Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Taten, welche eine Person aus dem Islam hinaus befördern

Frage

Was sind die Taten, durch dessen Verrichtung der Muslim zu einem Abtrünnigen vom Islam wird?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Schaikh 'Abdulaziz 'Abdullah ibn Baz, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Wisse, O Muslim, dass Allah, gepriesen sei Er, es allen Menschen auferlegt hat in den Islam einzutreten (diesen anzunehmen), an ihm festzuhalten und sich von allem fernzuhalten, was diesem widerspricht. Er sandte Seinen Propheten Muhammad, Allahs Segen und Frieden auf ihm, mit dem Aufruf dazu, und Er teilte uns mit, dass derjenige, der ihm (dem Propheten folgt), rechtgeleitet ist, und derjenige, der sich davon abkehrt, in die Irre gegangen ist. In zahlreichen Koranversen hat Allah vor den Dingen gewarnt, welche zur Abtrünnigkeit führen, sowie vor sämtlichen Arten von Beigesellung (Schirk) und Unglaube (Kufr).

Im Kapitel bezüglich des Urteils eines Abtrünnigen (Murtad) erwähnten die Gelehrten, möge Allah barmherzig mit ihnen sein, dass ein Muslim durch viele verschiedenartige Dinge von seiner Religion abfallen kann, dadurch den Islam verlässt.... Zu den gefährlichsten und am häufigsten auftretenden Dingen gehören zehn Auslöscher (des Islam /Nawaqid), welche Schaikh Muhammad ibn 'Abdulwahab und andere Gelehrten erwähnt haben, möge Allah ihnen barmherzig sein. Wir werden sie dir hier zusammengefasst erwähnen, auf dass du vor ihnen gewarnt bist und andere davor warnst, in der Hoffnung davor bewahrt und verschont zu bleiben. Wir erwähnen sie mit kurzen Erläuterungen.

Der erste Auslöscher:

Die Beigesellung (Schirk) in der Anbetung Allahs, erhaben sei Er.

Allah, erhaben sei Er, sagte:

„Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, dass Ihm Götter zur Seite gestellt werden: doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der ist in der Tat weit irregegangen.“ [An-Nisa 4:116]

Und er, erhaben sei Er, sagte:

„Wer Allah Götter zur Seite stellt, dem hat Allah das Paradies verwehrt, und das Feuer wird seine Herberge sein. Und die Frevler sollen keine Helfer finden.“ [Al-Ma'ida 5:71]

Dazu gehört die Anrufung von Verstorbenen, und das Hilfeersuchen von ihnen, das Opfern und Gelübdeablegen für sie, wie derjenige, der für die Jinn oder für das Grab ein (Tier) schlachtet.

Der zweite Auslöscher:

Derjenige, der zwischen sich und Allah Vermittler nimmt, diese anruft, von ihnen Fürsprache erbittet, und sich auf sie verlässt, hat dem Konsens nach Unglauben (Kufr) begangen.

Der dritte Auslöscher:

Derjenige hat Unglaube (Kufr) begangen, der Polytheisten (Muschirkun) nicht als Ungläubige ansieht, an ihrem Unglauben (Kufr) zweifelt oder ihren Weg als richtig erachtet.

Der vierte Auslöscher:

Wer daran glaubt, dass eine andere Rechtleitung, als die des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, vollkommener ist als seine Rechtleitung, oder dass das Urteil eines anderen besser ist als sein Urteil, sowie im Falle desjenigen, der das Urteil der Übertreter (Tawaghit) gegenüber seinem , Allahs Segen und Frieden auf ihm, Urteil bevorzugt, so ist er ein Ungläubiger (Kafir).

Der fünfte Auslöscher:

Wer etwas von dem hasst (oder damit unzufrieden ist), womit der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, gekommen ist, selbst wenn er danach handeln würden, so hat er Unglauben (Kufr) begangen. Dies aufgrund seiner Aussage, erhaben sei Er:

„Dies (ist so), weil sie das hassen, was Allah herabgesandt hat; so macht Er ihre Werke zunichte.“ [Muhammad 47:9]

Der sechste Auslöscher:

Wer sich über etwas von der Religion des Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, oder bezüglich der Belohnung oder Bestrafung lustig macht (verhöhnt, darüber scherzt oder spottet), so hat er Unglauben (Kufr) begangen. Der Beweis dafür ist Seine Aussage, erhaben sei Er:

„Und wenn du sie fragst, so werden sie gewiss sagen: "Wir plauderten nur und scherzten." Sprich: "Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Zeichen und Seinem Gesandten?" Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt. Wenn Wir einem Teil von euch vergeben, so bestrafen (Wir) den anderen Teil deshalb, weil sie Sünder waren.“ [At-Tauba 9:65,66]

