Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Die Antwort auf denjenigen, der sagt, dass der Gottesdienst von jedem angenommen wird, egal woran er glaubt.

Frage

Ist es richtig, dass jeder Gottesdienst angenommen wird, ohne dass dabei auf den Glauben geschaut wird?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Augenscheinlich kommt aus dieser Aussage hervor, dass der Gottesdienst auch vom Ungläubigen angenommen wird, so wie es beim Gläubigen der Fall ist. Dies ist aber absolut falsch, denn der Gottesdienst des Ungläubigen wird weder angenommen, noch ist er gültig, noch wird er dafür im Jenseits belohnt. Jedoch wird er von den guten Taten im Diesseits profitieren, so dass Allah ihn dadurch speist.

Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und Wir werden Uns den Werken, die sie getan haben, zuwenden und sie zu verwehtem Staub machen.“ [Al-Furqan:23]

Er sagte auch: „(Dies ist) das Gleichnis derjenigen, die ihren Herrn verleugnen: Ihre Werke sind wie Asche, auf die der Wind an einem stürmischen Tag heftig bläst. Sie haben keine Macht über etwas von dem, was sie erworben haben. Das ist wirklich der tiefe Irrtum.“ [Ibrahim:18]

Er sagte auch: „Die Werke derjenigen aber, die ungläubig sind, sind wie eine Luftspiegelung in einer Ebene, die der Durstige für Wasser hält. Wenn er dann dorthin kommt, findet er, dass es nichts ist; aber er findet Allah da, Der ihm dann seine Abrechnung in vollem Maß zukommen lässt. Allah ist schnell im Abrechnen.“ [An-Nur:39]

Er sagte auch: „Dir und denjenigen, die vor dir waren, ist ja (als Offenbarung) eingegeben worden: "Wenn du (Allah andere) beigesellst, wird dein Werk ganz gewiss hinfällig, und du gehörst ganz gewiss zu den Verlierern.“ [Az-Zumar:65]

Er -erhaben ist Er- sagte auch: „Wer aber unter euch sich von seiner Religion abkehrt und dann als Ungläubiger stirbt -, das sind diejenigen, deren Werke im Diesseits und im Jenseits hinfällig werden. Das sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben.“ [Al-Baqarah:217]

Er -erhaben ist Er- sagte auch: „Wer den Glauben verleugnet, dessen Werk wird hinfällig, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern.“ [Al-Maidah:5]

Er sagte auch: „Gewiss, diejenigen, die ungläubig geworden sind und als Ungläubige sterben, - von keinem von ihnen würde die (ganze) Erde voll Gold angenommen werden, auch wenn er sich damit loskaufen wollte. Für jene wird es schmerzhafte Strafe geben; und sie werden keine Helfer haben.“ [Aal 'Imran:91]

Es gibt noch viele Verse mit dieser Bedeutung.

Muslim (214) überlieferte, dass 'Aischah sagte. „O Gesandter Allahs, Ibn Jud'an pflegte in der vorislamischen Zeit die Verwandtschaftsbande zu pflegen und den Armen zu speisen, wird ihm das etwas nützen?“ Er antwortete: „Es wird ihm nichts nützen, denn er hat nicht einmal gesagt: Mein Herr, vergib mir, am Tag des Gerichts, meine Fehler.“

Muslim (2808) überlieferte auch, dass Anas Ibn Malik berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Allah wird einem Gläubigen in Bezug auf eine gute Tat keinen Unrecht zufügen. Sie wird ihm im Diesseits gegeben und im Jenseits wird sie ihm vergolten. Was aber den Ungläubigen angeht, so wird er für die guten Taten so oft gespeist, wie er sie für Allah im Diesseits beging. Doch wenn er ins Jenseits kommt, wird er keine gute Tat haben, die ihm vergolten wird.“

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Scharh Muslim“ (17/150): „Die Gelehrten waren sich darüber einig (Ijma'), dass, wenn der Ungläubige im Unglauben sterben wird, er im Jenseits keine Belohnung haben wird. Außerdem wird ihm dort (im Jenseits) keine Tat vergolten, die er im Diesseits getan hat, um Allah -erhaben ist Er- näher zu kommen.“´

In diesem Hadith hat er klargestellt, dass er im Diesseits für seine guten Taten gespeist wird, d.h. für das, was er getan hat, um Allah -erhaben ist Er- näher zu kommen, dessen richtige Absicht nicht fehlen kann, wie das Pflegen der Verwandtschaftsbande, Almosen, Loskauf von Sklaven, Gastfreundschaft und das Erleichtern zu den guten Dingen etc..

Doch was den Gläubigen angeht, so werden seine guten Taten für das Jenseits aufbewahrt. Sie werden ihm außerdem im Diesseits vergolten. Und nichts hindert daran, dass man sowohl Dies- als auch im Jenseits belohnt wird, was auch von der islamischen Gesetzgebung bereits überliefert wurde. So muss man daran glauben. Und wenn der Ungläubige solche guten Taten tut und hierauf den Islam annimmt, so wird er dafür im Jenseits belohnt, gemäß der richtigen Ansicht.“

Ibn Kathir sagte in der Exegese (6/103) zum ersten Vers (der oben angeführt wurde): „Er -erhaben ist Er- sagte: „Und Wir werden Uns den Werken, die sie getan haben, zuwenden und sie zu verwehtem Staub machen.“ [Al-Furqan:23]

Dies gilt am Tag der Auferstehung, wenn Allah die Diener für ihre guten und schlechten Taten zur Rechenschaft ziehen will. So hat Er berichtet, dass keine Taten, von denen sie behauptet hatten, dass sie durch diese gerettet werden, ankommen wird. Dies, da sie der islam-rechtlichen Bedingung, die Aufrichtigkeit darin und das Befolgen der Gesetzgebung Allahs, widersprechen.

