Dienstag 9 Ramadhaan 1445 - 19 März 2024
German

Die islamrechtlichen Beweise, dass der Unwissende (Jahil) in Angelegenheiten der Beigesellung (Schirk) und des Unglaubens (Kufr) entschuldigt ist

Frage

Wird der Unwissende (Jahil) bezüglich Angelegenheiten des Unglaubens (Kufr) und Beigesellung (Schirk) entschuldigt? Ich weiß, dass ihr auf eurer Website bereits erwähnt habt, dass er entschuldigt wird, jedoch würde ich gerne die Beweise, die das Entschuldigen aufgrund von Unwissen bezüglich Glaubensangelegenheiten (ˈAqida) und der Beigesellung (Schirk) belegen, ausführlich erwähnt haben.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Bezüglich des Unwissenden (Jahil) gibt es nur zwei Möglichkeiten:

Erstens:
Er ist kein Muslim, ungeachtet dessen ob er eine andere Religion hat oder gar keine.
Wer sich in diesem Zustand befindet, ist ein Ungläubiger (Kafir), ungeachtet dessen ob er wissend oder unwissend ist, oder jemand, der Fehlinterpretationen folgt. Auf ihn beziehen sich nicht die Urteile des Islam im Diesseits, und die Urteile bezüglich der Nichtmuslime (Kuffar) werden auf ihn bezogen. Und zwar aus dem Grund, dass er den Islam grundsätzlich nicht angenommen hat, so wie sollen wir das Urteil des Islams auf ihn beziehen, wenn er sich nicht dem Islam zuschreibt?!

Was seine Lage im Jenseits anbelangt, falls er buchstäblich ein Unwissender (Jahil) war, ihn der Ruf (die Botschaft) des Islam nicht erreicht hat, oder ihn in einer verzerrten und veränderten Form erreicht hat, durch welche das Erbringen des Arguments (Hujjah) nicht erfolgt ist, so gibt es bezüglich seines Schicksals am letzten Tag (Yaum Al-Qiyamah) eine lange Diskussion unter den Gelehrten.

Die richtigere der Ansichten hierbei ist, dass er am letzten Tag geprüft wird. Wer dann gehorsam ist, betritt das Paradies, und wer sich widersetzt, betritt das Feuer.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte:
„Es wurden zahlreiche Berichte darüber überliefert, dass demjenigen, den die Botschaft (des Islams) im Diesseits nicht erreicht hat, am letzten Tag (Al-Qiyamah) ein Gesandter geschickt wird.“

[Zitat aus „Majmuˈu Al-Fatawa (17/308)]

Dier Erklärung dessen erfolgte bereits in der Antwort auf die Frage Nr. (1244) und (215066)

Zweitens:

Er schreibt sich dem Islam zu, trägt die Eigenschaften, welche der Islam erfordert und bekundet öffentlich seine Zugehörigkeit zum Islam und bestätigt in Gänze seinen Glauben an den Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm. Wenn so eine Person etwas von denjenigen Dingen, die zum Ausschluss aus dem Islam führen (Mukaffirat), - aus Unwissen - tut, so wird er deswegen nicht zum Ungläubigen (Kafir) erklärt und die Zugehörigkeit zum Islam wird ihm nicht abgesprochen, bis das Argument gegen ihn erbracht und erklärt wurde.
Schaikh ˈAbdurrahman As-Saˈdi sagte:
„Jeder, der an Allah und Seinen Gesandten glaubt, Beide bestätigt und Ihnen gegenüber Gehorsam zeigt, dabei (jedoch) etwas vom dem, womit der Gesandte gekommen ist, aus Unwissen ablehnt/negiert, oder weil er nicht wusste, dass es vom Gesandten stammt - obwohl dies als Unglaube (Kufr) gilt und derjenige, der dies tut ein Ungläubiger (Kafir) ist - so hindert das Unwissen darüber, dass der Gesandte damit gekommen ist, dass diese bestimmte Person als Ungläubiger (Kafir) deklariert wird. Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen fundamentaler (primärer) und sekundärer Angelegenheiten, da der Unglaube (Kufr) das wissentliche Leugnen dessen ist, womit der Gesandte gekommen ist, oder das Leugnen von einigem davon.

