Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Das Erniedrigen einer Person in ihrer An- oder Abwesenheit

Frage

Zählt die Bezeichnung einer Person als „psychisch schwer“ als üble Nachrede (Ghiba)? Es sollte angemerkt werden, dass die Person nicht anwesend war, als ich diese Worte verwendete. Wird das als üble Nachrede (Ghiba) angesehen, wenn man bedenkt, dass ich in dem Moment wütend war? Ich bitte euch um eine Erklärung.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat bezüglich der üblen Nachrede (Ghiba) klare Grenzen gesetzt, so sagte er -Allahs Segen und Frieden auf ihm-:
„Wisst ihr was üble Nachrede (Ghiba) ist?“ Sie sagten: „Allah und Sein Gesandter wissen es am besten.“ Er sagte: „Dass du von deinem Bruder das erwähnst, was ihm zuwider ist.“ Es wurde gesagt: „Und was, wenn er das an sich hat, was ich sagte?“ Er sagte: „Wenn er das an sich hat, was du sagtest, so hast du für wahr üble Nachrede (Ghiba) gemacht. Und falls er das nicht an sich hat, was du von ihm erzählt hast, so hast du ihn für wahr verleumdet.“
[Überliefert von Muslim (2589)]
Imam Malik überlieferte in seiner „Al-Muwattˈa“, dass ein man den Gesandten Allah -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: „Was ist üble Nachrede (Ghiba)?“ Er sagte: „Das du von eine Person das erwähnst, was ihm zu hören zuwider wäre.“ Er sagte: „O Gesandter Allahs, und wenn es wahr wäre? „ Daraufhin sagte der Gesandte Allahs: „Wenn du was Falsches (Unwahres) sagtest, so ist dieses Verleumdung (Buhtan).“
[Schaikh Al-Albani hat diesen Hadith in „As-Silsila As-Sahiha“ als authentisch (Sahih) eingestuft]
Zweitens:
Die üble Nachrede (Ghiba) ereignet sich nur in Abwesenheit einer Person. Was das Erniedrigen einer Person in ihrer Anwesenheit anbetrifft, so äußert es sich durch Beschimpfung und Beleidigung, was ebenfalls verboten ist.
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Das Beschimpfen eines Muslim ist Frevel (Fisq) und sein Töten ist Unglaube (Kufr).“
[Überliefert von Al-Bukhary (48) und Muslim (64)]
Und er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
"Beneidet einander nicht und überbietet einander (beim Handel)nicht, hasst einander nicht, wendet euch nicht voneinander ab, unterbietet einander (beim Kauf) nicht, sondern seid Diener Allahs, Brüder. Der Muslim ist Bruder des Muslims; er fügt ihm kein Unrecht zu und lässt ihn nicht im Stich, er belügt ihn nicht und verachtet ihn nicht. Die Gottesfurcht ist hier"-und erzeigte dreimal auf seine Brust. "Es genügt dem Menschen an Schlechtem, dass er seinen Bruder, den Muslim, verachtet. Alles am Muslim ist dem anderen Muslim heilig: sein Blut, sein Besitz und seine Ehre.“

[Überliefert von Muslim (2564)]

Al-Hafidh Ibn Hajar -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Ihre Beschränkung auf die Abwesenheit/Verborgenheit (Ghayba) ist richtiger, aufgrund ihrer morphologischen Ableitung, [sprich dass der Begriff „Ghiba“ mit einer Kasra (i) auf dem Gh(ayn) von „Ghayba“ mit einer Fatha (a) auf dem (Gh(ayn) abgeleitet wurde.]
Dieses ist die Ansicht der Sprachwissenschaftler. Ibn At-Tin sagte: „Al-Ghiba“ ist, dass man in Abwesenheit einer Person das erwähnt, was ihm zuwider ist (er nicht mag). Auf diese Bedeutung beschränkten sie Az-Zamahschari, Abu Nasr Al-Quschayri, Al-Mundhiri und andere Gelehrte, wobei der letzte von ihnen Al-Kirmani sagte: „Al-Ghiba“ (die üble Nachrede) dass du hinter dem Rücken eines Menschen, über das sprichst, was ihm zuwider wäre, wenn er es hören würde, und ehrlich sein würde.“
[Ende des Zitats aus „Fath Al-Bari“ (10/469)]
Al-Jurjani sagte: „Die üble Nachrede (Al-Ghiba) ist die Erwähnung der Nachteile (negativen Eigenschaften) eines Menschen, welche er an sich hat. Wenn er sie nicht an sich hat, so ist es Verleumdung (Buhtan). Und wenn es ihm ins Gesicht gesagt werden würde, so ist es Beschimpfung.“
[Ende des Zitats aus „Al-Ta`rifat“ S. 163]

Fazit:

Deine Aussage über deinen muslimischen Bruder, dass er „psychisch schwer“ sei, bedeutet im Dialekt „schwierige Person“, mit welche man ungern Umgang hat, da sein Wesen schwierig ist, seine Rede und seine Verhaltensweisen, stellt üble Nachrede (Ghiba) dar, selbst wenn du es in eine Situation, in der du wütend warst, sagtest, da die Wut es nicht rechtfertigt (erlaubt) die Ehre deines Bruders, der dir kein Unrecht zufügt, zu kränken.

Von Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- wurde eine heftige Drohung bezüglich der üblen Nachrede überliefert. Daher solltest du dich eilen Reue zu zeigen und dich bei deinem Bruder zu entschuldigen, falls ihn erreichte, was du sagtest. Falls es nicht zu seinen Ohren gekommen ist, so bitte Allah um Vergebung und sprich Bittgebete für deinen Bruder.

Siehe dazu die Antwort auf die Frage Nr. (23328)

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A