Alles Lob gebührt Allah..
Die Reinheit von der Periode oder dem Wochenbett wird durch eines von zwei Anzeichen erkannt:
Erstens: Der Austritt des weißen Ausflusses, was eine weiße Flüssigkeit ist, welche die Frauen kennen.
Zweitens: Dass die Frau vollkommen trocken wird, sodass, wenn sie auf der Stelle dann ein Stück Stoff etc. legt, es dann sauber bleibt und keinerlei Spuren von Blut, der gelben oder trüben Flüssigkeit aufweist.
Al-Baji sagte in „Al-Muntaqa Scharh Al-Muwatta“ (1/119): „Bei der Reinheit sind zwei Angelegenheiten üblich:
Der weiße Ausfluss, was eine weiße Flüssigkeit ist. 'Ali Ibn Ziyad berichtete über Malik, dass es Sperma ähnelt. Ibn Al-Qasim berichtete über Malik, dass es Urin ähnelt.
Zweitens: Dass sie trocken ist. Wenn die Frau dann ein Stück Stoff auf ihren Schambereich legt, bleibt dieser dann trocken und weist keinerlei Blutspuren auf.
Die Gewohnheit der Frauen unterscheidet sich hier. Es gibt welche, die den weißen Ausfluss gewohnt und andere sind es gewohnt trocken zu werden. Wenn eine an eines der beiden Angelegenheiten gewohnt ist und dies sieht, dann gilt sie als rein.“
Aus deiner Frage wird ersichtlich, dass du nicht vollkommen trocken geworden bist. Das Blut hat nach zwei Wochen aufgehört zu fließen und die gelbe Flüssigkeit trat weiterhin aus, mit etwas Blut nach zwei Wochen Abbruch. Deshalb befindest du dich immer noch im Wochenbett und es war falsch, dass du vor der Reinheit gebetet hast.
Schaikh Muhammad Al-'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über eine Frau gefragt, die zwei Wochen lang das Wochenbettblut sah, woraufhin es sich nach und nach in einer schleimigen, fast gelblichen Substanz veränderte. Und dies ging so weiter, bis die 40 Tage um waren. Gilt diese Flüssigkeit, die nach dem Blut kam, weiterhin als Wochenbett oder nicht?
Antwort: „Solange bei dieser gelben oder schleimigen Flüssigkeit nicht die klare und deutliche Reinheit erkannt wird, dann fällt sie unter dasselbe Urteil, wie das Blut. So ist sie erst rein, wenn sie davon befreit ist.“ Aus „Fatawa Al-Marah Al-Muslimah“ (S. 304).
Zweitens:
Die höchste Zeit des Wochenbetts beträgt 40 Tage. Wenn sie vor dieser Zeitspanne rein wird, dann ist es in Ordnung, doch wenn weiterhin die gelbe Flüssigkeit oder Blut austritt, auch nachdem die 40 Tage überschritten wurde, dann gelten diese Flüssigkeiten als Periode, wenn sie (rechnerisch) mit der Zeit der Periode übereinstimmen. Wenn dem nicht so ist, dann gilt es als „Istihadah“ (periodenähnlicher Zustand, aufgrund des weiteren Austritts von Blut, trotz Ende der Zeitspanne von Periode oder Wochenbett).
At-Tirmidhi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Gelehrten, unter den Gefährten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, deren Befolger und jene danach, waren sich darüber einig, dass die Wöchnerin 40 Tage lang das Gebet unterlassen muss, es sei denn sie sieht davor (vor Ende der 40 Tage), dass sie rein wird, denn dann muss sie die Ganzkörperwaschung vollziehen und beten. Wenn sie aber nach den 40 Tagen immer noch das Blut sieht, dann ist die Mehrheit der Gelehrten der Ansicht, dass sie nach diesen 40 Tagen das Gebet nicht unterlassen darf. Und dies ist die Ansicht der meisten Rechtsgelehrten. Dieser Ansicht waren auch Sufyan Ath-Thauri, Ibn Al-Mubarak, Asch-Schafi'i, Ahmad und Ishaq.“ Aus „Sunan At-Tirmidhi“ (1/256).
Die Gelehrten des Ständigen Komitees für Rechtsurteile sagten: „Wenn die Wöchnerin sieht, dass sie vor Ende der 40 Tage rein geworden ist, dann muss sie die Ganzkörperwaschung vollziehen, beten und fasten und ihr Mann darf mit ihr Geschlechtsverkehr haben.
Wenn sie aber nach den 40 Tagen immer noch das Blut sieht, dann gilt sie selbst als rein, da die 40 Tage das Ende der Zeitspanne des Wochenbetts bedeuten, nach der richtigeren Ansicht der Gelehrten. Das Blut, das nach den 40 Tagen weiterhin austritt, gilt als unregelmäßiges Blut und fällt unter das Urteil der „Istihadah“, es sei denn, dass es (rechnerisch) mit der Periode übereinstimmt. Dann muss sie das Gebet und Fasten unterlassen und ihrem Mann ist es verboten mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (5/417).
Und Allah weiß es am besten.