Damit kannst du den Unterschied erkennen, zwischen den Ungläubigen (Kuffar), die dem Gesandten nicht folgen und dem Gläubigen (Mumin), der aus Unwissen und Sündhaftigkeit etwas von dem leugnet, womit der Gesandte gekommen ist, und nicht aufgrund von Wissen und Trotz/Sturheit.“

[Zitat aus „Al-Fatawa As-Saˈdiyya“, S. 443-447]

Das Entschuldigen aufgrund vom Unwissen (Al-ˈUdhr bi Al-Jahl) ist in allem, womit der Diener seinen Herrn anbetet, bestätigt, sei es bezüglich Angelegenheiten des Glaubens (ˈAqidah), des Monotheismus (Tauhid), der Beigesellung (Schirk) oder rechtswissenschaftlicher (Fiqh) Angelegenheiten.

Dass der Muslim durch Unwissen bezüglich der ˈAqidah entschuldigt wird, ist durch eine Anzahl islamrechtlicher Beweise belegt. Diese sind:

Erstens:
Islamrechtluche Texte, welche das Entschuldigen desjenigen, der einen Fehler gemacht hat, belegen, wie in Seiner -erhaben ist Er- Aussage: „Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen.“ [Al-Baqara 2:286]

Wobei Allah -erhaben ist Er- „Tat ich bereits“ sagte, wie es in „Sahih Muslim“ (126) überliefert wurde.

Und Seine -erhaben ist Er- Aussage: „Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.“ [Al-Ahzab 33:5]

Und seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Worte: „Allah lässt um meinetwillen meine Gemeinde ungestraft für das, was sie aus Versehen (Fehler), aus Vergesslichkeit und unter Nötigung getan hat.“

[Überliefert von Ibn Majah und von Schaikh Al-Albani als authentisch (Hasan) klassifiziert]

Diese Texte deuten darauf hin, dass jedem, der aus Vergesslichkeit oder Unwissen von dem abweicht, was ihm auferlegt wurde, vergeben wird. Der Begriff desjenigen, der etwas aus Versehen tut, umfasst auch den Unwissenden, da der Erstere jeder ist, der unabsichtlich von der Wahrheit abweicht.

Schaikh ˈAbdurrahman As-Saˈdi sagte:
„Dies umfasst allgemein alles, bezüglich dessen dem Gläubigen ein Fehler unterläuft, sei es bezüglich der Handlungen oder der Glaubensangelegenheiten.“
[Ende des Zitats aus „Al-Irschad Ila Maˈrifati Al-Ahkam“, S. 208]
Schaikh Ibn ˈUthaimin sagte:
„Das Unwissen gehört zweifelsohne zum Fehler. Daher sagen wir: Wenn der Mensch etwas tut oder sagt, was den Unglauben zu Folge hat, unwissend darüber, dass es Unglaube (Kufr) ist, sprich unwissend bezüglich des islamrechtlichen Beweises, so wird er nicht als Ungläubiger (Kafir) deklariert.“

[Ende des Zitats aus „Asch-Scharh Al-Mumtiˈ“ (14/449)]

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte:
„Er -erhaben ist Er- sagte im Koran: „Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen.“ - Und Er -erhaben ist Er- sagte: „Tat ich bereits“. Dabei hat Er keinen Unterschied gemacht, zwischen dem definitiven Fehler bezüglich definitiver Angelegenheiten oder derer, die auf Vermutungen basieren… Wer sagt: Gewiss sündigt derjenige, der einen Fehler bezüglich definitiver oder auf Vermutung basierender Angelegenheiten macht“ - widerspricht dem Buch (Koran) und der Sunna, sowie dem alten Konsens.“

[Endes des Zitats aus „Majmuˈu Al-Fatawa“ (19/210)]

Und er sagte:

