Freitag 19 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 20 Dezember 2024
German

Gibt es einen Konsens (Ijma') darüber, dass es erlaubt ist einer der vier Rechtsschulen vollkommen/vollständig zu folgen?

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Herausgabedatum : 26-12-2018

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Frage

Gibt es, aus dem dritten Jahrhundert des Hijri-Kalenders, einen Konsens darüber, dass es erlaubt ist einer der vier Rechtsschulen vollständig zu folgen?

Und was ist mit folgendem Vers gemeint: „O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten.“ [An-Nisaa':59]?

Denn ich habe gelesen, dass dieser Vers darauf hindeutet, dass man den vier Rechtsschulen folgen soll und dass sich das Gebot im zweiten Teil des Verses speziell auf die Leute des Ijtihads bezieht und nicht die Laien. Und bedeutet das, dass nur die Gelehrten in der Lage sind den Koran und die Sunnah zu verstehen und dass die anderen Menschen eine der vier Rechtsschulen folgen müssen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Muslim muss nicht explizit eine der vier Rechtsschulen oder einer anderen folgen. Außerdem ist es Niemandem erlaubt jemanden in der Religion Allahs -erhaben ist Er- blind zu folgen, gemeint ist, dass er ihm in nichts widerspricht.

Diesbezüglich sagte Schaikh (Muhamamd Al-Amin) Asch-Schanqiti -möge Allah ihm barmherzig sein- in „Adwaa' Al-Bayaan fi Idaah Al-Quran bil Quran“ (7/307):

„Was die Art des Befolgen (hier: At-Taqlid) angeht, in der die späteren Gelehrten den Prophetengefährten und jenen, aus den, mit dem Guten bezeugten, Jahrhunderten, widersprechen, so ist dies das Befolgen eines bestimmten Mannes allein, losgelöst von allen (anderen) Gelehrten. Denn diese Art des Befolgen steht weder im Koran noch in der Sunnah und weder ein Gefährte des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- noch einer aus den ersten drei Jahrhunderten hat je so etwas gesagt.

Und dies widerspricht auch den Ansichten der vier Rechtsschulen -möge Allah ihm barmherzig sein. So hat keiner von ihnen gesagt, dass man an der Ansicht eines bestimmten Mannes alleine festhalten soll.

So gehört das Befolgen eines bestimmten Gelehrten zur Neuerung des 4. Jahrhunderts. Und wer Gegenteiliges behauptet, so soll dieser einen Mann aus den ersten drei Generationen nennen, der sich an nur einen bestimmten Mann gehalten hat. Dies wird er aber nicht schaffen, da dies nie passiert ist.“ [Ende seiner Aussage]

Und die Imame -möge Allah ihnen barmherzig sein- haben verboten, dass man ihnen blind folgen soll. So sagte Imam Ahmad: „Folge weder mir, noch Malik, noch Ath-Thauri, noch Al-Auza'i. Sondern lerne von da, wovon sie gelernt haben.“ Er sagte auch: „Zum geringen Verständnis einer Person gehört, dass sie ihre Religion nach Männern richten.“

Aus „I'lam Al-Muwaqqi'in 'an Rabb Al-'Aalamin“ (2/139).

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Was sagen die führenden Gelehrten, die Imame der Religion, möge Allah mit Ihnen allen zufrieden sein, über eine Person, die gefragt wird, welcher Rechtsschule sie angehöre und darauf antwortet: „Muhammadi“, also, dass er Allahs Buch und der Sunnah Seines Gesandten Muhammad -Allahs Segen und Frieden auf ihm- folgt?“

Er antwortete:
„Alles Lob gebührt Allah. Es ist für die Menschen verpflichtend Allah und Seinem Gesandten zu folgen.

Und was die Befehlshaber angeht, deren Gehorsamkeit Allah uns in folgender Aussage auferlegt hat: „Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch!“ [An-Nisaa':59] So muss die Gehorsamkeit ihnen gegenüber der Gehorsamkeit Allahs und Seines Gesandten gegenüber entsprechen, und nicht unabhängig davon, denn danach sagte Er: „Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang.“

Und wenn etwas auf den Muslim zukommt, dann soll er denjenigen nach einem Rechtsurteil bitten, von dem er überzeugt ist, dass er gemäß dem Gesetz Allahs und Seines Gesandten urteilen wird, egal von welcher Rechtsschule dieser ist. Und es ist für keinen Muslim verpflichtend, explizit einer Person unter den Gelehrten in allem, was sie sagt, zu folgen. Es ist auch für keinen Muslim verpflichtend, sich an die Rechtsschule einer bestimmten Person, allem, was diese verpflichtet und wovon sie berichtet, zu halten, außer der des Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm. Vielmehr ist es so, dass die Aussagen aller Menschen angenommen und abgelehnt werden, bis auf die des Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-.