Der siebte Auslöscher:

Die Zauberei. Dazu gehört die Zauberei des Abbringens (Trennen von menschlichen Beziehungen) und der Zuneigung (Liebeszauber). Wer das macht oder damit zufrieden ist (es annimmt) so hat er Unglauben begangen. Der Beweis ist Seine, erhaben sei Er, Aussage:

„Die beiden jedoch haben niemanden etwas gelehrt, ohne dass sie gesagt hätten:  "Wir sind nur eine Versuchung, so werde nicht ungläubig!“ [Al-Baqara 2:102]

Der achte Auslöscher:

Den Polytheisten (Götzendienern / Muschrikun) Unterstützung, Beistand und Hilfe gegen die Muslime zu bieten. Der Beweis ist seine, erhaben sei Er, Aussage:

„Und wer sie von euch zu Beschützern nimmt, der gehört wahrlich zu ihnen.“ [Al-Ma'ida 5:51]

Der neunte Auslöscher:

Wer daran glaubt, dass bestimmte Menschen außerhalb der Gesetzgebung Muhammads (Schari'a), Allahs Segen und Frieden auf ihm, handeln dürfen, sowie Al-Khadr außerhalb der Gesetzgebung (Schari'a) von Musa (Moses), Friede sei auf ihm, gehandelt hat, so ist er ein Ungläubiger (Kafir).

Der zehnte Auslöscher:

Das Abwenden von der Religion Allahs, sie weder zu erlernen noch nach ihr zu handeln. Der Beweis ist Seine, erhaben sei Er, Aussage:

„Und wer ist ungerechter als jener, der an die Zeichen seines Herrn gemahnt wird und sich dann doch von ihnen abwendet? Wahrlich, Wir werden Uns an den Sündern rächen.“ [As-Sajda 32:22]

Es gibt bezüglich dieser Auschöscher keinen Unterschied zwischen jemanden, der etwas davon spaßeshalber tut, ernsthaft oder aus Angst, ausgenommen derjenige, der zu etwas davon gezwungen wurde. All diese Dinge gehören zu den gefährlichsten und am häufigsten auftretenden Angelegenheiten. Der Muslim muss sich davor in acht nehmen und Angst davor haben da reinzugeraten. Wir suchen Zuflucht bei Allah von denjenigen Dingen, welche seinen Zorn und schmerzhafte Strafe herbeiführen. Allahs Segen und Frieden seien auf dem besten seiner Geschöpfe, Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.

[Ende seiner Aussage, möge Allah ihm barmherzig sein]

Die vierte Kategorie umfasst auch denjenigen, der glaubt, dass die von Menschen gemachten Regulierungen und Gesetze besser sind als die islamische Gesetzgebung (Schari'a), oder dass sie gleichwertig sind, oder dass es erlaubt ist mit ihnen zu richten, selbst wenn er glaubt, dass das Richten nach der islamischen Gesetzgebung besser ist; oder der glaubt, dass die Etablierung des islamischen Systems im 20. Jh. unpassend ist, oder dass es (das islamische System) der Grund für die Rückständigkeit der Muslime ist, oder dass es sich lediglich auf die Beziehung des Menschen zu seinem Schöpfer beschränkt und nicht auf andere Angelegenheiten des Lebens.

Die vierte Kategorie umfasst ebenfalls denjenigen, der glaubt dass die Anwendung des islamischen Strafgesetzes, wie das Abtrennen der Hand eines Diebes, das Steinigen des Ehebrechers, in der heutigen Zeit unpassend ist.

Ebenso umfasst die vierte Kategorie jeden, der glaubt, dass das Richten nach einem anderen Gesetz als dem Gesetz Allahs erlaubt ist, sei es in den zwischenmenschlichen Beziehungen, dem Strafgesetz oder anderen Bereichen, selbst wenn er daran glaubt, dass diese Urteile nicht besser sind als die Urteile der islamischen Gesetzgebung, da er dadurch etwas als erlaubt ansieht, was Allah in Gänze verboten hat. Und jeder, der etwas von den Dingen als erlaubt ansieht was Allah verboten, und diese Dinge, welche zu den notwendig bekannten Dingen der Religion gehören, wie Unzucht, Rauschmittelgenuss, Wucher (Zinstreiben), das Urteilen mit etwas anderem als der islamischen Gesetzgebung, so ist er, dem Konsens der Muslime nach, ein Ungläubiger (Kafir).

Wir bitten Allah, dass Er uns allen verhilft zu tun, womit Er zufrieden ist, und dass Er uns und die Muslime allesamt auf den geraden Weg leitet, denn Er ist gewiss der Hörende, der Nahe. Und Sein Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.

Quelle: Islam Q&A