„Darüber hinaus bin ich - und das kennen von mir jene, die mit mir ihre Zeit verbringen - derjenige, der es am ausdrücklichsten verbietet, dass eine bestimmte Person als Ungläubiger (Kafir), Frevler (Fasiq) oder Sünder (Maˈsiyya) deklariert wird, außer nachdem bekannt wurde, dass das Argument gegen ihn erbracht wurde, das Argument gegenüber dem die Widersetzung dazu führt als Ungläubiger (Kafir), Frevler (Fasiq) oder Sünder (Muˈsiy) zu sein. Dabei bestätige ich, dass Allah dieser Gemeinschaft (Ummah) ihre Fehler vergeben hat. Und dies umfasst den Fehler bezüglich der Angelegenheiten des Glaubens und der Taten.“
[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Al-Fatawa“ (3/229)]

Ibn Al-ˈArabi sagte:

„Selbst wenn der Unwissende und der einen Fehler Begehende dieser Gemeinschaft eine Tat des Unglaubens (Kufr) oder Beigesellung (Schirk) verrichtet, so wird er dadurch nicht zum Ungläubigen (Kafir), da er aufgrund von Unwissen und Fehlerbegehung entschuldigt ist, bis ihm das Argument klar und unmissverständlich erläutert wurde, in der Art, dass derjenige, der sich dem widersetzt bzw. es unterlässt, zum Ungläubigen (Kafir) oder Polytheisten (Muschrik) erklärt wird.“
[Ende des Zitats welchem Al-Qasimi von ihm in „Mahasin At-Tawil“ (3/161) überliefert hat]
Schaikh ˈAbdurrahman Al-Muˈallimi sagte:
„Selbst wenn wir bezüglich dieser und ähnlicher Fragestellungen sagen, dass dieses ein Bittgebet an jemanden anderen als Allah -erhaben ist Er- darstellt, Anbetung und Beigesellung (Schirk), so meinen wir damit nicht, dass jeder, der dies tut, ein Polytheist (Muschrik) ist. Vielmehr ist derjenige ein Polytheist (Muschrik), der dieses unentschuldigt tut. Was denjenigen anbelangt, der dies entschuldigt tut, so kann es sein, dass er zu den besten Dienern Allahs gehört, den vorzüglichsten und gottesfürchtigsten unter ihnen.“
[Ende des Zitats aus „Athar Asch-Schaikh ˈAbdurrahman Al-Muˈallimi“ (3/826)]
Zweitens:
Die Textbelege dafür, dass das Argument Allahs gegen Seinen Diener, erst nach dem Wissen erbracht wird:

Dazu gehört Seine -erhaben ist Er- Aussage: „Wir strafen nicht eher, bis Wir einen Gesandten geschickt haben.“ [Al-Isra 17:15]

Und Seine Worte: „Gesandte als Verkünder froher Botschaft und als Überbringer von Warnungen, damit die Menschen nach den Gesandten kein Beweismittel gegen Allah haben. Und Allah ist Allmächtig und Allweise.“ [An-Nisa 4:165]

Und Seine Aussage: „Nimmer wird Allah Leute in die Irre gehen lassen, nachdem Er sie rechtgeleitet hat, bis Er ihnen darüber Klarheit gegeben hat, wovor sie sich hüten sollen. Gewiss, Allah weiß über alles Bescheid.“ [At-Tauba 9:115]

Sowie andere Verse, die als Beleg dienen, dass das Erbringen des Arguments (Hujjah) erst nach dem Wissen und Klarstellung (Erklärung) stattfindet.

Diese Verse belegen, dass von der rechenschaftspflichtigen Person (Mukallaf) die islamrechtliche Verantwortung für (eine Tat) nicht eher gefordert wird, bis sie Wissen darüber hat. Wenn sie kein Wissen über die Angelegenheit hat, so ist sie entschuldigt.