Wenn man einer Person, oder der Rechtsschule einer bestimmten Person folgt, weil man nicht in der Lage ist, die islamische Gesetzgebung zu lernen, außer durch diese, so gehört dies zu den Dingen, die ihm erlaubt sind. Und es ist nicht für jeden verpflichtend, wenn dieser in der Lage ist, die islamische Gesetzgebung anderweitig zu lernen. Und ein Jeder muss Allah, soweit er dazu imstande ist, fürchten und nach dem Wissen streben, das Allah und Sein Gesandter einem auferlegt haben, auf das man Gebot vollzieht und vom Verbot ablässt. Und Allah weiß es am besten.“

Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (20/208-209).

Auf der Website haben wir bereits erwähnt, dass derjenige, der dazu imstande ist die Urteile aus dem Koran und der Sunnah herzuleiten, von ihnen so nehmen kann, wie diejenigen, die vor ihm waren. Und es ist ihm nicht gestattet jemandem blind zu folgen (Taqlid zu machen). Er soll von dem nehmen, was er als Wahrheit/richtig erachtet und es ist ihm erlaubt, in den Dingen Taqlid zu machen, zu denen er nicht imstande ist und sie braucht. Siehe hierfür die Antwort auf die Frage Nr. 21420.

Und was die Aussage Allahs angeht: „O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang.“ [An-Nisaa':59] So gibt es darin nichts, was darauf hindeutet, dass man den vier Rechtsschulen folgen soll/muss. Vielmehr entnehmen wir daraus, dass wir Allahs -erhaben ist Er-, Seinem edlen Gesandten und den Befehlshabern gehorchen sollen. Und mit den Befehlshabern sind die Führer gemeint, die nach dem richten, was Allah herabgesandt hat, und die Gelehrten, welche dem Befehl Allahs -der Mächtige und Gewaltige- folgen, ohne dies auf einem bestimmten Gelehrten zu spezifizieren.
Al-Baghawi sagte in seinem Tafsir (2/239):

„Sie waren sich über die „Befehlshaber“ (im Vers) uneinig. So sagten Ibn 'Abbas und Jabir -möge Allah mit ihnen zufrieden sein: „Es sind die Gelehrten und Rechtsgelehrten, die den Menschen ihre Religion beibringen/lehren.“ Und dies ist auch die Ansicht von Al-Hasan, Ad-Dahhak und Mujahid. Der Beweis dafür ist die Aussage Allahs -erhaben ist Er: „Wenn sie es jedoch vor den Gesandten und den Befehlshabern unter ihnen brächten, würden es wahrlich diejenigen unter ihnen wissen, die es herausfinden können.“ [An-Nisaa':83]

Abu Huraira sagte: „Es sind die Anführer/Führer und Befehlshaber.“

'Ali Ibn Abi Talib -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Der Führer muss nach dem richten, was Allahs herabgesandt hat und das anvertraute Gut aushändigen. Und wenn er dies tut, dann muss das Volk auf ihn hören und ihm gehorchen.““

Und was die Aussage Allahs -erhaben ist Er- angeht:
„Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang.“ [An-Nisaa':59] So ist damit jeder angesprochen, der die Eignung dazu hat die Beweise zu überprüfen. Wer diese Eignung jedoch nicht hat, muss die Gelehrten fragen und nach ihren Rechtsurteilen handeln.

Al-Aamidi sagte in „Al-Ihkaam fi Usual Al-Ahkaam“ (4/228):
„Der Laie und derjenige, der nicht die Eignung dazu hat Ijtihad zu machen, auch wenn er einige anerkannte Wissenschaften über den Ijtihad erlangt hat, muss der Ansicht der Mujtahids folgen und sein Rechtsurteil nehmen, nach Ansicht der Muhaqqiqun unter den Usuul-Gelehrten.“

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A