Alles Lob gebührt Allah..
„Es besteht kein Zweifel, dass das Recht des Vaters auf den Sohn gewaltig. Und solange deine Frau nicht in seinem Haus wohnen will, darfst du sie nicht dazu zwingen. Du kannst deinen Vater davon überzeugen und sie in einem eigenständigen Haus wohnen lassen, während du mit deinem Vater in Kontakt stehst, ihn gut behandelst, zufriedenstellst und, soweit du kannst, gütig zu ihm bist.
Was die Scheidung betrifft, so ist es dir erlaubt, wenn es nötig ist, dann sollst du aber die Sühneleistung für deinen Schwur erfüllen. Und dies widerspricht nicht Allahs Aussage: „Und erfüllt die (eingegangene) Verpflichtung. Gewiss, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden.“ Denn hier ist das Versprechen gemeint, bei dem nicht Erlaubtes für verboten erklärt wird.“
Schaikh Salih Al-Fauzan
Aus „Fatawa Al-Marah Al-Muslimah“ (2/660), mit der Einteilung von Aschraf Ibn 'Abduil Maqsud.