Schaikh Ibn ˈUthaimin sagte, die Nutzen dieses Verses - „Gesandte als Verkünder froher Botschaft und als Überbringer von Warnungen“ - erläuternd: „Der größte und gewaltigste Nutzen (daraus) ist das Entschuldigen aufgrund von Unwissen (Al-ˈUdhr bi Al-Jahl), sogar in den Grundlagen der Religion (Usul Ad-Din), da die Gesandten mit den Grundlagen und Zweigen (der Religion) kamen. Wenn der Mensch daher unwissend war, kein Gesandter zu ihm gekommen ist, so hat er ein Argument gegen Allah (nicht bestraft zu werden). Dabei ist es unmöglich, dass ein Argument gegen Allah zu Stande kommt, außer dass die betroffene Person entschuldigt ist.“

[Ende des Zitats aus „ Tafsir Sura An-Nisa“ (2/485)]
Ibn Al-Qayyim sagte:
„Die Regeln (und Urteile) sind für den Diener erst dann bindend, wenn er das Erwachsenenalter (Zurechnungsfähigkeit) erreicht hat und ihn die Regeln selbst erreicht haben. Denn so wie er vor dem Erreichen des Erwachsenenalters nicht daran gebunden ist, so sind sie (die Regeln) nicht für ihn bindend, bis sie zu ihm gelangt sind.“
[Ende des Zitats aus „Badaiˈu Al-Fawaid“ (4/168)]
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Ar-Rad ˈAla Al-Ikhnai – Tahqiq Al-ˈAnzi“ (S.206):
„Genauso ist es mit demjenigen, der an jemand anderen als Allah Bittgebete richtet, zu jemand anderem pilgert. Dieser ist ebenfalls ein Polytheist (Muschrik), und das, was er tat ist Unglaube (Kufr). Es kann jedoch sein, dass er unwissend darüber war, dass dies eine verbotene Beigesellung (Schirk) ist. So war es der Fall vieler Menschen, die den Islam angenommen haben, von Tataren und anderen. Sie hatten kleine Götzenstatuen aus Filz und anderem. Sie haben sich ihnen angenähert und sie verehrt, ohne zu wissen, dass diese in der Religion des Islams verboten ist. Sie haben sich ebenso dem Feuer angenähert, ohne zu wissen, dass dieses verboten ist. Viele Arten der Beigesellung (Schirk) entziehen sich manchmal einigen (Menschen), die den Islam annehmen, und sie nicht wissen, dass es Beigesellung (Schirk) ist. Diese Person ist in der Irre und seine Tat, durch welche er Beigesellung (Schirk) getan hat, ist nichtig. Er verdient jedoch keine Strafe, bis das Argument gegen ihn erbracht wurde. Allah -erhaben ist Er-sagte:

„So stellt Allah nicht andere als Seinesgleichen zur Seite, wo ihr (es) doch (besser) wisst.“ [Al-Baqara 2:22]

[Ende des Zitats]
Drittens:
Die Textbelege, welche einen Entschuldigungsgrund für denjenigen beinhalten, der in Beigesellung (Schirk) und Unglaube (Kufr) gefallen ist. Dazu gehört:
1. Die Geschichte des Mannes, der seine Einäscherung anbefohlen hat und die Allmacht Allahs über ihn geleugnet hat.
Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überlieferte, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Es gab einen Mann, der maßlos (in Unrecht) sich gegenüber war (sprich viel gesündigt hat). Als er im Sterbebett lag, sagte er zu seinen Söhnen: Wenn ich sterbe, so sollt ihr mich verbrennen, dann einäschern und mit dem Wind verteilen. Denn bei Allah, wenn mein Herr über mich die Macht haben sollte, so würde Er mich derart hart strafen, wie er noch niemanden zuvor bestraft hat.“ Als er starb, wurde so mit ihm verfahren. Daraufhin befahl Allah der Erde: Sammle zusammen, was von ihm in dir ist, worauf er dann da stand. Daraufhin sagte Er: „Was hat dich dazu gebracht das zu tun, was du getan hast?“ Er (der Mann) sagte: „O mein Herr, die Furcht Dir gegenüber.“ Daraufhin vergab Er ihm.“

[Überliefert von Al-Bukhary und Muslim]

