauben. Wie wenn jemand etwas von den Arten der Anbetung, die Allah allein zustehen, für etwas oder jemanden anderes als Allah tut, wie wenn er für etwas anderes als Allah - mächtig und majestätisch ist Er - betet, für etwas anderes als Allah fastet oder für etwas anderes als Allah opfert. Ebenso ist es Shirk Akbar, wenn jemand zu jemand anderem als Allah ruft, wie zum Beispiel zu einem Grabbesitzer (d.h. Toten) oder zu jemandem, der abwesend ist, um ihn in einer Angelegenheit zu Hilfe zu rufen, die nur Allah bewerkstelligen kann.
Die zweite Art: Shirk Asghar: Das ist: Jede Handlung, sei es in Wort oder in der Tat, die von der islamischen Gesetzgebung als Shirk bezeichnet wird, aber nicht dazu führt, dass jemand den Glauben verlässt. Wie das Schwören bei etwas anderem als Allah, denn der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer bei etwas anderem als Allah schwört, der hat (kleinen) Unglauben oder (kleinen) Shirk begangen.“
Wer bei etwas anderem als Allah schwört, ohne zu glauben, dass dieses etwas dieselbe Größe wie Allah besitzt, begeht Shirk Asghar. Unabhängig davon, ob das, worauf geschworen wird, eine hochgeachtete Person ist oder nicht. Es ist daher nicht erlaubt, beim Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, bei einem Präsidenten, bei der Ka’ba oder bei Jibril zu schwören. Denn dies ist Shirk, jedoch Shirk Asghar, der einen nicht aus dem Glauben heraus befördert.
Die Auswirkung von Augendienerei (arab. Riya) auf die Ungültigkeit von Gottesdiensten
Eine Form des kleinen Schirks ist die Augendienerei. Augendienerei (bedeutet), einen Gottesdienst auszuführen, damit die Menschen sie sehen, und nicht (aus aufrichtiger Absicht) für Allah.
Augendienerei lässt sich in Bezug auf die Ungültigkeit des Gottesdienstes in zwei Kategorien einteilen:
Erstens: Wenn die Augendienerei den Ursprung des Gottesdienstes betrifft, d.h., die Handlung wird ausschließlich zum Zweck der Augendienerei ausgeführt; so ist diese Handlung ungültig und wird zurückgewiesen. Dies basiert auf dem Marfu’-Hadith von Abu Huraira - möge Allah mit ihm zufrieden sein -: „Allah - erhaben ist Er - sagte: „Ich bin der Unabhängigste von allen Teilhabern (die neben Mir angebetet werden). Wer eine Handlung ausführt, in der er andere neben Mir einbezieht, den überlasse ich denjenigen, den er Mir zur Seite gestellt hat und seinen Schirk.“ Überliefert von Muslim, Buch der Askese (arab. Zuhd), (Nr. 2985).
Zweitens: Wenn die Augendienerei während der Ausführung des Gottesdienstes auftritt, d.h., die Absicht der Handlung war ursprünglich für Allah allein, aber später taucht die Augendienerei mit auf. Dies wird in zwei Kategorien unterteilt:
Erste Kategorie: Wenn die Person die (aufgekommene Augendienerei) abwehrt, so schadet es ihr nicht.
Beispiel: Ein Mann betet eine Gebetseinheit (arab. Rak'ah), und während der zweiten Rak'ah kommen Leute hinzu. Dadurch regt sich in seinem Herzen etwas, (nämlich das Verlangen), die Verbeugung (arab. Ruku') oder die Niederwerfung (arab. Sujud) zu verlängern oder zu Weinen oder was dem ähnelt. Wenn er diesen (Gedanken) abwehrt, wird er ihm nicht schaden, da er (in diesem Moment) gegen sich selbst ankämpft. Und wenn er ihm nachgibt, dann ist jede Handlung, die aus Augendienerei entsteht, ungültig, wie etwa das Verlängern des Stehens, des Niederwerfens oder das Weinen. All seine Taten werden dann ungültig. Aber erstreckt sich diese Ungültigkeit auf die gesamten Anbetungen, oder nicht?
Wir sagen, dies kann in zwei Zustände unterteilt werden:
Erster Zustand: Wenn das Ende des Gottesdienstes auf dem Anfang basiert und das Ende aufgrund von Augendienerei ungültig wird, dann wird die gesamte (Handlung) ungültig.
Beispiel: Beim Gebet ist es unmöglich, dass nur das Ende ungültig wird, während der Anfang nicht ungültig wird, In diesem Fall wird das gesamte Gebet ungültig.
Zweiter Zustand: Wenn der erste Teil des Gottesdienstes vom letzten Teil getrennt ist, sodass der Anfang unabhängig vom Ende gültig bleibt, (dann gilt): Was vor der Augendienerei geschah, ist gültig, und was danach kommt, ist ungültig.
Ein Beispiel dafür ist: Ein Mann, der hundert Riyal hat, und fünfzig davon mit aufrichtiger Absicht für Allah spendet. Dann spendet er weitere fünfzig, aber mit der Absicht der Augendienerei. Die erste Spende wird akzeptiert, die zweite jedoch nicht, weil der letzte Teil von der ersten (Handlung) getrennt ist. Ende des Zitats, entnommen aus: „Majmu‘ Fatawa wa Rasa’il Ibn Uthaimin“ und „Al-Qaul Al-Mufid li Sharh Kitab At-Tauhid”, Band 1, S. 114, erste Auflage.
Und Allah weiß es am besten.