Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Abendliche und morgendliche Gedenken Allahs (Adhkar), welche vor Schaden schützen

Frage

Was ist das Urteil darüber, dass eine Person stellvertretend für seine Eltern ein Bittgebet (Du'a) spricht. In einem Hadith wurde überliefert, dass derjenige, der dieses Bittgebet morgens spricht, ihn bis zum Abend kein Schaden ereilen wird, und wer es am Abend spricht, ihn bis zum Morgenanbruch kein Schaden treffen wird: „Bismi-llaahi-lladhie laa yadurru m'a-smihie schay-un fi-l-Ardi wa laa fis-samaa-i, wa huwa-s-Samie'u-l-'Aliem“ (Mit dem Namen Allahs, Desjenigen, mit Dessen Namen weder etwas im Himmel, noch auf der Erde einen Schaden zufügen kann, und Er ist der Hörende, der Wissende). Dabei wurde in einigen Büchern erwähnt, dass Abu Ad-Darda es pflegte dieses Bittgebet zu sprechen. So geschah es, dass in dem Wohnviertel, in dem Abu Ad-Darda gelebt hat, ein Brand ausgebrochen war und alle Häuser um ihn herum in Flammen standen, jedoch verbrannte von seinem Haus nichts. Wurde diesbezüglich ein authentischer (Sahih) Hadith überliefert? Und ist es richtig, dass man dieses Bittgebet stellvertretend für jemanden aus der Familie sprechen kann?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:
Was das in der Frage erwähnte Bittgebet (Du'a) anbelangt, so wurde es, wie es einige Gelehrten erwähnen, authentisch vom Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, überliefert.
Aban ibn 'Uthman überlieferte über 'Uthman ibn 'Affan, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass er sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagen:
Wer „Bismi-llaahi-lladhie laa yadurru m'a-smihie schay-un fil-ardi wa laa fis-samaa-i, wa huwa-s-Samie'u-l-'Aliem“ (Mit dem Namen Allahs, Desjenigen, mit Dessen Namen weder etwas im Himmel, noch auf der Erde einen Schaden zufügen kann, und Er ist der Hörende, der Wissende)“ drei Mal sagt, so wird ihn bis zum Morgen keine plötzliche Heimsuchung treffen. Und wer es morgens drei Mal spricht, so wird ihn bis zum Abend keine plötzliche Heimsuchung treffen.)“
Er sagte:
So (geschah es), dass Aban ibn 'Uthman von einer Lähmung getroffen wurde (bzw. eine Seite seines Körpers). Daraufhin begann der Mann, welcher von ihm diese Überlieferung gehört hat, ihn anzuschauen. Er sagte zu ihm: „Was ist mit dir los, dass du mich anschaust!? Bei Allah, ich habe weder über 'Uthman gelogen, noch hat 'Uthman über den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, gelogen, jedoch war ich am heutigen Tag, an dem mich das ereilt hat, was mich ereilt hat, zornig, so habe ich vergessen es (das Bittgebet) zu sprechen.“
Überliefert von Abu Dawud (5088).
At-Tirmidhi überlieferte es in seinem „As-Sunan“ mit dem folgenden Wortlaut:
„Ein Diener, welcher jeden Morgen und Abend drei Mal sagt: „Bismi-llaahi-lladhie laa yadurru m'a-smihie schay-un fil-ardi wa laa fis-samaa-i, wa huwa-s-Samie'u-l-'Aliem“ (Mit dem Namen Allahs, Desjenigen, mit Dessen Namen weder etwas im Himmel, noch auf der Erde einen Schaden zufügen kann, und Er ist der Hörende, der Wissende) - so wird ihn nichts ereilen.“
At-Tirmidhi sagte „Hasan Sahih Gharib“. Ibn Al-Qayyim hat ihn (diesen Hadith) in „Zad Al-Ma'ad“ (2/388) als authentisch (Sahih) eingestuft, und es hat ihn Schaikh Al-Albani in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch (Sahih) eingestuft.
Der Doktor (der Islamwissenschaften) 'Abdurrazzaq Al-Badr sagt:
Dieses gehört zu den gewaltigen Gedenken Allahs (Adhkar), welche der Muslim jeden Morgen und Abend einhalten soll, damit ihn, mit der Erlaubnis Allahs, dadurch keine plötzliche Heimsuchung oder ein heftiger Schaden trifft. Al-Qurtubi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte über diese Überlieferung: „Dieses ist eine authentische Überlieferung, und es ist eine wahrhaftige Aussage, welche wir beweisführungsmäßig und erfahrungsmäßig kennengelernt haben. Seit dem ich es (das Bittgebet) kenne, hat mir nichts geschadet, es sei denn, als ich es unterlassen hatte. In Medina hat mich eines Nachts ein Skorpion gestochen. Daraufhin dachte ich darüber nach und (erinnerte mich), dass ich es vergaß, mit diesen Worten Schutz zu ersuchen.“
[Siehe „Al-Futuhat Ar-Rabaniya“ von Ibn 'Allan (3/100)]
Die Sunna bezüglich dieses Gedenken Allahs (Dhikr) ist, dass sie jeden Morgen und Abend drei Mal gesprochen wird, so wie der Prophet, Allah Segen und Frieden auf ihm, dazu angewiesen hat.
Seine Worte: „alladhie laa yadurru m'a-smihie schay-un fil-ardi wa laa fis-Samaa-i“ (Desjenigen, mit Dessen Namen weder etwas im Himmel, noch auf der Erde einen Schaden zufügen kann) bedeuten: Derjenige, der mit dem Namen Allahs um Schutz ersucht, so wird ihm keine Heimsuchung, weder seitens der Erde, noch seitens des Himmels einen Schaden zufügen.
Seine Worte: „wa huwa-s-Samie'u-l-'Aliem“

