Alles Lob gebührt Allah..
Das Ergreifen der Mittel verneint nicht das Vertrauen auf Allah. Vielmehr gehört dies zu den Dingen, welche die islamische Gesetzgebung vorgeschrieben hat, mit dem Glauben aber, dass der Schaden und Nutzen in Allahs -erhaben sei Er- Händen liegt und dass Er es ist, Der die Mittel und Ursachen erschaffen hat.
Es muss auch eine realistische Verbindung zwischen dem Mittel und der Ursache geben. Dies erkennt man durch Erfahrung, Gewohnheit, der islamischen Überlieferung etc..
Außerdem muss das Mittel islamisch-legitim sein. Denn der Weg zum lobenswerten, islamisch-legitimen Ziel muss auch islamisch-legitim und erlaubt sein.
Der Diener muss auch, in seiner Angelegenheit, den Mittelweg zwischen zwei Dingen finden: Er darf weder jener sein, der die Mittel vollständig vernachlässigt, noch der, dessen Herz an diese hängt. Vielmehr soll er sie als Mittel zum Zweck nehmen, so wie die Leute, in ihren Gewohnheiten und Angelegenheiten ihrer Leben, sie als Mittel nehmen. Dann darf er sein Herz nicht an das Mittel hängen, vielmehr an den Schöpfer -der Mächtige-, Dem Herrscher über die Herrschaft und Dem Regler aller Dinge.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Auf das Mittel zu schauen bedeutet, dass das Herz daran glaubt, darauf hofft und sich darauf stützt. Jedoch gibt es, unter den Geschöpfen, nichts, was dies verdient, da sie nicht unabhängig sind und sowohl Partner als auch Feinde haben. Trotz alle dem, solange der Verursacher dieser Mittel sie nicht dienstbar macht, werden sie auch nicht dienstbar.“
Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (169/8).
Was die Richtlinie des Ergreifens des Mittels darin betrifft, so ist dies bei allem entsprechend der Angelegenheit. So ist die Obacht auf die leichte Krankheit – beispielsweise – nicht wie die Obacht auf die schwere Krankheit und, dass man auf etwas teures/kostspieliges achtet, ist nicht wie, wenn man auf etwas Minderwertiges achtet usw..
Das Ergreifen des Mittels, wenn man die Versorgung verlangt, unterscheidet sich vom Mittel für die Abwehr der Krankheit. Und das Ergreifen des Mittels für Essen und Trinken ist nicht, wie das Ergreifen des Mittels um ein Kind zu bekommen, für dessen Rechtschaffenheit und Erziehung usw.. Somit entspricht das Mittel jeder Sache seiner Lage. Schließlich unterscheidet sich die Richtlinie, zwischen dem fahrlässigen Unachtsamen und dem strebsamen Klugen, von Angelegenheit zu Angelegenheit und von Situation zu Situation. Solcherlei Dinge werden die Menschen, von sich selbst und ihren gewohnten Situation, erkennen.
Siehe die Antwort auf die Fragen Nr. 130499.
Und Allah -erhaben sei Er- weiß es am besten.