Donnerstag 7 Rabii' Ath-Thaany 1446 - 10 Oktober 2024
German

Das Urteil über die Aussage: „O Ramadan, lege bei deinem Herrn Fürsprache für uns ein!“

Frage

Der Imam bei uns pflegt, im Bittgebet für das Durchlesen des Qurans im Ramadan, fremde Bittgebete zu sprechen. Dazu gehören: „O Ramadan, sei Zeuge für uns bei deinem Herrn.“ Ich gehe stark davon aus, dass er sagte: „Und lege Fürsprache für uns ein“, oder: „Lass uns das Paradies durch das Tor Rayyan betreten.“ Und noch weitere, die ähnlich waren. Zählt dies zur Götzenanbetung (Schirk)? Ich gehe stark davon aus oder bin beinahe davon überzeugt, dass dieser Imam weiß, dass der Ramadan ihn nicht ins Paradies eintreten lassen wird oder, ohne Allahs Erlaubnis, nicht für ihn Fürsprachen einlegen wird. Wie ist das Urteil über ihn? Und ebenso, wer Bittgebete zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- für die Fürsprache spricht, aber weiß, dass er für ihn keine Fürsprache einlegen und ihn nicht ins Paradies eintreten lassen wird, außer durch Allahs Erlaubnis. Zählt dies zur Götzenanbetung?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:
Es ist nicht erlaubt, dass die Fürsprache im Diesseits von einer toten oder abwesenden Person verlangt wird, auch wenn schon bestätigt wurde, dass dieser im Jenseits Fürsprache einlegen wird. So ist es nicht erlaubt, dass man sagt: „O Gesandter Allahs, lege für mich Fürsprache ein“, oder: „O Engel Allahs, legt Fürsprache für mich ein“, obwohl die Engel und Propheten am Tag der Auferstehung Fürsprache einlegen werden. Denn die Bitte um Fürsprache wird erst zu ihrer Zeit (in der sie stattfinden wird) gemacht, wenn der Prophet lebendig und anwesend ist. So werden die Menschen zu ihm kommen und sagen: „Lege für uns bei deinem Herrn Fürsprache in“, so wie es im bekannten Hadith der Fürsprache (Hadith Asch-Schafa'ah) steht.

Was die Bitte jetzt angeht, so ist es eine Bitte an einer abwesenden Person, was nicht erlaubt ist. So ist es verboten und befindet sich innerhalb des allgemeinen Verbots jemand anderen als Allah um etwas zu bitten oder Bittgebete bei jemand anderem zu sprechen.

Deshalb wurde von keinem der Prophetengefährten überliefert, dass einer den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, nach seinem Tode, um Fürsprache bat.

Über die Bitte um Bittgebete und Fürsprache von einem Toten, indem man sagt: „Bitte Allah für mich, lege bei deinem Herrn Fürsprache für mich ein“, war man sich uneinig, ob es zur Götzenanbetung oder nur zu einem Weg zur Götzenanbetung gehört.

Was aber die direkte Bitte an den Toten anbelangt, indem man sagt: „Befreie mich von meinem Kummer, kümmere dich um meine Angelegenheit oder hilf mir“, so ist dies große Götzenanbetung, mit Übereinstimmung unter den Gelehrten.

Zweitens:

Es ist nicht erlaubt zu sagen: „O Ramadan, lege Fürsprache für uns ein“, obwohl authentisch überliefert wurde, dass das Fasten, am Tage der Auferstehung, für diejenigen Fürsprache einlegen wird, die es vollzogen, denn der Ramadan ist ein Monat und der Monat wird keine Fürsprache einlegen, weil es nicht erlaubt ist den Fürsprecher anzusprechen und ihn zu bitten und weil dies innerhalb der Kategorie jemand anderen als Allah zu bitten gehört, was grundsätzlich verboten ist.

Dr. Khalid Al-Muschaiqih -möge Allah ihn bewahren- wurde gefragt: „Wie ist das Urteil darüber jemand anderen, als Allah, um Fürsprache zu bitten, denn das Urteil über folgende Nachricht scheint mir zweifelhaft: „Ramadan, o Großzügiger, lege für mich bei einem barmherzigen Herrn Fürsprache ein … usw“?

Antwort: „Es besteht kein Zweifel, dass dies eine Neuerung ist. Es besteht kein Problem darin jemanden um Fürsprache zu bitten, der lebt und dazu imstande ist, wie zum Beispiel: „Lege Fürsprache für mich ein, dass Allah mir vergibt.“ Damit ist gemeint: „Bitte Allah darum, dass Er mir vergibt.“ Darin besteht kein Problem. Darüber, dass man jemand anderen um Bittgebete bittet, sind sich die Gelehrten uneinig, aber wie Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte, dass, wenn derjenige, der darum bittet, die Intention hat vom Bittgebet der Person zu profitieren, so ist dies erlaubt und darin besteht, so Allah will, kein Problem.

Wenn man aber eine tote Person darum bittet, Fürsprache bei Allah -der Mächtige und Gewaltige- Fürsprache einzulegen, so ist dies zweifelsohne verboten.

Einige Gelehrte setzten dies unter der großen Götzenanbetung (Schirk Akbar), andere aber unter der kleinen (Schirk Asghar).

Den Ramadan um Fürsprache zu bitten ist verboten und gehört zur Übertretung im Bittgebet, denn der Ramadan kann keine Fürsprache einlegen. Der Ramadan ist vielmehr ein Mittel dazu, dass der Muslim seinen Herrn -der Mächtige und Gewaltige- darin fürchtet. Das ist es, was eine Person zu Allah -der Mächtige und Gewaltige- nähert, wenn dieser Seinem Gebot nachkommt und sich von Seinem Verbot fernhält. Und Allah verleiht den Erfolg.“

Was die Aussage betrifft: „O Ramadan, sei Zeuge für uns“, so ist darin, wie es scheint, keine wirkliche Bitte enthalten, doch ist es besser es zu unterlassen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A