Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Ein Rat an die Eheleute, die sich über die Hauskosten (Kosten für das Zuhause) streiten

Frage

Ich bin seit Jahren Lehrerin im Königreich (Saudi-Arabien) und habe geheiratet. Mein Mann kam anstelle meines Bruders, der am Anfang mit mir war, mit mir und Allah hat uns ein Kind geschenkt, und alles Lob gebührt Ihm. Mein Mann hat dann angefangen nach einer Arbeit zu suchen, die seinem Bildungsstand entspricht, jedoch hatte er keinen Erfolg. Schließlich hat er eine Arbeit in einem Laden in der Provinz Asch-Scharqiyya (im Osten von Saudi-Arabien gelegen), in der wir leben, gefunden. Und dann hat der Streit über die Hauskosten begonnen. Muss ich die Hauskosten auf mich nehmen? Mein Mann sagt, dass ich nicht arbeiten dürfe, wenn ich in den Hauskosten nichts zahle. Hat mein Mann ein Anrecht auf meinen Gehalt, den ich für meine Arbeit verdiene? Und wenn ich einen Teil der Hauskosten auf mich nehmen muss, wie viel müssen mein Mann und ich dann im Verhältnis ausgeben?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

„Diese Angelegenheit über die Hauskosten, die zwischen Mann und Frau eingeteilt werden, welche beide arbeiten, sollte versöhnlich und nicht im Streit geklärt werden. Was die islamische Pflicht betrifft, so ist es hier anders und es gibt darin Details. Wenn der Ehemann als Bedingung gesetzt hat, dass die Kosten zwischen euch beiden aufgeteilt werden würden, und wenn nicht, dann dürftest du nicht arbeiten, so ist die Antwort, dass sich die Muslime an ihre Bedingungen/Verträge halten. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Muslime halten sich an ihre Bedingungen, bis auf eine Bedingung, in der das Erlaubte verboten oder das Verbotene erlaubt wird.“ Er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte auch: „Die Bedingungen, die das meiste Recht darauf haben erfüllt zu werden, sind die, durch denen ihr den Schambereich für erlaubt erklärt (die Ehe).“ So müsst ihr euch an eure Bedingungen halten, wenn es welche zwischen euch gibt.

Wenn es zwischen euch aber keine Bedingungen gibt, dann lasten alle Kosten auf dem Mann und nicht auf die Frau. Und er ist es, der für die Familie ausgeben muss, denn Allah -der Mächtige und Gewaltige- sagte: „Der Wohlhabende soll entsprechend seinem Wohlstand (die Aufwendungen) ausgeben.“ [At-Talaq:7]

Und der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Und ihr müsst sie im Guten versorgen und kleiden.“ Die Ausgaben lasten demnach auf dem Ehemann. Er ist es, der sich um die Bedürfnisse und Angelegenheiten des Hauses für sich, seiner Frau und den Kindern kümmern muss. Und ihr Lebensunterhalt und Lohn stehen ihr zu, denn sie verdient dies gegen ihre Arbeit und Mühe. Und der Mann hat dem zugestimmt und nicht als Bedingung gesetzt, dass sie die Kosten, oder die Hälfte etc., übernehmen soll. Doch wenn dies aber geschah, dann verhält es sich so, wie bereits erwähnt: Die Muslime halten sich an ihre Bedingungen. Und wenn er damit einverstanden war, dass du Lehrerin bist und arbeitest, und damit zufrieden war, dann muss er sich dieser Sache beugen und darf nicht über irgendetwas diesbezüglich streiten. Er muss auch akzeptieren, dass dein Gehalt dir zusteht, außer wenn du auf einen Teil deines Gehalts aus gutem Willen verzichtest, denn Allah -der Mächtige und Gewaltige- sagte: „Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich.“ [An-Nisaa':4]

Du solltest auf einen Teil verzichten. Ich rate dir, dass du auf einen Teil deines Gehalts für deinen Ehemann verzichtest, damit er sich besser fühlt und um den Streit zu lösen, damit ihr in Ruhe leben könnt. Deshalb einigt euch auf einen Teil, wie die Hälfte, ein Drittel oder ein Viertel usw., damit die Probleme verschwinden und Ruhe eintritt, anstelle von Streit.

Wenn dies aber nicht möglich ist, dann hindert euch nichts daran ein Gericht aufzusuchen und diese Angelegenheit in dem Ort vorzubringen, in dem ihr lebt, damit das islamische Gericht ein ausreichendes Urteil fällt, so Allah will.

Mein Rat aber an euch ist, dass ihr euch einigen sollt. Streitet euch nicht und bringt diese Sache nicht vor dem Gericht. Du sollst mit einem Teil deines Vermögens für deinen Mann einverstanden sein, damit das Problem verschwindet oder er soll darauf verzichten, sich mit dem zufrieden sein, was Allah für ihn bestimmt hat, und sich um die Ausgaben kümmern, soweit er kann. Das sollte zwischen euch beiden sein. Ich rate aber und wiederhole, dass du auf einen Teil deines Lohns verzichten sollst, damit er sich besser fühlt und ihr euch einander im Guten helft. Denn das Haus ist euer Haus und die Kinder sind eure Kinder und diese Sache ist für euch. Deshalb solltest du auf einen Teil verzichten, damit das Problem verschwindet. Möge Allah allen Erfolg verleihen.“

Quelle: der geehrte Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein-, aus „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“ (3/1615)