Die Worte, die von diesem Mann herrührten stellen großen Unglauben (Kufr Akbar) dar, welcher einen aus der Religion hinausbefördert, weil er negierte, dass Allah die Macht hat ihn nach dem Tod zusammenzusetzen. Dabei gehört die Eigenschaft der Allmacht zu den offenkundigsten und klarsten Eigenschaften, und ist an die Einzigkeit Allahs (Tauhid) in der Herrschaft (Rububiyya) und Göttlichkeit (Uluhiyya) gebunden. Sie gilt sogar als eine der speziellsten Eigenschaften des Herrn. Der Mann wurde jedoch nicht zum Ungläubigen (Kafir), weil er aufgrund seines Unwissens entschuldigt war.
Ibn ˈAbdil-Barr sagte:
„Die Gelehrten sind bezüglich seiner Bedeutung verschiedener Meinung. Einige von ihnen sagten: Dieser man war unwissend bezüglich einiger Eigenschaften Allahs -des Gewaltigen und Mächtigen-. Er wusste nicht, dass Allah zu allem, was Er will, in der Lage ist. Sie sagten: Wer bezüglich einer Eigenschaft Allahs unwissend ist, wobei er an die übrigen Eigenschaften glaubt und sie erkannt hat, so wird er aufgrund seines Unwissens bezüglich einiger Eigenschaften nicht zum Ungläubigen (Kafir). Sie sagten: Ungläubig (Kafir) ist nur derjenige, der aus Trotz (ˈInad) die Wahrheit leugnet, und nicht aufgrund von Unwissen. Dieses ist die Ansicht der früheren Gelehrten und jener, die von den späteren Gelehrten ihren Weg beschritten.“
[Ende des Zitats aus „At-Tamhid Lima Fi Al-Muwatta Min Maˈani wa Al-Asanid“ (18/42)]
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte:
„Dieser Mann zweifelte an der Allmacht Allahs und daran, dass er zurückgebracht wird, nachdem er (im Wind) zerstreut wurde. Er glaubte sogar, dass er nicht zurückkehren wird. Dieses stellt dem Konsens der Muslime nach Unglauben (Kufr) dar. Er war jedoch unwissend (Jahil) und wusste es nicht, wobei er an Allah glaubte und fürchtete, dass Allah ihn bestraft, aufgrund dessen Allah ihm vergeben hat.“
[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Al-Fatawa“ (2/231)]
Er sagte auch:

„So glaubte dieser Mann, dass Allah nicht dazu die Macht hat ihn zusammenzusetzen, nachdem er dies tut (sich verbrennen und verstreuen lässt), oder daran zweifelte, und daran, dass Er ihn nicht wiedererwecken wird. Beide dieser Überzeugungen stellen Unglauben (Kufr) dar. Derjenige, gegen den das Argument erbracht wurde, wird deswegen zum Ungläubigen (Kafir) erklärt. Er wusste es jedoch nicht und es erreichte ihn auch kein Wissen, welches seine Unwissenheit (Jahl) aufhebt. Dabei hatte er Glauben (Iman) an Allah, und glaubte an Seine Gebote und Verbote, Sein Versprechen und Drohung. Deswegen fürchtete er sich vor Seiner Strafe, worauf ihm Allah wegen dieser Furcht vergeben hat. Wer zu denjenigen gehört, die an Allah glauben, an Seinen Gesandten, den letzten Tag und Gutes tun, ist nicht schlimmer als dieser Mann, wenn er bezüglich einiger Glaubensangelegenheiten einen Fehler begeht. Allah wird ihm seinen Fehler vergeben oder ihn bestrafen, wenn er sich nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten keine Mühe gegeben hat die Wahrheit herauszufinden (bzw. ihr zu folgen). Was die Beurteilung einer Person, die ihren Glauben offen zeigt, als Ungläubigen (Kafir), allein aufgrund des Fehlers, anbelangt, so ist es eine gewaltige Angelegenheit.“

[Ende des Zitats aus „Al-Istiqama“ (1/164)]

