Alles Lob gebührt Allah..
Wenn der Mann eine Frau heiratet und mit ihr schläft, dann sind ihre Tochter, die dann „Rabibah“ (Stieftochter) genannt wird, und Enkelin und alle darunter für ihn verboten. Allah -erhaben ist Er- sagte über die Frauen, die den Männern verboten sind zu heiraten: „Eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid.“ [An-Nisa:23]
In „Kaschaf Al-Qina'“ (5/72) steht: „Die Tochter des Stiefsohnes und der Stieftochter sind verboten, egal ob sie nah oder weit entfernt sind, da sie als Stiefkinder gelten.“
In „Al-Insaf“ (8/115) steht: „Es ist ihm verboten die Tochter des Sohnes seiner Ehefrau zu heiraten. Dies überlieferten Salih und andere. Schaikh Taqiyyuddin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte, dass diesbezüglich keinerlei Meinungsverschiedenheit bekannt sei.“
Demnach gilt dein Ehemann als Mahram für deine Enkelin, da sie zum Kreis der Stiefkinder gehört. Die Frau darf vor ihrem Mahram das zeigen, was meistens hervorscheint, wie den Kopf, das Gesicht, die Hände, Arme und Füße. Dies beschränkt sich nur darauf, wenn man sicher vor Versuchungen und zweifelhaften Dingen ist. Wenn der Mann nun irgendeine Versuchung verspürt, ist es ihm verboten sie anzuschauen. Und wenn sie dem Mann gegenüber Zweifel oder Angst hegt, dann ist es ihr verboten sich vor ihm zu zeigen.
Und Allah weiß es am besten.