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Alles Lob gebührt Allah
Die
Bedingungen des Bittgebets (Duˈa) sind viele. Darunter wären:
1. Dass man niemanden außer Allah -dem Gewaltigen und Mächtigen- anruft
(bittet). Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte zu Ibn
ˈAbbas: „Wenn du erbittest, so erbitte von Allah, und wenn du von jemandem
Hilfe erflehst, so erflehe sie von Allah.“
[Überliefert von At-Tirmidhi (2516). Schaikh Al-Albani hat in „Sahih
Al-Jamiˈ“ als authentisch eingestuft.]
Und dieses ist die Bedeutung Seiner Worte -erhaben sei Er-: „Und wahrlich,
die Moscheen sind Allahs; so ruft niemanden neben Allah an.“ [Al-Jinn 72:18]
Diese Bedingung ist die gewaltigste Bedingung des Bittgebets (Duˈa) und ohne sie wird weder das Bittgebet angenommen, noch die Tat erhoben. Unter den Menschen gibt es welche, die Tote anrufen (Bittgebete zu ihnen sprechen) und sie zu Mittlern zwischen ihnen und Allah nehmen, im Glauben, dass diese (Toten) tugendhaften (gute) Menschen sie näher zu Allah bringen und daher sie als Mittler vor Allah nehmen und weil sie auch glauben, dass sie (selbst) Sünder sind, die bei Allah keinen Wert haben. Daher nehmen sie jene als Mittler und rufen sie neben Allah an, wo doch Allah -gepriesen sei Er und erhaben- sagt: „Und wenn dich Meine Diener über Mich befragen, so bin Ich nahe; Ich höre den Ruf des Rufenden, wenn er Mich ruft.“ [Al-Baqara 2:186]
2. Dass man mit Hilfe der gesetzmäßigen Arten der Vermittlung zu Allah, Allah anfleht.
3. Dass man sich vor Hastigkeit/Eile (bei der Erhörung des Bittgebets) fernhält, da dieses zu denen, das Bittgebet belastenden Dingen gehört, welche die Annahme des Bittgebets verhindern. In der Überlieferung heißt es: „Einem von euch wird (die Bitte) erhört (erwidert), solange er nicht beginnt zu sagen: Ich habe Duˈa gemacht, doch wurde ich nicht erhört.“
[Überliefert von Al-Bukhary (6340) und Muslim (2735)]
Im „Sahih Muslim“ (2736) heißt es: „Es wird dem Diener so lange (das
Bittgebet) erhört, solange er nicht um eine Sünde bittet, (oder) um das
Schneiden (Unterbrechen) der Verwandtschaftsbande (bittet) oder (bei der
Erhörung) hastet.“ Es wurde gesagt: „O Gesandter Allahs, was ist die Hast?“
Er sagte: „(Dass) Er sagt: „Ich machte und machte Duˈa, doch sah ich nicht,
dass ich erhört wurde. So wird er dabei schwach (beim Bitten) und träge und
lässt dann das Bittgebet.“
4. Dass die Duˈa keine Sünde oder das Schneiden (Unterbrechen, der Verwandtschaftsbande) beinhaltet, wie es im vorangegangenem Hadith hieß: „„Es wird dem Diener so lange (das Bittgebet) erhört, bis er nicht um eine Sünde bittet, das Schneiden der Verwandtschaftsbande..."
5. Dass man
über Allah gut denkt (und auf Ihn vertraut). Der Prophet -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- sagte: „Allah -erhaben sei Er- sagt: „Ich bin so, wie mein
Diener über mich denkt.““ [Überliefert von Al-Bukhary (7405) und Muslim
(4675)]
Und im Hadith von Abu Huraira: „Ruft Allah an, mit der Überzeugung, dass ihr
erhört werdet.“ [Überliefert von At-Tirmidhi. Schaikh Al-Albani hat ihn in
„Sahih At-Tirmidhi“ (245) als gut (Hasan) eingestuft]
Wer (nun) Gutes über seinen Herrn denkt, so wird ihm Allah Sein Gutes
(Gaben), die Er ihm gegeben hat vermehren, ihn mit Seinen Wohltaten
überschütten, sich ihm mit Seinen schönen Großzügigkeit und vollständigen
Gaben zuwenden.
6. Die Anwesenheit des Herzens, so dass man mit einem anwesenden Herzen erbittet, die Gewaltigkeit desjenigen fühlend, der angerufen wird. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wisset, dass Allah nicht das Bittgebet eines achtlosen Herzens erhören wird.“ [Überliefert von At-Tirmidhi (3479). Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sahih Al-Jamiˈ“ (245) als gut (Hasan) eingestuft.]
7. Das gute
Essen (Halal-Essen). Allah -gepriesen sei Er und erhaben- sagte: „Allah
nimmt nur von den Gottesfürchtigen (Opfer) an.“ [Al-Maˈida 5:27]
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- schloss das Erhören der Duˈa
desjenigen aus, der Verbotenes (Haram) isst, trinkt oder sich von Verbotenem
kleidet.
In der
Überlieferung heißt es: „Danach erwähnte er -Allahs Segen und Frieden auf
ihm- einen Mann, der eine lange Reise machte, mit ungekämmtem Haar,
staubbedeckt, der seine Hände zum Himmel streckte (und rief): O Herr, o
Herr! -(während) seine Speise vom Verwehrten war, sein Trank vom
Verwehrten, sein Gewand vom Verwehrten und er mit Verwehrtem ernährt war.
Wie kann er erhört werden!“ [Überliefert von Muslim (1015)]
Ibn Al-Qayyim sagte: „Und genauso zerstört der Verzehr von Verbotenem
(Haram) seine Kraft -d. H. die Kraft des Bittgebets (der Duˈa)- und schwächt
es.“
8. Dass man
beim Bittgebet nicht die Grenzen übertritt, da Allah -gepriesen sei Er und
erhaben- die Übertretung beim Bittgebet nicht liebt. Er -gepriesen sei Er-
sagte: „Wahrlich, Er liebt die Übertreter nicht.“ [Al-Aˈaraf 7:55]
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9. Dass man
sich nicht mit dem Bittgebet vereinnahmt und das vernachlässigt, was
Verpflichtend ist, wie das aktuelle Gebet (dessen Zeit gerade begonnen hat),
oder dass er die Erfüllung der Rechte seiner Eltern, unter dem Vorwand, dass
er (ja) Bittgebete für sie spricht, unterlässt. In der Geschichte von Jurayj
findet sich das, was darauf hinweist, als er nämlich den Ruf seiner Mutter
ignorierte und sich auf sein freiwilliges Gebet konzentrierte. Sie machte
daraufhin ein Bittgebet gegen ihn und Allah prüfte ihn dann.
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Gelehrten sagten:
„Dieses ist der Beleg dafür, dass es das Richtige gewesen wäre, dass er dem
Ruf sein Mutter nachgeht, da er sich im freiwilligen (Nafilah) Gebet befand,
dessen Fortsetzung freiwillig ist und nicht verpflichtend. Das Erhören der
Mutter und die Güte gegenüber ihr ist eine Pflicht, und der Ungehorsam (und
Respektlosigkeit) ihr gegenüber sind verboten (Haram)…“
[„Sahih Muslim“ mit dem Kommentar von An-Nawawi]
Für mehr Informationen, siehe das Buch „Kitab Ad-Duˈa“ von Muhammad Ibn Ibrahim Al-Hamad.
Und Allah weiß es am besten.
Quelle: Islam Q&A
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