Imam Asch-Schafiˈi sagte:
„Allah hat Namen und Eigenschaften. Sein Buch hat sie erwähnt und Sein Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat seiner Gemeinschaft (Ummah) darüber berichtet. Niemand gegen den das Argument erbracht wurde kann dieses leugnen, da der Koran damit offenbart und es vom Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- authentisch überliefert wurde. Wenn jemand dieses, nachdem das Argument gegen ihn erbracht wurde, leugnet, ist ein Ungläubiger (Kafir). Wenn es jedoch vor der Erbringung des Arguments geschieht, so ist er wegen seines Unwissens entschuldigt, da das Wissen darüber nicht durch den bloßen Verstand, Reflektion und Nachdenken erlangt werden kann. Wir erklären niemand zu einem Ungläubigen (Kafir), der unwissend darüber ist, (sondern) erst nachdem er darüber in Kenntnis gesetzt wurde.“

[Ende des Zitats aus „Siyar Aˈalam An-Nubala“ (10/79)]

2. Die Geschichte der Kinder Israels mit Musa
Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und Wir ließen die Kinder lsra´ils das Meer durchschreiten. Sie kamen zu Leuten, die sich zur Andacht an ihren Götzen zurückzogen. Sie sagten: "O Musa, mache uns einen Gott, so wie sie Götter haben!" Er sagte: "Ihr seid ja Leute, die töricht sind. Gewiss, was diese da betreiben, wird zerstört, und zunichte wird, was sie zu tun pflegten." Er sagte: "Sollte ich für euch einen anderen Gott begehren als Allah, wo Er euch vor den (anderen) Weltenbewohnern bevorzugt hat?" [Al-Aˈaraf 7:138-140]
Sie wollten, dass Musa ihnen einen Götzen bestimmt (macht), durch dessen Anbetung sie sich Allah annähern wollten, sowie diese Polytheisten einen Götzen hatten, den sie angebetet haben.
Ibn Al-Jauzi sagte:
„Dieses berichtet über deren gewaltige Ignoranz (Unwissenheit), nachdem sie die Zeichen gesehen haben, indem sie dachten, dass jemand anderer neben Allah angebetet werden darf.“

[Ende des Zitats aus „Zad Al-Masir“ (2/150)]

Schaikh ˈAbdurrahman Al-Muˈallimi sagte:

„Aus der Antwort von Musa ist deutlich zu entnehmen, dass neben der Tatsache, dass er ihren Wunsch missbilligte, er diesen nicht als Apostasie (Ridda) von der Religion angesehen hat. Dieses wird dadurch bekräftigt, dass sie deswegen nicht derart belangt wurden, wie es der Fall war, als sie sich das Kalb zum Götzen genommen haben. Als ob sie hier - und Allah weiß es am besten - entschuldigt waren, aufgrund dessen, dass sie kürzlich den Glauben angenommen haben.“
[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Rasail Al-Muˈallimi“ (1/142)]
3. Die Geschichte von „Dhat Anwat“
“Wir zogen mit dem Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Richtung Hunayn aus und kamen an einem Baum (der Götzendiener) vorbei (Dhat Anwat genannt). Wir sagten darauf: O Prophet Allahs,  mach uns einen Dhat Anwat, so wie die Ungläubigen (Kuffar) einen Dhat Anwat haben.“ Die Ungläubigen pflegten ihre Waffen an ihn zu hängen (um Segen zu ersuchen) und sich zur Andacht bei ihm zurückzuziehen. Da sagte der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Allahu Akbar. Was ihr sagtet gleicht dem, was das Volk von Musa sagte: „Mach uns einen Gott so wie sie Götter haben. Ihr werdet gewiss den Weg derjenigen gehen, die vor euch waren.“

[Überliefert von At-Tirmidhi (2180), der ihn als authentisch (Sahih) klassifizierte, von Imam Ahmad (21900), dessen Wortlaut es hier ist. Schaikh Al-Albani hat ihm als authentisch (Sahih) klassifiziert]

Sie wollten vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, dass er etwas tut, was große Beigesellung (Schirk Akbar) darstellt, nämlich ihnen gesetzlich zu machen, sich an einen Baum zu binden, wie es die Polytheisten (Muschrikun) taten. Deswegen hat der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- deren Aussage mit der Aussage der Kinder Israels zu Musa verglichen.