Denn jede Tat, die nicht aufrichtig begangen wird und der islamischen Gesetzgebung nicht entspricht, so ist diese ungültig. Und die Taten der Ungläubigen haben immer eines dieser zwei Dinge inne, können aber auch beide haben, sodass es noch eher weit hergeholt ist, dass sie angenommen werden. Deshalb sagte Allah -erhaben ist Er-: „Und Wir werden Uns den Werken, die sie getan haben, zuwenden und sie zu verwehtem Staub machen.““

Schaikh Al-Amin Asch-Schanqiti -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Es gibt einige Ungläubige, die ihre Eltern gut behandeln, ihre Verwandtschaftsbande pflegen, den Gast bewirten, dem Unterdrückten helfen und den Kummer des Bedrückten vertreiben. All diese Taten tun sie für Allah, und es ist demnach auch eine gültige Annäherung zu Allah, die der islamischen Gesetzgebung entspricht, außerdem tun sie dies aufrichtig für Allah. Jedoch wird ihnen dies am Tag der Auferstehung bei Allah nichts nützen, denn Allah sagte: „Und Wir werden Uns den Werken, die sie getan haben, zuwenden und sie zu verwehtem Staub machen.“ [Al-Furqan:23]

Er -erhaben ist Er- sagte auch: „Das sind diejenigen, für die es im Jenseits nur das (Höllen)feuer gibt. Nutzlos ist, was sie in ihm gemacht haben, und hinfällig wird, was sie zu tun pflegten.“ [Hud:16] Er -erhaben ist Er- sagte auch: „Ihre Werke sind wie Luftspiegelungen …“ [An-Nur:39] Und: „Ihre Werke sind wie Asche.“ [Ibrahim:18]

Vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- wurde authentisch überliefert, dass die guten Taten der Ungläubigen, wie das gute Behandeln der Eltern, Vertreiben des Kummers des Bedrückten, Bewirten des Gastes, die Hilfe des Unterdrückten und das Pflegen der Verwandtschaftsbande, die man für Allah tut, von Allah im Diesseits belohnt werden. So gibt Er ihnen die Glücksgüter des Diesseits an Vermögen, speist und tränkt sie und lässt sie gesund bleiben. Jedoch werden sie nicht von Allah (im Jenseits) dafür belohnt.

Die Bedeutung dieser Aussage wurde im Hadith des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, den Anas berichtete, authentisch bei Muslim überliefert. So berichtete Anas, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte, dass Allah den Ungläubigen für seine guten Taten im Diesseits Essen gibt und ihn im Diesseits belohnt. Wenn aber dann das Jenseits kommt, wird er keine guten Taten haben, für die er belohnt wird. Was aber den Muslim angeht, so wird ihn Allah für seine Taten sowohl im Diesseits als auch im Jenseits belohnen.

Und es gibt viele Verse, die darauf hindeuten, dass die Ungläubigen von ihren guten Taten im Diesseits profitieren werden. So sagte Allah: „Wer immer die (Ernte) des Saatfeldes für das Jenseits haben will, dem mehren Wir noch (die Ernte) in seinem Saatfeld. Und wer die (Ernte) des Saatfeldes für das Diesseits haben will, dem lassen Wir etwas davon zukommen, für den wird es aber im Jenseits keinen Anteil geben.“ [Asch-Schura:20].“

Aus „Al-'Adhb Al-Munir“ (5/570).

Siehe auch die Antwort auf die Frage Nr. 13350.

Zweitens:

Das Bittgebet des Ungläubigen kann erhört werden, besonders wenn er sich in einer Notlage befindet oder unterdrückt wird.

Allah -erhaben ist Er- sagte: „Wenn sie ein Schiff besteigen, rufen sie Allah an, (wobei sie) Ihm gegenüber aufrichtig in der Religion (sind). Wenn Er sie nun ans Land errettet, gesellen sie sogleich (Ihm wieder andere) bei.“ [Al-'Ankabut:65]

Er sagte auch: „Sag: Wer errettet euch von den Finsternissen des Festlandes und des Meeres, (wenn) ihr Ihn in Unterwürfigkeit und im Verborgenen flehend anruft: „Wenn Er uns nur hieraus rettet, werden wir ganz gewiss zu den Dankbaren gehören“? Sag: Allah errettet euch davon und von jeder Trübsal, hierauf gesellt ihr (Ihm) dennoch (andere Götter) bei.“ [Al-An'am:63, 64]

Ahmad (12549) überlieferte, dass Anas Ibn Malik berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Hütet euch vor dem Bittgebet des Unterdrückten, auch wenn er ein Ungläubiger ist, denn über ihm (hierbei) gibt es keinen Schleier.“ Al-Albani stufte dies in „As-Silsilah As-Sahihah“, Nr. 767, als authentisch ein.

Der Glaube hat nichts mit der gesellschaftlichen oder psychischen Situation zutun, wie einige, die diese Irrlehren verbreiten, behaupten. Vielmehr ist es eine feste Sache, die am Herzen gebunden sein muss, um Allah -erhaben ist Er- näher zu kommen, egal wie die gesellschaftlichen und physischen Umstände und die Umwelt sind.

Außerdem kann die Tat zunichte gehen und vom Täter abgewiesen werden, aus verschieden Gründen. Zu diesen gehören, dass sie nicht der Sunnah entspricht oder aus Augendienerei getan wurden. Wie kann dann gesagt werden, dass die Tat von jedem angenommen wird?

Möge Allah uns vor den offenkundigen und verborgenen Versuchungen schützen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A