und er ist der Hörende, der Wissende) bedeuten: Er hört das, was Seine Diener sagen und Er kennt ihre Taten, und Ihm bleibt weder auf der Erde noch im Himmel etwas verborgen.

In „Sahih Muslim“ wird von Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein, authentisch überliefert, dass er sagte: „Es kam ein Mann zum Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, und sagte: „O Gesandter Allahs, als ich gestern Abend einem Skorpion über den Weg lief, hat er mich gestochen.“ Er sagte: „Hättest du nur, als der Abend über dich hereinbrach, gesprochen: „A'uudhu bi kalimaati-llaahi-t-taammaati min scharri maa khalaq“ (Mit den vollkommenen Worten Allahs ersuche ich Zuflucht vor dem Schlechten, was Er erschuf) – so hätte er (der Skorpion) dir nicht geschadet.““ [Überliefert von Muslim (2709)]

In der Überlieferung von At-Tirmidhi (3604) heißt es:
„A'uudhu bi kalimaati-llaahi-t-taamaati min scharri maa khalaq“ (Mit den vollkommenen Worten Allahs ersuche ich Zuflucht vor dem Schlechten, was Er erschuf), so wird ihm der Stich (Al-Huma) in jener Nacht keinen Schaden zufügen.“
Al-Huma: Der Stich (Biss) von allem (jedem Tier/Insekt), was giftig ist, wie z.B. vom Skorpion und Ähnlichem.
At-Tirmidhi erwähnt im Anschluss an den Hadith über Suhail Ibn Abi Salih, einen der Überlieferer, dass er sagte: „Unsere Familien pflegten es (das Bittgebet) zu lernen, und sie sprachen es gewöhnlich jede Nacht. So (geschah es), dass ihre Hausangestellte einmal gestochen wurde, wobei sie keinen Schmerz verspürt hat.“
In dem Hadith ist der Beleg für den Vorzug dieses Bittgebets, und dass derjenige, welcher es Abends spricht, mit der Erlaubnis Allahs, davor beschützt sein wird, dass ihm der Biss einer Schlange, der Stich eines Skorpions oder Ähnliches einen Schaden zufügt.“
[Ende des kurzgefassten Kommentars des Doktors]
[„Fiqh Al-Ad'iya wa Al-Adhkar (3/12-14)]
Zu den Gedenken Allahs (Adhkar), welche, mit Allahs Erlaubnis, vor dem Bösen schützen und den Schaden abwehren gehört das, was von 'Abdullah Ibn Khubaib, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert wurde, dass er sagte:
„In einer regnerischen, düsteren Nacht gingen wir auf der Suche nach dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hinaus, damit er für uns vorbetet. Als wir ihn erreichten, sagte er: „Habt ihr gebetet?“ Ich sagte nichts. Er sagte: „Sprich!“ Ich sagte nichts. Dann sagte er: „Sprich!“ Und ich sagte nichts. Dann sagte er: „Sprich!“ Dann sagte ich: O Gesandter Allahs! Was soll ich sprechen?“ Er sagte: „Sprich abends und morgens drei Mal „Qul Huwa-llaahu Ahad“ und die zwei Schutzsuren (Al-Falaq und An-Nas), und es wird dir gegen alles genüge sein.“
[Überliefert von Abu Dawud (5082), At-Tirmidhi (3575) und er sagte „Hasan Sahih Gharib“.