Muhammad Raschid Rida sagte:
„Diejenigen, die dem Propheten das Erwähnte sagten, hatten erst kürzlich die Götzendienerei (Schirk) verlassen und dachten, dass wenn der Prophet ihnen etwas gesetzlich macht, dass dies nicht im Widerspruch zum Islam steht.“
[Ende des Zitats aus seinen Anmerkungen zu „Majmuˈu Ar-Rasail wa Al-Masail An-Najdiyya“ (4/39)]

Schaikh ˈAbdurrazzaq Al-ˈAfifi sagte über die Grabanbeter, welche an Tote glauben und sie anrufen (von ihnen erbitten): „Sie sind Abtrünnige vom Islam, wenn das Argument gegen sie erbracht wurde. Falls nicht, so sind sie aufgrund ihres Unwissens entschuldigt, wie die Gruppe um den Baum Dhat Anwat.“

[Ende des Zitats aus „Fatawa Asch-Schaykh ˈAbdurrazzaq Al-ˈAfifi“ S.371]

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte: „Nach der Erkenntnis über das, womit der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gekommen ist, wissen wir zwingend, dass er seine Gemeinschaft nicht gesetzlich gemacht hat einen Toten anzurufen, weder einen Propheten, Rechtschaffenen noch andere. Und das weder in Form von Anrufung um Hilfe, noch beim Ersuchen um Zuflucht und anderem. Genauso wie er seiner Gemeinschaft (Ummah) nicht vorgeschrieben hat sich vor dem Toten oder anderen niederzuwerfen (Sujud zu machen) u. ä. Vielmehr wissen wir, dass er all diese Angelegenheiten verboten hat, und dass diese zu der Beigesellung (Schirk) gehören, welchen Allah und Sein Gesandter verboten haben.

 

Aufgrund des stark verbreiteten Unwissens und des geringen Wissens über die Botschaft seitens vieler nachfolgender Generationen, ist es nicht möglich sie deswegen als Ungläubige (Kuffar) zu deklarieren, bis ihnen das klar gemacht worden ist, womit der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gekommen ist.“
[Ende des Zitats aus „Ar-Radd ˈAla Al-Bakri“ (2/731)]

Schaikh ˈAndul-Muhsin Al-ˈAbbad sagte:

Was die Anrufung der Toten anbelangt, das Ersuchen ihrer Hilfe, das Erbitten von ihnen ihre Bedürfnisse zu erfüllen und Unheil hinfort zu nehmen, so stellt es die große Beigesellung (Schirk Akbar) dar, welche einen aus der Religion hinausbefördert.
Diese Tat wird als Beigesellung (Schirk) und Unglaube (Kufr) bezeichnet, doch wird nicht jeder, der dies verrichtet als Götzendiener (Muschrik) und Ungläubiger (Kafir) bezeichnet, da derjenige, der dies aus Unwissen tut, aufgrund dieses entschuldigt ist, bis gegen ihn das Argument, welches für ihn verständlich ist, erbracht wurde, und er dann darauf beharrt. Dann wird er als Ungläubiger (Kafir) und Abtrünniger (Murtadd) bezeichnet.
Die Versuchung und Zwietracht bezüglich der Gräber gehört zu den Angelegenheiten, die vielen Menschen unklar sind. Jenen, die in einer Umgebung aufgewachsen sind, in der die Verehrung von Gräbern, das Anrufen der Toten zur Liebe gegenüber den Tugendhaften gezählt wird, insbesondere wenn es unter ihnen gibt einen Pseudo- Gelehrten gibt, der sie in dieser Verehrung der Gräber, dem Erbitten um Hilfe von Toten anführt, und sie dann denken, dass dieses ihre Mittler sind, welche sie näher an Allah bringen.“

[Ende des Zitats aus „Kutub Wa Rasail Al-ˈAllama Al-ˈAbbad“ (4/372)

