Alles Lob gebührt Allah..
Die Rechtsgelehrten waren sich über Makel bei der Heirat uneinig, ob man von ihnen erzählen soll oder nicht. Die Mehrheit war der Ansicht, dass sich dies auf bestimmte Makel beschränkt, die den Genuss hindern, wie eine Behinderung oder Lepra, und Makel im Schambereich.
Die zweite Ansicht besagt, dass jeder Makel erwähnt werden muss, der den anderen Ehepartner abschrecken könnte, und durch den die Intention, hinter der die Heirat steckt, wie die Barmherzigkeit und Liebe, nicht erreicht werden kann. Und wenn man diesen dann verheimlicht, dann kann die Ehe aufgelöst werden.
Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Der Analogieschluss besagt, dass man durch jeden Makel, der den Ehepartner abschrecken könnte, und durch den die Intention, hinter der die Heirat steckt, wie die Barmherzigkeit und Liebe, nicht erreicht werden kann, die Wahl hat (ob man die Ehe auflöst oder nicht).“ Aus „Zad Al-Ma'ad“ (5/166).
Und diese Ansicht ist die stärkere.
In der Antwort auf die Frage Nr. 111980 wurde bereits erwähnt, dass dies durch drei Dinge kontrolliert wird:
1. Die Krankheit hat einen Einfluss auf das Eheleben und einen Einfluss darauf, ob sie den Rechten des Mannes und der Kinder nachkommen kann.
2. Dass dies den Ehemann, entweder optisch oder durch den Geruch abschrecken kann.
3. Dass dieser Makel wirklich existiert und kontinuierlich hält. Er ist keine Einbildung, ist nicht plötzlich erschienen und kann mit der Zeit, oder nach der Heirat, verschwinden.
Darauf basierend musst du ihm nicht erzählen, dass du an Optikusneuritis leidest, da du davon geheilt wurdest. Man soll auch nicht eine mögliche Krankheit beachten, die nicht bestätigt wurde und mindestens zehn Jahre braucht, bis sie bestätigt werden kann.
Und Allah weiß es am besten.