An-Nawawi sagte in „Al-Adhkar“ (S.107): „Seine Überlieferungskette ist authentisch (Sahih)“]

Das Resultat ist, dass die genannten Bittgebete (Al-Ad'iya) und Gedenken Allahs (Al-Adhkar) den Muslim, mit Allahs Erlaubnis, vor allen Arten des Leides und Schadens beschützen. Dieses ist jedoch nicht unbedingt der Fall, denn wenn ihn etwas an Heimsuchungen, trotz seiner Wahrung dieser Erwähnungen, ereilt, so ist das aufgrund der Bestimmung Allahs, erhaben sei Er. In Seinem Befehl und Seiner Bestimmung steckt eine tiefgründige Weisheit.

Allah, erhaben sei Er, sagte: „Er (der Gesandte) hat Beschützer vor und hinter sich; sie behüten ihn auf Allahs Geheiß.“ [Ar-Ra'd 13:11]
'Ikrima überliefert über Ibn 'Abbas, dass er sagte: „sie behüten ihn auf Allahs Geheiß“ bedeutet: Die Engel beschützen ihn von vorne und hinten, und wenn die Bestimmung Allahs kommt, so verlassen sie ihn.
Mujahid sagte: Es gibt keinen Diener, ohne dass ein Engel für ihn zuständig ist. Er beschützt ihn während seines Schlafes und seines Wachseins, vor den Jinn, den Menschen und dem Ungeziefer. Nichts davon kommt zu ihm, um ihm zu schaden, ohne dass der Engel spricht: „Zurück mit dir!“ - Es sei denn etwas, dem es Allah gestattet hat, dass es ihn ereilt.
[„Tafsir Ibn Kathir“ (4/438)]
Zweitens:
Was das Bittgebet damit (mit diesen Gedenken Allahs) stellvertretend für die Familienangehörigen anbelangt, so ist es für sie ungültig und auch ungenügend, da nichts überliefert wurde, was die Richtigkeit der Adkhar stellvertretend für die Lebendigen belegen würde. Jeder Muslim sollte auf dem, was ihm einen Nutzen bringt, beharren, so dass seine Situation nicht wie die Situation derjenigen wird, die in Bezug auf das Gedenken Allahs, des Mächtigen und Gewaltigen, achtlos und nachlässig sind.
Allah, erhaben sei Er, sagt:
„Und gedenke deines Herrn in deinem Herzen in Demut und Furcht, ohne laut vernehmbare Worte am Morgen und am Abend; und sei nicht einer der Unachtsamen. Wahrlich, diejenigen, die bei deinem Herrn sind, sind nicht zu hochmütig dazu, Ihm zu dienen; sie lobpreisen Ihn und werfen sich vor Ihm nieder.“ [Al-A'araf 7:205,206]
Drittens:
Die Geschichte bezüglich des Häuserbrandes um Abu Ad-Darda's Haus herum, möge Allah mit ihm zufrieden sein, und der Unversehrtheit seines Hauses wurde nicht in dieser Weise überliefert, so kam darin, die in der Frage erwähnte (Dhikr) - „bismi-llaahi-lladhie laa yadurru m'a-smihie schay-un fil-ardi wa laa fis-samaa-i, wa huwa-s-Samie'u-l-'Aliem“ (Mit dem Namen Allahs, Desjenigen, mit Dessen Namen weder etwas im Himmel, noch auf der Erde einen Schaden zufügen kann, und Er ist der Hörende, der Wissende)- nicht vor. Eher ist es so, dass es im Zusammenhang mit einer anderen Geschichte überliefert wurde.
