Alles Lob gebührt Allah..
„Das ganze ausgegebene Geld gehört zu deinem Erben, es sei denn die restlichen Erben erlauben dir dies. Möge Allah allen den Erfolg zu dem verhelfen, womit Er zufrieden ist.“
Aus „Majmu' Fatwaa Ibn Baz“ (20/244).
Mein Ehemann ist gestorben und hat eine Summe Geld hinterlassen. Ist es mir erlaubt davon etwas während der Trauer- und Wartephase auszugeben?
Alles Lob gebührt Allah..
„Das ganze ausgegebene Geld gehört zu deinem Erben, es sei denn die restlichen Erben erlauben dir dies. Möge Allah allen den Erfolg zu dem verhelfen, womit Er zufrieden ist.“
Aus „Majmu' Fatwaa Ibn Baz“ (20/244).
Quelle: Islam Q&A
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