4. Von Hudhaifa Ibn Al-Yamani wurde überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Der Islam wird verblassen, so wie die Dekoration auf Gewändern ausbleicht, bis niemand mehr wissen wird, was Fasten, Gebet, die Rituale des Hajj oder Almose ist. Und das Buch Allahs wird (aus den Masahif und den Brüsten der Menschen) entzogen werden, und nicht einmal ein Vers wird auf der Erde übrig bleiben. Gruppen von (alten) Menschen, Greisen werden zurückbleiben, die sagen werden: ‚Wir hörten unsere Vorväter diese Worte ‚La ilaha illallah‘ sagen: also sagen wir sie auch.“ Dann sagte Silah zu ihm: „Was wird ihnen ‚La ilaha illallah‘ nutzen, wenn sie nicht einmal wissen, was Gebet, Fasten, Rituale oder Almose sind?“ Hudhaifa wandte sich daraufhin von ihm ab. Dann wiederholte Silah seine Aussage drei Mal und jedes Mal wandte sich Hudhaifa von ihm ab. Dann drehte sich Hudhaifa zu Silah und sagte ihm drei Mal: „O Silah! Dies wird sie vor dem Höllenfeuer retten.““

[Überliefert von Ibn Maja (4049). Al-Busiri hat ihn in „MIsbah Az-Zujaj“ als authentisch (Sahih) klassifiziert und Al-Albani in „As-Silsila Al-Ahadith As-Sahiha“ (1/171)]

Diese Überlieferung belegt daher, dass diese Leute nur einen allgemeinen Glauben (Iman) haben, der sich durch die Bestätigung des Monotheismus (Tauhid) zeigt, und sie vom Islam nichts anderes kennen, außer die einfache Bestätigung, welche sie bei ihren Vorvätern vorgefunden haben.“
Ibn Taymiyya sagte:
„Viele Menschen wachsen auf Orten oder zu Zeiten auf, in denen viel vom Wissen der Botschaft verblasst ist, so dass niemand übrig geblieben ist, der sie darüber aufklärt, womit Allah Seinen Gesandten geschickt hat. Daher wissen sie nicht viel von dem, womit Allah Seinen Gesandten geschickt hat, und es gibt da niemanden der ihnen das überbringt. So jemand begeht keinen Unglauben (Kufr). Aus diesem Grund sind sich die Imame einig, dass derjenige, der in einer weitentfernten Einöde aufwächst, die von Leuten des Wissens und Glaubens weit entfernt ist, er neu im Islam ist und etwas von diesen offenkundigen Taten durch Vielzahl überlieferten Regeln/Urteile leugnet, nicht mit dem Urteil des Unglaubens (Kufr) belegt wird, bis er erfahren hat, womit der Gesandte gekommen ist.“
[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Al-Fatawa“ (11/407)]
Das Fazit:
Das Unwissen, durch welches der Mensch entschuldigt wird, insofern als das er die Wahrheit nicht kennt und sie ihm auch nicht erwähnt wurde, hebt von ihm die Deklaration als Sünder auf, sowie das Urteil, welches diese Tat eigentlich nach sich zieht. Wenn es sich im den Muslimen zuschreibt und bezeugt, dass niemand das Recht hat angebetet zu werden, außer Allah, und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, so wird er als einer der Muslime erachtet. Falls es sich nicht zu den Muslimen zugehörig sieht, so ist sein Urteil das Urteil derer, dessen Religion er angehört.

Was das Jenseits anbelangt, so ist seine Situation die Situation der Leute der natürlichen Veranlagung (Fitra). Seine Angelegenheit liegt am letzten Tag bei Allah. Die richtigste Ansicht ist, dass diese Leute geprüft werden, wie Allah es will. Wer dann von ihnen gehorsam ist, betritt das Paradies. Und wer von ihnen sich widersetzt, betritt das Feuer.“

[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Fatawa Wa Rasail Asch-Schakh Ibn ˈUthaimin“ (2/128)]
Siehe die Antwort auf die Frau Nr. (215338
Für mehr Informationen siehe das Buch „Ischkaliyya Al-Iˈidhari Bi Al-Jahli Fi Al-Bahthi Al-ˈAqadiyy“ von Dr. Sultan Al-ˈUmayri.
Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A