Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Die islamische Beurteilung der Aussage: Ich bin ein Gläubiger (Mu‘min) wenn Allah will (in scha Allah)

Frage

Kann ein Muslim sagen: Ich bin ein Mumin (Gläubiger) in scha Allah (wenn Allah will)?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Thema der einschränkenden Aussage „in scha Allah“ (wenn Allah will) im Hinblick auf den Glauben (al-Iman) ist eines der Themen, in denen es unter den Gelehrten lange und detaillierte Diskussionen gibt.

Der richtige Standpunkt diese Aussage betreffend ist der, dass man differenziert, was die Bedeutung des Wortes „Gläubiger“ (Mu‘min) angeht.

Wenn man damit die Gläubigkeit selbst (al-Iman) meint, die gleichbedeutend mit „Islam“ ist, und ohne die man Ungläubiger (Kafir) wäre, so ist die Einschränkung durch die Worte „in scha Allah“ (wenn Allah will) nicht richtig. Dies, da die Worte dann in ihrer Bedeutung einen Zweifel an der Gläubigkeit selbst beinhalten würden, was islamisch verboten (haram) ist. Ganz im Gegenteil dazu ist es eine Pflicht für den Muslim, mit absoluter Gewissheit seine Gläubigkeit in diesem Hinblick zu bestätigen und zu sagen: „Ich bin Gläubiger (Mumin)“, ohne Einschränkung (durch die Worte „in scha Allah“).

Wenn man aber die Vollkommenheit des Glaubens (al-Iman) meint und die hohe Stufe des Glaubens, die sich über der Stufe des „Islam“ befindet, dann soll man einschränken und sagen: „in scha Allah“ (so Allah will). Dies, da es sich ohne diese Einschränkung um ein Eigenlob handeln würde, das der Islam untersagt, wie dies in folgender Aussage Allahs (in der ungefähren Bedeutung in deutscher Sprache) zum Ausdruck kommt: „(…) so lobt euer Selbst nicht.“ (Koran 52:32)

Und möchte man seine Religion, an die man glaubt, in Worte fassen, die unbedenklich sind, so sagt man: „Ich bin Muslim.“ In diesem Fall ist eine Einschränkung nicht notwendig

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid