Alles Lob gebührt Allah..
„Du hast kein Recht darauf, mit ihr, ohne das Wissens ihres Vaters und der Familie, den Beischlaf auszuüben. Du bist vielmehr verpflichtet erst das zu verwirklichen, was ihr Vater gesagt hat, oder dass du dich mit ihm an einen islamischen Richter wendest. Wenn es darum gehen soll, sich diesem zu widersetzen (sprich der Forderung des Vaters) und mit zu kontaktieren und alleine mit ihr zu sein, so ist das nicht erlaubt. Dies, da es großes Übel, Schaden, und Versuchung (Fitnah) verursacht und fatale Folgen hat. Du musst geduldig sein und die Schwierigkeiten auf eine gute Art und Weise bewältigen, durch Verständigung mit ihrem Vater, sowie die Vermittlung rechtschaffener Leute, die zwischen euch schlichten. Und falls es nicht zu einer Schlichtung kommen kann, so könnt ihr beiden eure Angelegenheit vor den islamischen Richter bringen, bis das Problem zwischen euch gelöst wurde. Zu dieser Vorgehensweise bist du verpflichtet.“
Endes des Zitats des geehrten Schaikhs ˈAbdul-ˈAziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein.
[Fatawa Nur ˈAla Ad-Darb (3/1582)]