Von Talq Ibn Habib wurde überliefert, dass er sagte:
„Ein Mann kam zu Abu Ad-Darda und sagte: „O Abu Ad-Darda, dein Haus ist abgebrannt.“ - Er sagte: „Es ist nicht abgebrannt. Allah hätte das nicht getan, und dass aufgrund der Worte, welche ich vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, gehört habe. Wer sie zu Beginn des Tages spricht, so wird ihn bis zum Abend keine Heimsuchung ereilen. Und wer sie zum Ende des Tages spricht, so wird ihn bis zum Morgenanbruch keine Heimsuchung ereilen: „Allaahumma anta rabbie, laa ilaaha illaa anta, 'alayka tawakkaltu, wa anta rabbu-l-'arschi-l-'adhiem. Maa schaa Allahu Kaana, wa maa lam yascha lam yakun, laa hawla wa laa quwwata illaa billaahi-l-'aliyyi-l-'adhiem, a'alamu anna-llaaha 'alaa kulli schay-in qadier, wa anna-llaaha qad ahata bi kulli schay-in 'ilmaa, Allaahumma innie a'uudhu bike min scharri nafsie, wa min scharri kulli daabbatin anta aakhidhun bi naasijatihaa, inna rabbie 'alaa siraati-m-mustaqiem“ (O Allah, Du bist mein Herr, Es gibt keinen Gott außer Dir. Auf Dich verlasse ich mich, und Du bist der Herr des gewaltigen Thrones. Was Allah wollte, das ist. Und was Allah nicht wollte, das wird nicht sein. Es gibt keine Macht und Kraft außer bei Allah, dem Erhabenen, dem Gewaltigen. Ich weiß, dass Allah zu allem die Macht hat, und dass Allah alles mit seinem Wissen umfasst hat. O Allah, ich suche bei Dir Zuflucht vor dem Bösen meiner selbst, und vor dem Schlechten eines jeden Geschöpfes, welches Du an seiner Stirnlocke hältst. Gewiss befindet sich mein Herr auf einem geraden Weg.)
Überliefert von An-Nasai in „A'amalu Al-Yaumi wa Al-Laylati“ (Nr. 57), At-Tabarani in „Ad-Du'a“ (Nr. 343), Al-Bayhaqi in „Dala'ilu An-Nubuwwa“ (7/121), über den Weg von Al-Aghlab Ibn Tamim. Al-Hajjaj Ibn Firafisah hat ihn uns über Talaq ibn Habib berichtet.
Ibn Al-Jauzi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Diese Überlieferung ist nicht bestätigt, wobei das Problem bei Al-Aghlab liegt. Yahya ibn Ma'in sagte (über ihn): „Er ist nichts“ (d.h. Von ihm wird nichts genommen). Al-Bukhari sagte (über ihn): Seine Überlieferungen sind Munkar (d.h. Sie werden zurückgewiesen).“
[Ende des Zitats aus „Al-'Ilal Al-Mutanahiya“ (2/352)]
Al-Hafidh Ibn Hajar hat ihn (den Hadith) in „Nata'ij Al-Afkar“ (2/401) als schwach eingestuft.
Schaikh Al-Albani, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Dieses ist eine sehr schwache Überlieferungskette. Über diesen Al-Aghlab sagten Al-Bukhary und andere: „Munkar Al-Hadith“ (d.h. Seine Ahadith werden zurückgewiesen). Und Hajjaj ibn Firafisah ist schwach.“ [Ende des Zitats aus „As-Silsala Ad-Da'ifa“ (Nr. 6420)]
Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A